Gedenkfeier nach Messerangriff in Würzburg.
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Messerstiche vor Disko: Landgericht hebt Haftbefehl auf

Messerstiche vor Disko: Landgericht hebt Haftbefehl auf

Das Landgericht Würzburg hebt den Haftbefehl gegen einen 23 Jahre alten Angeklagten auf, der im vergangenen September einen 28-Jährigen vor einer Würzburger Disko erstochen hat. Der Tatverdacht rechtfertige keine Untersuchungshaft mehr.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Der Haftbefehl gegen einen 23 Jahre alten Angeklagten, der im vergangenen September einen 28-Jährigen vor einer Würzburger Disko erstochen hat, wurde aufgehoben. Wie das Landgericht mitteilt, sieht das Gericht zwar weiterhin einen Tatverdacht. Allerdings genüge dieser nicht, um die Voraussetzungen der Untersuchungshaft zu erfüllen. Die "Main-Post" hatte zunächst berichtet.

Angeklagter spricht von Notwehr

Gegen den 23-Jährigen läuft seit Anfang Juni ein Prozess am Landgericht Würzburg. Dort hat er gestanden, dass er den 28-Jährigen mit einem Messer tödlich verletzt hat. In ihrer Anklage wertete die Staatsanwaltschaft das als Totschlag. Aus Sicht der Verteidiger handelte es sich jedoch um Notwehr. Demnach gab es zuvor einen Streit, an dem mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen. Der Angeklagte sei selbst geschlagen worden. Er habe in Panik gehandelt.

Tatsächlich gab es im Prozess Aussagen, die diese Version der Ereignisse stützen. Zeugen weichen in ihren Angaben teils erheblich voneinander ab oder korrigieren Aussagen, die sie zuvor bei der Polizei getroffen hatten. Dem Landgericht fällt es auffällig schwer, sich daraus ein umfassendes und schlüssiges Bild zu machen. "Aus unserer Sicht stellt sich die Situation anders dar, als in der Anklage dargestellt", sagt Verteidiger Güney Behrwind. Das Verteidiger-Team sehe sich durch die bisherige Beweisaufnahme im Prozess darin bestätigt.

Freiheitsstrafe weiterhin denkbar

Die Aufhebung des Haftbefehls bedeutet, dass der Angeklagte nun aus der Untersuchungshaft entlassen werden muss. Der Angeklagte befand sich bereits seit September 2023 hinter Gittern. Allerdings gelten hierfür sehr hohe rechtliche Hürden. Weiterhin ist denkbar, dass der Mann im Prozess zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird. Das Landgericht will am 3. Juli wieder verhandeln. Der Prozess könnte noch bis in den Oktober dauern.

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