Die Staatsanwaltschaft in Nürnberg ermittelt in "mehreren Fällen" von Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung im Gefängnis Nürnberg. Es seien mehrere Strafanzeigen eingegangen, bestätigte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth dem BR.
In Haftraum misshandelt?
Ihren Worten zufolge richten sich die Vorwürfe gegen Justizbedienstete – angezeigt haben die Straftaten mutmaßliche Geschädigte. Zu den Details der Vorwürfe wollte sich die Sprecherin aus ermittlungstaktischen Gründen nicht äußern. Sie bestätigte aber einen Bericht der Nürnberger Nachrichten (NN) [externer Link] insofern, als dass die Vorwürfe im Zusammenhang mit einem "besonders gesicherten Haftraum" stehen.
Die Ermittlungen drehen sich demnach um mindestens drei Geschädigte. In dem Bericht der Nürnberger Nachrichten ist von einem psychisch instabilen Gefangenen die Rede, der für einen Zeitraum von zwei Wochen in einen besonders gesicherten Haftraum gesperrt worden sein soll. In diesem Bunker, wie es heißt, sei er misshandelt worden. Er habe nur Brot mit einer Scheibe Wurst zu essen bekommen und sei nicht psychologisch betreut worden. Der Mann habe die Wände des Haftraumes mit seinem Kot beschmiert, so die NN.
Weitreichende Ermittlungen in JVA Augsburg-Gablingen
Seit Wochen machen Klagen über Missstände in der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen Schlagzeilen. Dort soll es über einen längeren Zeitraum zu erheblichen Misshandlungen von Gefangenen bis hin zur Folter gekommen sein. Die Beschwerden kommen sowohl von Häftlingen als auch von Personal, etwa Gefängnisärzten.
Die Staatsanwaltschaft Augsburg ermittelt inzwischen gegen 16 Beschuldigte, darunter die vorläufig suspendierte stellvertretende Anstaltsleiterin. Sie stehen im Verdacht, Häftlinge in sogenannten "besonders gesicherten Hafträumen" misshandelt zu haben.
Übergriffe in anderen Gefängnissen?
Laut der Augsburger Staatsanwaltschaft soll geprüft werden, ob Bedienstete der JVA Gablingen auch in anderen bayerischen Haftanstalten übergriffig geworden sein könnten. Hintergrund ist, dass die Mitarbeiter von Gefängnissen auch regelmäßig immer wieder dienstliche Einsätze in anderen bayerischen Haftanstalten haben.
Die Anklagebehörde verweist darauf, dass bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gelte. Ob die mutmaßlichen Vorfälle in Gablingen und Nürnberg etwas miteinander zu tun haben, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar.
Mit Informationen der dpa
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