Im Wiederaufnahmeverfahren um den gewaltsamen Tod einer jungen Frau aus Freyung ist das Urteil gefallen: Der angeklagte Dominik R. wurde am Deggendorfer Landgericht zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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Gericht folgt Antrag der Staatsanwaltschaft
Mit dem Urteil kommt das Deggendorfer Landgericht der Forderung der Staatsanwaltschaft und der Nebenklage nach - diese sprachen sich in ihren Plädoyers für eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes aus. Die Verteidiger hingegen plädierten auf zwölf Jahre Haft wegen Totschlags. Ihre Begründung: Dominik R. habe seine Ex-Freundin im Streit getötet.
Zwar sieht das Gericht das Mordmerkmal des Tötens aus niedrigen Beweggründen nicht als gegeben an. Die Strafkammer ist jedoch davon überzeugt, dass Dominik R. seine Ex-Freundin im Schlaf erstochen und damit das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt hat. Die Anwältin der Mutter der Getöteten, Petra Hödl, zeigte sich im BR-Interview zufrieden: "Erleichtert, dass es vorbei ist – und dass es eine gerechte Strafe für Dominik R. ist."
Verteidiger Holm Putzke kritisierte im BR-Interview die Begründung des Gerichts: "Die Annahme der Heimtücke ist aus unserer Sicht nicht überzeugend." Die Verteidigung werde Revision einlegen und das Urteil vom Bundesgerichtshof überprüfen lassen.
Monatelanger Prozess
Für das Wiederaufnahmeverfahren, das im April dieses Jahres begonnen hatte, waren zunächst zehn Verhandlungstage angesetzt, ein Urteil sollte im Juni gesprochen werden. Der Prozess war jedoch von Anträgen und Unterbrechungen geprägt. Ein halbes Jahr hat das Wiederaufnahmeverfahren gedauert, weit über 60 Zeugen und mehr als ein Dutzend Sachverständige wurden gehört. Die Beweisaufnahme wurde immer wieder geschlossen und wieder eröffnet. Insgesamt haben Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung drei Mal plädiert. Eine Seltenheit, wie die Prozessbeteiligten dem BR sagten.
💡 Der Fall Dominik R.
Der heute 28 Jahre alte Dominik R. hatte im Herbst 2016 seine Ex-Freundin und Mutter des gemeinsamen Kindes im niederbayerischen Freyung umgebracht. Vor dem Landgericht Passau war er deshalb 2017 wegen Totschlags verurteilt worden. Die Anklage hatte auch damals auf Mord gelautet, jedoch hatte sich aus Sicht der Richter nicht zweifelsfrei nachweisen lassen, dass der Mann sein Opfer erstach, als es bereits schlief - was das Mordmerkmal der Heimtücke bedeutet hätte. 2019 wurden dann zwei Zeugen, die im ersten Prozess in Passau zugunsten des Angeklagten ausgesagt hatten, wegen Falschaussage verurteilt. Das machte die Wiederaufnahme des Verfahrens möglich. Denn: Die Deggendorfer Richter schlossen nicht aus, dass ihre Passauer Kollegen 2017 ohne die Falschaussagen ein Mordurteil gesprochen hätten.
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