Archivbild: Chia Rabiei bei einer Gedenkkundgebung an die Opfer der tödlichen Messerattacke in Würzburg.
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Helfer gegen Messerattacke in Würzburg wird nicht abgeschoben

Helfer gegen Messerattacke in Würzburg wird nicht abgeschoben

Die Entscheidung ist rechtskräftig: Chia Rabiei darf in Deutschland bleiben und wird nicht abgeschoben. Das hat das Würzburger Verwaltungsgericht entschieden. Der Kurde war bekannt geworden, als er sich dem Würzburger Messerangreifer entgegenstellte.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Er gilt als einer der Helden bei der Messerattacke in Würzburg vor rund zwei Jahren: der Kurde Chia Rabiei. Nun ist endgültig klar: Er darf in Deutschland bleiben und wird nicht abgeschoben. Die Gerichtsentscheidung darüber ist rechtskräftig. Das Würzburger Verwaltungsgericht hat auf BR-Anfrage die ausführliche Entscheidungsbegründung mitgeteilt. Demnach sei die Klage von Rabiei begründet und sein Abschiebebescheid von September 2022 rechtswidrig. Zuerst hatte die "Main-Post" berichtet.

Gericht: Rückkehr in den Iran nicht zumutbar

Der iranische Staatsbürger war nach Gerichtsangaben am 1. November 2019 nach Deutschland gekommen und hatte kurz darauf einen Asylantrag gestellt. Nach eigenen Angaben ist er Kurde sowie mittlerweile getauft und zum Christentum konvertiert. Nach Überzeugung des Gerichts bestehe für Rabiei deswegen "eine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit bei einer Rückkehr in den Iran". Seine christliche Prägung sei glaubhaft, heißt es in der Entscheidungsbegründung.

Deswegen müsse er bei einer Rückkehr in den Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit politisch motivierter Verfolgung rechnen. Eine Rückkehr in den Iran ist ihm nach Ansicht des Gerichts nicht zuzumuten. Im Rahmen der Berichterstattung nach der Messerattacke mit drei Toten ist Rabiei außerdem öffentlich als Kurde aufgetreten. Das Gericht fasst diesbezüglich zusammen: "Eine Abschiebung würde den Kläger als bekennendes Mitglied zur kurdischen Volksgruppe den anhaltenden Menschenrechtsverletzungen bis hin zur Todesstrafe aussetzen."

Erfolgreich gegen Abschiebebescheid geklagt

Die Entscheidung über seine Aufenthaltserlaubnis fiel am 20. März 2023 und ist laut Gericht seit dem 03. Mai 2023 rechtskräftig. Rabiei hatte gegen seinen Abschiebebescheid geklagt – dem hatte das Verwaltungsgericht stattgegeben.

"Wir sind alle sehr glücklich", sagte der Anwalt des Iraners nach der Verhandlung. Sein Mandant habe nun eine Aufenthaltserlaubnis für drei Jahre und könne dann einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Zuvor hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge mit Bescheid vom 8. September 2022 seinen Asylantrag abgelehnt und daran auch in der mündlichen Verhandlung festgehalten. Die Behörde hatte keine Gründe gesehen, dass der Geflüchtete in seinem Heimatland verfolgt werden könnte.

Zivilcourage: Mit Rucksack Angreifer entgegengestellt

Chia Rabiei wurde nach der Messerattacke in Würzburg vor knapp zwei Jahren in ganz Deutschland und darüber hinaus bekannt: Er stellte sich am 25. Juni 2021 dem Angreifer nur mit einem Rucksack ausgestattet in den Weg und hielt ihn für einige Zeit in Schach. So hat Rabiei vermutlich mehreren Menschen das Leben gerettet. Videos dieser Szenen kursieren seither im Internet. Für seine Zivilcourage erhielt er mehrere Auszeichnungen, darunter den XY-Preis und die Bayerische Rettungsmedaille.

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