Bereits am vergangenen Wochenende wurde die Parole "Hängt die Grünen 3. Weg" auf zwei Werbeflächen in Haßfurt und Hofheim hinterlassen. Der Sachschaden liegt nach Polizeiangaben in Höhe von rund 300 Euro. Die angesprochenen Parteimitglieder aber sind entsetzt. "Wir fühlen uns schon bedroht, das hinterlässt ein ungutes Gefühl", sagt Christoph Appel, Grünen-Sprecher des Kreisverbands Haßberge.
In dem Aufruf "Hängt die Grünen" sieht er einen klaren Aufruf zur Gewalt gegen Grünen-Politiker. Allerdings glaubt der Kreisverband nicht, dass tatsächlich der III. Weg dahintersteckt, sondern andere rechtsextreme Trittbrettfahrer. Auf Anfrage heißt es vom III. Weg, dass die Partei aus den Medien von den Vorfällen erfahren habe und davon ausgehe, dass sich die Sachbeschädigungen gegen sie richten.
Polizei sieht erst nur Beleidigung
Von der Polizei sehen sich die Grünen im Landkreis Haßberge nicht richtig ernst genommen, man hätte von vornherein den Staatsschutz einschalten sollen. Margit Pickel-Schmitt, ebenfalls Sprecherin der Partei, hatte die beiden Vorfälle zur Anzeige gebracht. Aus ihrer Sicht hätte die Polizei anders reagieren und die Vorfälle im ersten Schritt nicht als Beleidigung abtun sollen. "Ich habe auch Angst", so Pickel-Schmitt. Der Wahlkampf habe ja erst begonnen, gerade als Frau bei den Grünen werde man immer wieder angegangen und beschimpft.
Außerdem habe es im Laufe des vergangenen Jahres bereits mehrfach Angriffe auf das Parteibüro in Haßfurt gegeben. Unter anderem sei es mit einem Hakenkreuz beschmiert und das Türschloss mit Sekundenkleber verklebt worden.
"Hängt die Grünen" hat Vorgeschichte
Der Spruch "Hängt die Grünen" hatte in Bayern zuletzt im Herbst 2021, rund um die Bundestagswahl, für Aufregung gesorgt. Damals hatte die rechtsextreme Kleinstpartei "III. Weg" den Spruch auf ihren Wahlplakaten verwendet. Knapp 20 davon waren in Bayern platziert. Diese Wahlplakate wurden schließlich verboten und daraufhin in ganz Bayern von der Polizei entfernt. Der Grund: Es besteht der Anfangsverdacht einer Straftat nach § 111 StGB, also der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.
Im Oktober 2022 hat das Amtsgericht München dann zwei Mitglieder der rechtsextremen Partei verurteilt. Der Richter sprach die beiden Angeklagten der Volksverhetzung und des Aufrufs zum Totschlag schuldig. Einer der Männer wurde zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, der zweite bekam eine Geldstrafe.
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