Symbolbild: Ein Patronengurt eines Maschinengewehrs mit einer einzelnen Patrone.
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Mann hortet Kriegswaffe und Sprengkörper - Urteil in Nördlingen

Mann hortet Kriegswaffe und Sprengkörper - Urteil in Nördlingen

Eigentlich suchte die Polizei nach Drogen - stattdessen fand sie eine Maschinenpistole, Munition und Sprengkörper: Ihr Besitzer wurde in Nördlingen wegen unerlaubten Besitzes einer Kriegswaffe verurteilt. Der Mann entgeht nur knapp dem Gefängnis.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Ein 54-jähriger Waffenbesitzer ist nur haarscharf einer Gefängnisstrafe entkommen: Das Amtsgericht Nördlingen verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren – ausgesetzt zu drei Jahren auf Bewährung. Das ist die höchste Strafe, die ein Gericht noch auf Bewährung aussetzen kann. Alles darüber hinaus würde Gefängnis bedeuten.

Seine Frau würde ihn "jeden Tag schimpfen"

Der 54-jährige Angeklagte bekam die Freiheitsstrafe und eine Geldauflage von 6.000 Euro für mehrere Straftaten, für die er sich vor Gericht selbst als "naiv, dumm und blöd" bezeichnete. Seine Frau würde ihn deshalb "jeden Tag schimpfen". Der unerlaubte Besitz einer Kriegswaffe, scharfer Munition und selbst gebauter Sprengkörper verstößt sowohl gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz als auch gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz, wie das Gericht feststellte.

Ursprünglich stand die Polizei bei dem 54-jährigen Mann aus dem östlichen Landkreis Donau-Ries aus einem ganz anderem Grund vor der Tür - wegen des Verdachts auf Drogenbesitz. Tatsächlich fanden die Beamten auch eine geringe Menge Marihuana, aber vor allem Waffen.

Waffen auf dem Flohmarkt gekauft - angeblich nie benutzt

In der Verhandlung legte der Angeklagte sofort ein vollumfängliches Geständnis ab. Die Waffen und weitere sogenannte Deko-Waffen habe er Ende der 1980er-Jahre auf Flohmärkten gekauft. Damals habe er eine Sammelleidenschaft dafür gehabt.

Die Waffen habe er aber nie benutzt, sie seien seit Jahrzehnten verstaut gewesen, unter anderem auf dem Speicher. Die selbst gebauten Sprengkörper habe er mit Schwarzpulver aus alten Böllern nachts gebastelt, wenn er nicht habe schlafen können. Er sei nicht rechtsradikal, betont der Mann.

Maschinenpistole stand an Treppenaufgang

In der Verhandlung ergibt sich dann jedoch ein etwas anderes Bild: Die laut einem Gutachten voll funktionsfähige Maschinenpistole vom Typ Skorpion fand die Polizei zusammen mit scharfer Munition nicht etwa auf dem Speicher, sondern in einem Stoffbeutel an einem Treppenaufgang. Die Richterin äußerte Zweifel, dass der Mann die Maschinenpistole – wie angegeben – nur einmal in den Händen gehabt habe, da solche Waffen regelmäßig geölt und geschmiert werden müssten, damit sie funktionsfähig blieben.

Ungläubiges Kopfschütteln erntete der Angeklagte, als sich die Schöffen und die Staatsanwaltschaft Fotos der selbst gebastelten Sprengkörper anschauen. Die lagen in einem unverschlossenen Schrank in seiner Garage, durch die auch seine sieben Enkelkinder regelmäßig liefen, wie der Angeklagte zugibt. Laut einem Gutachten ging von den Sprengkörpern eine große Splitterwirkung aus, die sie besonders gefährlich machten. Der Angeklagte gibt an, dass er die Sprengkörper bis vor drei oder vier Jahren an Silvester gezündet habe.

Polizei findet Reichsfahnen und Hitler-Bilder

Die Aussage des Angeklagten, er sei nicht rechtsradikal, zieht in der Verhandlung ebenfalls noch einige Nachfragen von Staatsanwaltschaft und Gericht nach sich. Denn in einer Hütte auf dem Grundstück, in der sich der 54-Jährige mit Freunden zum Biertrinken traf, hing eine schwarz-weiß-rote Reichsfahne mit der Aufschrift "Deutschland – meine Heimat". Auch im Partykeller hing eine Reichsfahne und auf dem Speicher fand die Polizei bei der Durchsuchung Nazi-Devotionalien wie Hitler-Bilder.

Die Reichsflagge habe er aufgehängt, "weil sie einfach cool ausgeschaut hat", sagt der Angeklagte. Jetzt sei er froh, dass "der ganze Müll" aus seinem Haus weg sei. Wegen der Reichsflaggen überprüft auch der Staatsschutz den Angeklagten. Die Ermittler haben aber keine Verbindungen des Mannes in die Reichsbürger- oder rechte Szene gefunden

Staatsanwalt zieht Terrorismus-Vergleich

Diesem Umstand habe es der Angeklagte zu verdanken, dass nicht in Karlsruhe – also vor dem Bundesgerichtshof – verhandelt werde, sagte Staatsanwalt Markus Klatt in seinem Plädoyer. Schon bei der Begutachtung von Fotos der Waffen hatte der Staatsanwalt gesagt: "Wenn man bei einem Terroristen durchsucht, sieht es nicht anders aus."

Der Angeklagte gab während der Verhandlung mehrmals zu, dass der Eindruck entstehen könne, er sei ein Schwerverbrecher, was er aber nicht sei. Als er über seine Frau sprach, brach er in Tränen aus; die Richterin unterbrach die Verhandlung für fünf Minuten. Auch in seinem letzten Wort entschuldigte sich der Mann mit tränenerstickter Stimme.

Richterin: Angeklagter sei geständig und kooperativ

In seinem Urteil folgte das Schöffengericht schließlich dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Freiheitsstrafe von nur einem Jahr gefordert. Dass die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird, begründete Richterin Ruth Roser mit der guten Sozialprognose: Der Angeklagte sei nicht vorbestraft und habe sich sowohl bei den Ermittlungen als auch im Gericht geständig und kooperativ gezeigt. Weil sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft noch im Gericht erklärten, dass sie auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil bereits rechtskräftig.

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