Wegen des sogenannten "Badewannen-Mordes", den es nie gab, saß Manfred Genditzki 13 Jahre lang unschuldig im Gefängnis. Im vergangenen Jahr wurde der inzwischen 64-Jährige aus Rottach-Egern im Landkreis Miesbach freigesprochen. Vor Kurzem wurde bekannt: Genditzki verklagt den Freistaat Bayern auf Schadenersatz. Doch jetzt verrechnet die Generalstaatsanwaltschaft dem Justizopfer 100.000 Euro – unter anderem für Unterkunft und Verpflegung im Gefängnis.
Genditzki will mindestens 750.000 Euro Schadenersatz
Nach seinem Freispruch im vergangenen Jahr hatte Manfred Genditzki noch eine gesetzlich vorgeschriebene Entschädigung bekommen: 75 Euro für jeden Tag, an dem er unschuldig im Gefängnis saß: insgesamt knapp 370.000 Euro. Dazu kamen laut Generalstaatsanwaltschaft weitere 450.000 Euro für den Verdienstausfall des unschuldig Inhaftierten.
Genditzki ist das aber nicht genug. Unter anderem, weil er durch die Haft seinen Job als Hausmeister verloren hatte, fordert er vom Freistaat einen Schadenersatz von mindestens 750.000 Euro.
Staatsanwaltschaft zieht Genditzki "ersparte Aufwendungen" ab
Die Generalstaatsanwaltschaft wiederum hat nun aber erst einmal die sogenannten "ersparten Aufwendungen" während der Haftzeit verrechnet und von den bisherigen Zahlungen abgezogen – für Unterkunft und Essen im Gefängnis sowie das Geld, das Genditzki mit seinem Gefängnisjob verdient hat. Zusammengerechnet sind das rund 100.000 Euro, wie die Generalstaatsanwaltschaft auf Anfrage des BR bestätigt.
Ampelregierung wollte Gesetz ändern
Der bisherige Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) wollte der Verrechnung von Kost und Logis bei unschuldig Inhaftierten unlängst ein Ende machen. Vor dem Ampel-Aus kam es aber zu keiner Gesetzesänderung mehr. Das bayerische Justizministerium erklärt auf BR-Anfrage: Man sehe Reformbedarf. Die aktuellen Regeln seien unangemessen. Bis es aber ein neues Gesetz gibt, seien die Staatsanwaltschaften bei der Berechnung an das geltende Recht gebunden.
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