Zwei Angeklagte und ihre Verteidiger.
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Im Prozess um die verschwundene Alexandra R. müssen sich zwei Männer wegen Mordes verantworten.

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Mordfall Alexandra R.: Nachbarin sah Angeklagten vor ihrem Haus

Mordfall Alexandra R.: Nachbarin sah Angeklagten vor ihrem Haus

Der Prozess um die verschwundene Alexandra R. in Nürnberg gleicht einem Puzzle. Auch heute gab es Details, die vor allem den Angeklagten Dejan B. belasten. Eine Zeugin hatte ihn am Tag des Verschwindens von Alexandra R. vor ihrem Haus gesehen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

"Ich habe ihn gleich erkannt", sagte die Zeugin heute vor Gericht. Der Angeklagte Dejan B. habe vor dem Haus von Alexandra R. in Nürnberg-Katzwang gestanden, ein Handy in der Hand, erinnerte sich die Nachbarin, und zwar an dem Tag, an dem die 39-Jährige verschwand. Es sei 9.38 Uhr gewesen. Das wisse sie deshalb so genau, weil sie einen wichtigen Anruf entgegengenommen und dabei aus dem Fenster geblickt habe, erklärte die Zeugin vor Gericht. Eine wichtige Beobachtung, die Dejan B. belastet.

Nachbarin belastet Angeklagten Dejan B.

Die Ermittler gehen davon aus, dass Dejan B. und sein Geschäftspartner Ugur T. die damals hochschwangere Alexandra R. zwischen 8.30 und 9 Uhr in einem Haus in Schwabach-Limbach überwältigt haben. Dejan B. soll dann ihr Auto im Anschluss vor Alexandra R.s Wohnhaus geparkt haben. Die beiden Häuser liegen nicht weit auseinander. Das Auto von Alexandra R. habe sie in dem Moment allerdings nicht wahrgenommen, so die Zeugin. Erst später sei ihr der Wagen aufgefallen.

In Lagerhalle zum Briefeschreiben gezwungen

Am heutigen Prozesstag lag der Fokus zudem auf der Lagerhalle in Sindersdorf im Landkreis Roth. Spätestens hier soll Alexandra R. gezwungen worden sein, einen Brief zu schreiben, in dem sie ihre Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten wegen Betrugs zurücknahm, so die Staatsanwaltschaft. Der Brief ging wenige Tage nach dem Verschwinden der 39-Jährigen bei der Justiz in Nürnberg ein. Untersuchungen zufolge hat Alexandra R. den Brief zwar geschrieben. Nach Meinung von Experten, die bereits an einem früheren Verhandlungstag ausgesagt haben, stand sie dabei allerdings unter hohem psychischem Druck. Die Experten sagten auch, dass es äußerst unwahrscheinlich sei, dass Alexandra R. den Inhalt des Briefes selbst verfasst hat.

Über Stunden Rauch über Lagerhalle

Die Halle in Sindersdorf hatten die beiden Angeklagten Ende Juni 2022 angemietet, zahlten pünktlich die Miete. Die Rolltore seien stets verschlossen gewesen, berichten Zeugen. Im Dezember fällt einer weiteren Zeugin auf, dass über Stunden Rauch aus einem Schornstein der Lagerhalle aufsteigt und ein beißender Geruch in der Luft liegt – als würde Gummi verbrannt werden, so schildert es die Zeugin vor Gericht. Die Ermittler fanden Ruß in den Kaminrohren des Gebäudes und konnten einen Industriesauger sicherstellen, den der Angeklagte Dejan B. auf einem Recyclinghof in Nürnberg entsorgt haben soll. Auch ein Laminatboden wurde in der Halle herausgerissen. Außerdem befanden sich Haare von Alexandra R. auf einem Besen in der Halle.

Handyauswertung führte in den Landkreis Miesbach

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Alexandra R. in der Lagerhalle oder in einem Waldstück getötet wurde. Die Auswertung von Alexandra R.s Handy und von den Prepaid Handys, die die beiden Angeklagten an dem Tag genutzt haben sollen, ergab, dass sich die drei Personen rund eine Stunde in der Lagerhalle aufgehalten haben könnten. Die Handyauswertung führte die Ermittler zudem in ein Waldstück bei Oberhasling im Landkreis Miesbach. Spürhunde nahmen von Alexandra R. und den beiden Angeklagten Spuren im Wald auf.

Im Indizienprozess kommt es auf jedes Detail an

Die Leiche von Alexandra R. wurde jedoch nicht gefunden, bis heute nicht. In dem aufwändigen Indizienprozess kommt es deswegen auf jedes Detail an. Eine Verurteilung der Angeklagten wegen Mordes ist grundsätzlich trotz der fehlenden Leiche möglich. Dann ist es das Gesamtbild, das die vielen Zeugenaussagen ergeben und das die Kammer bewertet. Auch die Glaubwürdigkeit der einzelnen Zeugen spielt eine große Rolle. Im Juli soll ein Urteil fallen.

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