Der Angeklagte während des Prozesses
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Der 36-jährige Äthiopier soll seine Frau aus Eifersucht, Hass und Zorn getötet haben.

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Lebenslang hinter Gitter wegen Mord an Ehefrau in Asylunterkunft

Lebenslang hinter Gitter wegen Mord an Ehefrau in Asylunterkunft

Ein Mann soll seine Ehefrau in einer Asylunterkunft in Treuchtlingen getötet haben. Dafür muss er nun lebenslang ins Gefängnis. Das hat das Ansbacher Landgericht entschieden. Als Motiv wird von Eifersucht, Hass und Zorn ausgegangen.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Er muss lebenslang ins Gefängnis: So lautet das Urteil, das die 1. Strafkammer des Ansbacher Landgerichts gegen einen 36-jährigen Äthiopier gesprochen hat. Der Mann soll seine Ehefrau im September 2022 in einer Treuchtlinger Asylbewerberunterkunft getötet haben.

Eifersucht, Hass und Zorn

"Er hat ihr jedes Lebensrecht abgesprochen", sagte Richter Claus Körner bei der Urteilsverkündigung. Aus Eifersucht, Hass und Zorn soll der Mann die junge Frau getötet haben. Ihre Pläne nach einer Trennung habe er nicht akzeptiert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann die Frau in den frühen Morgenstunden des 11. Septembers 2022 zuerst ins Gesicht schlug und sie anschließend derart brutal mit einem Küchenmesser angriff, dass dieses in drei Teile zerbrach. Anschließend erdrosselte er die Frau mit einem Schal, was laut Gericht einen enormen Kraftaufwand bedeutete und einem Gutachter zufolge bis zu fünf Minuten gedauert haben muss.

Mann hatte sich selbst der Polizei gestellt

Am Tag nach der Tat hatte der Mann sich damals bei der Polizei in Treuchtlingen gestellt. Demnach habe er dort berichtet, er habe "seine Frau totgemacht". Während des Prozesses, bei dem immer ein Dolmetscher anwesend war, gab der Angeklagte stets an, sich nicht an die Tatnacht zu erinnern. Er habe angeblich in dieser Nacht eine Flasche Wodka sowie Bier und Whiskey getrunken und dazu sogenanntes Spice, eine Kräutermischung, geraucht sowie die afrikanische Kaudroge Khat zu sich genommen. Sein Verteidiger hatte deshalb wegen verminderter Schuldfähigkeit eine Freiheitsstrafe von acht Jahren beantragt.

Junge im Grundschulalter musste Tat mit ansehen

Das Gericht hingegen folgte nun mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes. Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, dass dieser in der Tatnacht alkoholisiert sowie unter Drogeneinfluss stand und führte dazu verschiedene Belege an. Die Tötung der Frau bestätigte zudem der Sohn des Angeklagten, der aus einer vorherigen Beziehung stammt, gegenüber einer Zeugin, so der Richter. Der Junge im Grundschulalter hatte die Tat im Zimmer mitansehen müssen. Der Prozess zog sich insgesamt über neun Verhandlungstage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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