Laserpointer (Symbolbild).
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Laserpointer-Angriff auf US-Hubschrauber nahe Amberg

Ein Hubschrauber der US-Armee ist am Dienstagabend in der Nähe von Amberg mit einem Laserpointer attackiert worden. Die Polizei sucht jetzt nach Zeugen. Das Blenden mit Lasern ist kein harmloser Streich. Ein Fall in Schwaben endete vor Gericht.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Am Dienstagabend ist ein Hubschrauber der US-Armee bei einem Überflug nahe Amberg mit einem Laserpointer attackiert worden. Nach Angaben der Besatzung verfolgte der bisher unbekannte Täter den Hubschrauber mit einem grünen Laserstrahl, so die Polizei.

Pilotin bleibt unverletzt

Der Unbekannte hatte die vierköpfige Besatzung eines Militärhubschraubers der US-Armee geblendet. Weil die Pilotin eine spezielle Fliegerbrille trug, blieb sie unverletzt. Ereignet hat sich der Vorfall gegen 22.30 Uhr in der Nähe des Amberger Ortsteils Schäflohe. Der Hubschrauber befand sich im Anflug auf den Truppenübungsplatz in Grafenwöhr.

Die Polizei ermittelt jetzt wegen Gefährdung des Luftverkehrs sowie versuchter Körperverletzung. Die Beamten hoffen auf Hinweise aus der Bevölkerung. Wer etwas gesehen hat, soll sich mit der Polizei Amberg oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung setzen.

Dauerarrest für Laser-Täter in Augsburg

Das Blenden mit Lasern ist kein harmloser Streich. Das musste jetzt auch ein junger Mann in Augsburg erkennen. Das Amtsgericht hat den 21-Jährigen zu einer Woche Dauerarrest und Gesprächen beim Verein "Die Brücke" verurteilt. Im Prozess hat der junge Mann zugegeben, einen Laserpointer mehrmals auf einen Polizeihubschrauber gerichtet zu haben, um zu sehen, wie weit das Licht gehe. "Es war keine Absicht und es tut mir leid", sagte er vor Gericht.

In der Vergangenheit war er schon öfter strafrechtlich auffällig geworden, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Jugendschöffengericht hat den Heranwachsenden aber nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil es beim Angeklagten "Reifeverzögerungen" festgestellt hatte.

Glück, dass Piloten nichts passiert ist

Der Co-Pilot des geblendeten Hubschraubers sagt vor Gericht aus, dass es "Glück" war, dass das Licht des Laserpointers nur von hinten durch die Scheiben in den Hubschrauber leuchtete und nicht direkt ins Gesicht. Bei direktem Augenkontakt sei dieses Licht sehr gefährlich und könne gesundheitliche Schäden verursachen, so der Beamte. Vor allem auch, weil die Beamten auf der Suche nach einem Vermissten mit speziellen, so genannten "Restlichtverstärkerbrillen" unterwegs waren. Damit sei das Licht "wie ein Gewitter."

Noch während des Einsatzes alarmierte die Besatzung die Einsatzzentrale und konnte die Wohnung des Angeklagten in rund zwei Kilometer Entfernung orten. Allerdings musste der Hubschraubereinsatz abgebrochen werden. Die Suche nach der vermissten Person blieb ergebnislos.

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