Der Angeklagte Dominik R.
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Ex-Freundin getötet - Verteidiger plädieren auf Totschlag

Ex-Freundin getötet - Verteidiger plädieren auf Totschlag

Im Wiederaufnahmeverfahren gegen Dominik R. sind am Montag die letzten Plädoyers der Verteidigung gehalten worden. Während der Staatsanwalt zuletzt von einem Mord ausgegangen war, sprachen sich die Verteidiger für eine Strafe wegen Totschlags aus.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Im Deggendorfer Wiederaufnahmeverfahren gegen den 28-jährigen Dominik R., der 2016 seine Ex-Freundin in Freyung getötet hatte, haben seine beiden Verteidiger ihre Plädoyers gehalten: Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Freiheitsstrafe fordert, plädieren die Verteidiger auf eine zwölfjährige Haftstrafe.

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Kein Mord, sondern Totschlag

Die Verteidiger von Dominik R. bleiben somit dabei: Es war Totschlag, nicht Mord. Es handle sich bei der Tötung der damals 20-jährigen Frau um eine Spontan-Tat im Affekt, im Streit – aus Zorn. Entgegen der Staatsanwaltschaft sind für die Verteidiger daher die Mordmerkmale "Heimtücke" und "niedrige Beweggründe" nicht gegeben, ebenso wenig die "Besondere Schwere der Schuld".

Verteidiger sehen viele Widersprüche

Es habe sich aus ihrer Sicht seit dem ersten Verfahren 2017 nichts an der Beweisaufnahme geändert, so die Verteidigung. Damals verurteilte das Landgericht Passau Dominik R. zu zwölf Jahren Haft wegen Totschlags. Die Anwälte gingen in ihren Plädoyers auf die Zeugenaussagen im Deggendorfer Wiederaufnahmeprozess ein, die - nach ihrer Ansicht - von Widersprüchen und Falschbehauptungen geprägt seien und die sich nicht bestätigen lassen könnten.

Zwölf Jahre Haft seien angemessen

"Was stammt aus der Zeitung, was hat man selbst wahrgenommen? Die Unterscheidung, was vor Ort in Freyung erzählt, gemutmaßt, verändert weitergegeben und tatsächlich aus dem eigenem Erleben stammt, ist nicht mehr möglich." Die Tat liege mittlerweile sechs Jahre zurück – die Erinnerungen der Zeugen seien mittlerweile durch Narrative beeinflusst worden, so die Verteidiger: "Das Beweismittel "Zeuge" ist das Unsicherste, das es gibt." Zudem habe sich keiner der gehörten Sachverständigen bezüglich einer Tötung im Schlaf festgelegt. Die Verteidiger sind der Überzeugung: Das damalige Urteil der Passauer Richter, zwölf Jahre Haft wegen Totschlags, sei auch jetzt noch immer angemessen.

Anwälte rechtfertigen Verteidigungsstrategie

Das letzte Wort hatte der Angeklagte selbst, der lediglich sagte: "Ich möchte mich meinen Verteidigern anschließen. Danke." Im Laufe des Prozesses hatte sich Dominik R. bei den Eltern des Opfers entschuldigt. Ein Urteil wird für den 4. Oktober erwartet.

Vor ihren Plädoyers war es den beiden Verteidigern wichtig, eines klarzustellen: "Jeder hat das Recht auf eine engagierte Verteidigung." Dazu gehörten für sie Beweisanträge, Ablehnungsanträge und Fragen zu stellen oder Aussetzungen des Prozesses zu fordern – "streng orientiert am prozessual Zulässigen. Mit einer Krawallverteidigung hat das nichts zu tun. Es verbietet sich die Frage, ob der Angeklagte diesen Einsatz verdient hat." Mit dieser Erklärung vor ihren Plädoyers gingen die Verteidiger auf die Kritik der Mutter der Getöteten ein, die sich am vergangenen Prozesstag geäußert und das Verhalten der Verteidiger kritisiert hatte.

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