Die Angeklagten mit ihren Verteidigern am 17.07.2024
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Mordfall Alexandra R.: Verteidigung fordert Freisprüche

Mordfall Alexandra R.: Verteidigung fordert Freisprüche

Im Mordprozess um die verschwundene Alexandra R. hat die Verteidigung Freisprüche für die beiden Angeklagten gefordert. Es gebe zu viele Zweifel und keine ausreichenden Beweise, so die Begründung. Ein Urteil soll schon bald fallen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten Franken am .

Wie erklärt man das Unerklärliche? Eine hochschwangere Frau verschwindet, mutmaßlich entführt, erpresst und ermordet. Ihre Leiche bleibt jedoch verschwunden. Angeklagt werden ihr Ex-Freund und sein Geschäftspartner. Am vorletzten Prozesstag ist der Saal des Landgerichts Nürnberg-Fürth bis auf den letzten Platz gefüllt. Die Verteidiger von Dejan B. und Ugur T. versuchen in ihren insgesamt gut vier Stunden langen Plädoyers, die Anklage zu erschüttern und Zweifel zu säen.

Viele Fragen, keine Antworten

Wie kamen Haare des mutmaßlichen Opfers in einen Besen, der in einer Lagerhalle sichergestellt wurde? Was wollte Ugur T. in Österreich und wie kam das Handy von Alexandra R. auf einen Lkw? Wofür brauchte Dejan B. Müllsäcke und einen Kaminsauger? Und was hatte er am Tag von Alexandra R.s Verschwinden vor ihrem Haus zu suchen? Vielleicht gibt es dafür ganz plausible Erklärungen.

"Herr B. darf schweigen"

"Man mag sich überlegen, warum Herr B. sich nicht dazu äußert", so der Verteidiger in seinem Plädoyer. "Er muss es aber nicht, er darf schweigen. Und dieses Schweigen darf ihm nicht zum Nachteil ausgelegt werden." Der von der Staatsanwaltschaft ausgerollte Indizienteppich weise große Lücken auf, und die vorgebrachten Indizien reichten keinesfalls für eine Verurteilung.

Kein Motiv, kein Beweis, keine Tat?

Ugur T. sei ein freundlicher und hilfsbereiter Mensch, der keinen Wert auf Statussymbole gelegt habe, so seine Verteidigerin ich ihrem Plädoyer. Der Vorwurf der Habgier gehe fehl, das passe auch nicht zu ihrem Mandanten, der von seinem Umfeld durchweg als gutmütig und nicht gewalttätig beschrieben worden sei. Seine DNA-Spuren am Klebeband, das in einer Halle gefunden wurde, zusammen mit einem Besen, in dem Haare des mutmaßlichen Opfers sichergestellt wurden? Das sage nichts über eine etwaige Tatbeteiligung aus, schließlich gebe es solche Klebebänder in fast jedem Haushalt und wann Ugur T.s DNA dorthin gekommen sei, könne nicht festgestellt werden.

Urteil am 24. Juli

Ihr Kollege nimmt sich die Indizien vor und versucht, Widersprüche aufzudecken. Sein Fazit: So wie es in der Anklage steht, könne es nicht gewesen sein. Wie sich die Tat – falls es überhaupt eine Tat gegeben habe – abgespielt habe, sei unklar. So habe die Hauptverhandlung nicht ergeben, wer sich wann mit wem getroffen hat, um was zu tun. "Wir bleiben unwissend zurück." Und darauf könne eine Verurteilung nicht gestützt werden. Beide Angeklagten verzichteten auf das sogenannte letzte Wort.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage sind davon überzeugt, dass Dejan B. und Ugur T. aus Habgier Alexandra R. entführt und ermordet haben. Sie forderten jeweils lebenslange Haft sowie die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Dadurch wäre eine vorzeitige Freilassung unmöglich. Das Gericht will das Urteil am 24. Juli um 13.00 Uhr verkünden.

Im Video: Spurensuche im Fall Alexandra R.

Die Angeklagten mit ihren Verteidigern, im Hintergrund Justizbeamte.
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Die Angeklagten mit ihren Verteidigern im Gerichtssaal, im Hintergrund Justizbeamte.

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