Weil er auf äußerst brutale Weise versucht hat, sein knapp zwei Monate altes Kind zu töten, ist ein 39-Jähriger vom Landgericht Bamberg zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Zusätzlich muss sich der Mann einer Entziehungstherapie unterziehen. Die Vorsitzende Richterin sprach bei der Verurteilung wegen versuchten Mordes von einer absolut brutalen Tat an einem wehrlosen Säugling: "Die Handlung ist menschlich nicht nachvollziehbar."
Säugling aus zwei Metern Höhe auf den Boden geworfen
Die Strafkammer ist überzeugt, dass der Angeklagte den kleinen Jungen aus tiefer Ablehnung und aus Ärger über seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung in Zeil am Main im Landkreis Haßberge im April dieses Jahres schwer verletzt hat. Er sei wütend gewesen, weil sich seine Partnerin auf einer Party zuvor gut unterhalten hatte. In der Folge hat der Vater seinen Sohn laut Urteil aus rund zwei Metern Höhe auf den Boden geworfen, ihm den Kopf kräftig zusammengedrückt und diverse Knochenbrüche zugefügt. Bis jetzt ist nicht klar, ob diese Verletzungen langfristige Auswirkungen für das Kind haben.
Weitere Aggression im Beisein der Polizisten
Selbst als von einem Nachbarn verständigte Polizisten hinzukamen, soll der Mann noch versucht haben, das Kind zu töten. Dabei soll er auch gedroht haben, die Mutter des Kindes und seinen Sohn aus dem Fenster zu werfen. Er soll dem Kind auch unter Beisein der Polizisten zweimal mit der Faust kräftig gegen den Kopf geschlagen haben.
Den Polizisten sei es nur unter größter Kraftanstrengung gelungen, den Säugling und seine Mutter zu schützen und den Angeklagten anschließend zu überwältigen, sagte die Vorsitzende Richterin.
Richterin: "Sie haben das Böse ihrem Kind gebracht"
Das Gericht hatte keinen Zweifel an der Tötungsabsicht des Mannes an seinem Sohn. "Es ist ein riesiges Glück, dass das Kind überlebt hat", sagte die Vorsitzende Richterin. Wörtlich sagte sie zu ihm: "Sie haben nicht das Böse von ihrem Kind abgehalten, sie haben das Böse ihrem Kind gebracht."
Das sei eine der verabscheuendsten Taten, die sie je habe verhandeln müssen, sage die Vorsitzende Richterin weiter. Der Mann hatte zur Tatzeit rund 1,5 Promille Alkohol im Blut, war aber laut eines Gutachters in seiner Schuldfähigkeit nicht eingeschränkt.
Umfassendes Geständnis verhindert noch höhere Haftstrafe
Der Angeklagte nahm das Urteil mit gesenktem Kopf auf. Während der Urteilsbegründung flossen bei ihm Tränen, er schluchzte immer wieder und wischte sich Tränen aus dem Gesicht. Der 39-Jährige hatte im Prozessverlauf die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt, einen Tötungsvorsatz bei seinem Angriff auf den Jungen aber bestritten.
Durch ein umfassendes Geständnis ersparte der 39-Jährige der Mutter des Kindes eine Aussage vor Gericht. Für seine Taten zeigte der Mann im Prozess laut Richterin Schmidt glaubhaft Reue. Ohne ein solches Verhalten vor Gericht hätte die Haftstrafe des Angeklagten demnach auch zweistellig ausfallen können. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit Informationen von dpa
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