Der BR-Korrespondent und AfD-Experte Johannes Reichart, den die AfD Bayern nicht zum Parteitag in Greding am 23/24.11.24 zulassen wollte, darf nicht ausgeschlossen werden und kann berichten. Das Landgericht München I hat dem Antrag des BR auf eine einstweilige Verfügung gegen die AfD stattgegeben.
AfD droht hohes Ordnungsgeld
Zur Begründung verweist das Gericht unter anderem auf die grundgesetzlich garantierte Rundfunk- und Berichterstattungsfreiheit. Für den Fall der Zuwiderhandlung droht das Gericht mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
BR-Informationsdirektor Thomas Hinrichs: "Unser Reporter ist bestens in der AfD vernetzt und konnte schon mehrfach Skandale aufdecken, unter anderem Umsturz- und Bürgerkriegsphantasien in einem AfD-Chat. Der Versuch, ihn nicht zum Parteitag zuzulassen, war ein Angriff auf die Pressefreiheit. Das Landgericht setzt hier ein klares Zeichen, dass das nicht akzeptiert werden kann."
Journalistenverband: Sieg für Rundfunk- und Pressefreiheit
Der Vorsitzende des Bayerischen Journalistenverbandes (BJV), Harald Stocker, sieht in dem Urteil einen Sieg für die Rundfunk- und Pressefreiheit. "Das Gericht hat wie erwartet bestätigt, dass eine politische Partei sich nicht aussuchen kann, wer über sie berichtet", sagt Stocker. Die AfD habe der Freiheit der Berichterstattung dennoch enormen Schaden zugefügt. "Das dürfte auch ihre Absicht gewesen sein", so Stocker. "Das Hausverbot der AfD hat einen renommierten Reporter fast neun Monate lang bei seiner Arbeit behindert."
Es sei Teil des Markenkerns der AfD, die Presse- und Rundfunkfreiheit mit Füßen zu treten, sagt Stocker. "Wir hoffen, dass das Urteil nun wenigstens dazu führt, dass die Partei in Zukunft Journalistinnen und Journalisten nicht mehr so einfach Steine in den Weg legen kann."
BR-Reporter Reichart wird wie geplant vom AfD-Parteitag berichten.
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