Im Prozess um einen großangelegten Cyberbetrug vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth sind am Dienstagnachmittag (04.07.23) die Urteile gesprochen worden. Vor Gericht standen fünf Männer und eine Frau, die mehr als 400 Geschädigte um fast 1,4 Millionen Euro betrogen haben. Sie hatten ihre Opfer per SMS und Anrufen dazu gedrängt, ihre Bankdaten weiterzugeben. Alle sechs hatten ihre Tatbeteiligung gestanden, erklärt Gerichtssprecherin Tina Haase.
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"Bandenchef" war erst 21 Jahre alt
Vier der Angeklagten, darunter die 22-jährige Frau, verurteilten die Richter nun nach Jugendstrafrecht, weil sie zum Tatzeitraum unter 21 Jahre alt waren. Zwei Männern fielen unter das Erwachsenenstrafrecht. Der Kopf der Bande, ein heute 22 Jahre alter Mann, erhielt mit vier Jahren Haft nach Jugendstrafrecht die höchste Strafe. Bevor er die Haft antritt, muss er allerdings in den Drogenentzug, so die Gerichtssprecherin. Der Mann hatte sich um die Server für die Betrugsmasche gekümmert.
Drei Bewährungsstrafen wegen Beihilfe
Ein weiterer Beteiligter muss für drei Jahre und sechs Monate in Haft. Der 30-Jährige wurde nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt. Er war laut Gericht für die Geldwäschekonten verantwortlich. Ein 22-Jähriger bekommt eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Die drei weiteren Bandenmitglieder – darunter auch die Frau – erhielten Bewährungsstrafen. Der 22-Jährigen konnte lediglich Beihilfe zum Computerbetrug nachgewiesen werden.
Bande erbeutete fast 1,4 Millionen Euro
Die für Cybercrime zuständige Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hatte ermittelt, dass die Bande ihre Opfer im gesamten Bundesgebiet um fast 1,4 Millionen Euro betrogen hat. Die Betrügereien passierten zwischen April 2021 und März 2022. Dabei hatten die fünf Männer und die Frau Bankkunden mit SMS aufgefordert, ihre Passwörter auf der vermeintlichen Internetseite der Bank einzugeben. In Wirklichkeit wurden die Empfänger der SMS auf eine ähnlich aussehende Seite gelockt, damit die Bande ihre TANs, mit denen sich die Kunden auf ihr Bankkonto einloggen, abgreifen konnte.
Bankkunden per Telefon bedrängt
Wenn die kontaktierten Personen zögerten, wurden sie von einer falschen Telefonnummer aus angerufen. Die Betrüger hätten sich dann als Mitarbeiter der Bank ausgegeben und die Kundinnen und Kunden dazu gedrängt, sich mittels einer TAN zu autorisieren. Anschließend hätten sie die Konten geplündert, so Gerichtssprecherin Tina Haase. Dabei soll die Bande bestens organisiert gewesen sein: Jedes Bandenmitglied hatte seine spezielle Aufgabe zu erfüllen.
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