Landgericht Nürnberg-Fürth: Prozess wegen eines Messerangriffs auf einen Rollstuhlfahrer
Bildrechte: BR / Martin Hähnlein
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Prozess in Nürnberg: Eine 49-jährige Krankenschwester wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahre und neun Monate verurteilt.

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Messerangriff auf Rollstuhlfahrer: Frau zu Haftstrafe verurteilt

Messerangriff auf Rollstuhlfahrer: Frau zu Haftstrafe verurteilt

Weil sie einem Rollstuhlfahrer in Bad Windsheim mit einem Messer in den Hals gestochen hat, muss eine 49-Jährige ins Gefängnis. Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte sie das Landgericht Nürnberg-Fürth zu vier Jahren und neun Monaten Haft.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Eine heute 49-jährige Krankenschwester stand in Nürnberg vor Gericht. Sie war angeklagt, im Dezember im Kurpark von Bad Windsheim einen Rollstuhlfahrer in einen Hinterhalt gelockt und mit einem Messer in den Hals gestochen zu haben. Am Dienstag hat das Landgericht Nürnberg-Fürth die Frau wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren und neun Monaten Gefängnis verurteilt.

Außerdem muss die Krankenschwester dem Opfer 20.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Die Staatsanwaltschaft hatte die Frau wegen versuchten Mordes angeklagt, dem folgte das Gericht aber nicht.

Wegen Schulden: Rollstuhlfahrer in Falle gelockt

Die beiden, der Rollstuhlfahrer und die 49-Jährige, hatten sich in einer Spielothek kennengelernt. Hintergrund der Tat waren dem Gericht zufolge Spielschulden. Der Rollstuhlfahrer hatte der Frau 2.900 Euro geliehen. Unter einem Vorwand lockte die Frau ihr Opfer im Dezember 2023 in den Kurpark von Bad Windsheim, so das Gericht. Sie verband ihm die Augen und gab vor, "eine Überraschung" für ihn zu haben. Anschließend stach sie mit einem Messer zu. Der Mann erlitt Schnittverletzungen und wurde blutend zurückgelassen. Die Frau ging weg, alarmierte aber noch einen Rettungsdienst.

Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung

Vor Gericht hatte die 49-Jährige die Messerstiche eingeräumt und nach Angaben einer Justizsprecherin erklärt, dass sie die Tat bereue. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten zehn Jahre Haft wegen versuchten Mordes gefordert.

Dagegen hatte die Verteidigung eine Tötungsabsicht zurückgewiesen und eine Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung beantragt. Unter anderem, weil die Frau noch den Rettungsdienst alarmiert hatte, sah das Gericht nicht die Absicht der Angeklagten, den Rollstuhlfahrer töten zu wollen.

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