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Hitzehölle im Billigflieger: Verbraucherzentrale rügt Airline

Hitzehölle im Billigflieger: Verbraucherzentrale rügt Airline

Sie mussten über drei Stunden in einem Flugzeug am Boden ausharren. Nachdem einige der Passagiere kollabierten, kam der Münchner Flughafen zu Hilfe und versorgte sie medizinisch. Die Verbraucherzentrale kritisiert das Verhalten der Airline.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

In einem Ferienflieger der türkischen Charter-Airline Tailwind haben sich am Münchner Flughafen dramatische Szenen abgespielt. Die Maschine sollte kurz vor 10 Uhr nach Antalya in der Türkei starten, stand aber über drei Stunden in Parkposition. Erst dann wurden die Passagiere befreit und vom medizinischen Dienst versorgt. Einiges am Verhalten von Pilot und Crew wird von der Verbraucherzentrale Bayern kritisch gesehen.

  • Zum Artikel: Verspätung, Stornierung, Überbuchung: Die Rechte der Fluggäste

Flugzeug-Crew muss sich um Fluggäste kümmern

Die Fluggäste des verspäteten Flugs von München nach Antalya hätten nach zwei Stunden Wartezeit in der Maschine mit Getränken versorgt werden müssen. Das sagte eine Sprecherin der Verbraucherzentrale Bayern dem Bayerischen Rundfunk. Bei Flügen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) starten, haben Fluggäste ab einer Wartezeit von zwei Stunden einen Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen. Das besagt die Fluggastrechteverordnung, sagt Julia Zeller von der Verbraucherzentrale.

Außerdem muss die Fluggesellschaft den Passagieren auch Telefongespräche oder E-Mails nach längerer Wartezeit ermöglichen. "Je länger die Verspätung, desto mehr Ansprüche auf Betreuung hat man", sagt Zeller. Müssen Passagiere aussteigen und über Nacht warten, müsse die Fluggesellschaft auch die Kosten für die Übernachtung übernehmen.

Notfall oder nicht? Das entscheidet der Captain

Aus der Maschine am Münchner Flughafen durften die Passagiere für mehrere Stunden nicht aussteigen. Nur in gravierenden Notfällen dürften Passagiere das Flugzeug verlassen, sagt Zeller. "Wer einmal in ein Flugzeug gestiegen ist und die Türen sind geschlossen, hat keinen gesetzlichen Anspruch darauf, wieder das Flugzeug zu verlassen", meint Zeller. Die Entscheidungsgewalt haben in solchen Fällen der Kapitän sowie die Crew, die abschätzen könnten, ob es sich um einen relevanten Notfall handle.

Wenn Fluggäste versuchen, das Flugzeug gewaltsam zu verlassen, zum Beispiel indem sie randalieren, kann die Fluggesellschaft Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sich durch das Verhalten des Fluggastes der Abflug weiter verzögert.

Wer Geld zurück will, muss ausdauernd sein

Zuständig für die Betreuung von Fluggästen in der Maschine ist ausschließlich die Airline, da mit dieser der Beförderungsvertrag abgeschlossen wurde. Der Flughafen selbst sei nicht verantwortlich, sagt Zeller. Die Verbraucherzentrale rät, sich bei Flugverspätungen an die Airline zu wenden, um Geld zurück zu bekommen. Wichtig sei vor allem, so die Verbraucherschützer, hartnäckig zu bleiben, weil Fluggesellschaften - oder in anderen Fällen auch Reiseveranstalter - versuchen, durch Verzögerungstaktik, Kunden mürbe zu machen.

Maschine hebt kurz nach 15 Uhr ab

Wie sich herausstellte, hatte das Flugzeug der türkischen Charter-Airline Tailwind am Sonntag Probleme an der Klimaanlage und konnte deshalb mehrere Stunden lang nicht abheben. Bei hohen Außentemperaturen erlitten einige Passagiere Flüssigkeitsmangel und kollabierten in der Kabine.

Nach mehreren Stunden wurden die Menschen aus der Maschine geholt, weil Flugzeuginsassen den Notruf gewählt hatten, der wiederum Mitarbeiter des Flughafens alarmierte. Der Rettungsdienst brachte die erschöpften Fluggäste dann ins klimatisierte Terminal, dort wurden sie mit Getränken und Snacks versorgt. Die Maschine startete um kurz nach 15 Uhr nach Antalya. Laut Flughafensprecher waren alle Reisenden wieder an Bord. Gegen die Airline werde inzwischen ermittelt, hieß es.

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