Eine 26-Jährige aus Sulzbach-Rosenberg ist Opfer eines sogenannten Job-Scamming geworden. Wie die Polizei am Freitag mitteilte, wurde der Frau ein Job als "Kontotesterin" angeboten. Sie sollte im Auftrag der Betrüger bei verschiedenen Kreditinstituten Online-Konten anlegen, um zum Beispiel die Kundenfreundlichkeit zu testen. Zur Löschung der "Testkonten" sollte sie ihre Zugangsdaten an den betrügerischen Auftraggeber senden. Dieser löschte die zuvor eröffneten Konten aber nicht, sondern missbrauchte sie für Warenbetrug im Internet.
Betrüger bieten unter Namen des Betrogenen Produkte an
So boten die Betrüger beispielsweise auf Verkaufsportalen Heizöl an. Nichts ahnende Interessenten bestellten dieses vermeintliche Öl und überwiesen Geld an eines der Konten, die die 26-Jährigen eröffneten hatte – die Anzeige auf dem Verkaufsportal war ebenfalls unter ihrem Namen aufgegeben. Nachdem das Heizöl nie beim Käufer angekommen war, stellte der bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs. Die Beamten ermittelten daraufhin die 26-Jährige als vermeintlich Verantwortliche für den Warenbetrug.
Erst da habe die Frau davon erfahren, dass sie für Betrüger gearbeitet hatte. Insgesamt hatte sie drei Konten eröffnet. Der Schaden beläuft sich laut Polizei auf knapp 400 Euro. Die Schadenssumme bei "Job-Scams" könne aber in vielen Fällen noch deutlich höher ausfallen. Weil sie selbst Opfer von Betrug geworden ist, droht der Frau aus strafrechtlicher Sicht keine Verfolgung. In solchen Fällen könnten aber laut Polizei Schadensersatzforderungen auf "Job-Scam"-Opfer zukommen.
Geld gelangt ins Ausland - Ermittlungen schwierig
Die Ermittlungen bei "Job-Scams" gestalten sich laut Ermittlern oft schwierig und verliefen meist ergebnislos im Ausland – so auch in diesem Fall. Die betrügerischen Stellenangebote würden meist über etablierte Jobbörsen im Netz oder über WhatsApp verbreitet werden. Das Geld, das von interessierten (Heizöl-)Käufern an die "unechten" Konten überwiesen wird, wird überwiegend ins Ausland transferiert. Teilweise würden sich die Betrüger die Beträge auch in Bezahlkarten oder als Gutscheine auszahlen lassen.
Die Polizei rät dazu, sich Stellenangebote und die Arbeitgeber genau anzuschauen, bevor man einen Job annimmt. Kontoeröffnungen mit Video-Ident-Verfahren sollten abgelehnt und sensible Ausweispapiere nicht an Unbekannte übermittelt werden.
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