Ein paar Tage vor den Schulferien der Kinder in den Urlaub zu starten, kann Vorteile haben: Die Autobahnen sind leerer, die Flugtickets günstiger und am Strand lässt sich vielleicht noch ein Liegestuhl ergattern. Das könnte auch eine dreißigjährige Mutter im Sinn gehabt haben, als sie zwei Tage vor Ferienbeginn mit ihrer siebenjährigen Tochter versuchte, vom Flughafen Memmingen aus in den Urlaub zu fliegen.
Falsche Schule und kein Todesfall
Das Problem: Die Tochter der jungen Mutter ist schulpflichtig. Die Erziehungsberechtigten müssten dafür sorgen, "dass die schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen die Schule besuchen", gibt ein Sprecher des bayerischen Kultusministeriums auf BR24-Anfrage zu bedenken. "Dies gilt auch für die letzten Tage vor den Ferien."
Bei einer Kontrolle der Grenzpolizei am Memminger Flughafen gab die Mutter an, wegen eines Todesfalles ausreisen und deshalb auch ihre Tochter vom Schulunterricht befreien zu müssen. Als die Beamten jedoch versuchten, die Angaben der Mutter bei der Schule der Tochter zu überprüfen, stellte sich heraus, dass das Kind die Schule gar nicht besuchte. Als die Grenzpolizisten die richtige Schule der Tochter ermitteln konnten, fanden sie heraus, dass die Mutter ihr Kind lediglich kurzfristig krankgemeldet hatte - eine Befreiung vom Unterricht aufgrund eines Todesfalles lag nicht vor.
Schule schwänzen für vorgezogene Ferien kann teuer werden
Der offenbar selbstständig vorverlegte Ferienbeginn könnte die Mutter nun teuer zu stehen kommen, denn: Schulpflicht-Verletzung kann "als Ordnungswidrigkeit geahndet werden", so das bayerische Kultusministerium auf BR24-Nachfrage. Konkret bedeutet das: Wenn Schülerinnen und Schüler vorsätzlich nicht am Unterricht teilnehmen, kann das mit einem Bußgeld geahndet werden - mindestens fünf Euro, höchstens 1.000 Euro, in Ausnahmefällen sogar mehr.
Ein verfrühter Aufbruch in den Urlaub ist in Bayern kein Einzelfall: So wurden laut Polizei am Flughafen Nürnberg im Jahr 2022 rund 150 einschlägige Verstöße gegen die Schulpflicht festgestellt. Genaue Zahlen, wie häufig es vorkommt, dass Kinder und Jugendliche für einen früheren Urlaubsbeginn krankgemeldet werden, erhebt das Kultusministerium allerdings nicht.
Was Eltern bedenken müssen
Für Eltern in Bayern, die mit dem Gedanken spielen, ihr Kind für die letzten Schultage vor den Ferien vom Unterricht freistellen lassen, hat das Kultusministerium eine klare Botschaft: "In der bayerischen Schulordnung ist vorgesehen, dass Schülerinnen und Schüler vom Schulbesuch beurlaubt werden können. Dabei gilt, dass ein günstigeres Ticket vor Ferienbeginn, die Kosten einer Reise oder die Verfügbarkeit eines bestimmten Transportmittels zum gewünschten Reiseziel keine begründeten Ausnahmefälle darstellen und deshalb keine Gründe für eine Beurlaubung oder Befreiung sein können."
Für die Mutter und ihre Tochter kam auch noch Pech hinzu: Eigentlich werde nämlich nicht gezielt nach Schulschwänzern an Flughäfen gefahndet, so die bayerische Bundespolizei auf Nachfrage: "Etwaige gezielte Maßnahmen zur Überwachung der Schulpflicht sowie zur Ahndung entsprechender Verstöße liegen außerhalb der Zuständigkeit der Bundespolizei." Und auch das bayerische Innenministerium betont auf BR24-Anfrage: "Die bayerische Polizei fahndet nicht gezielt nach Schulschwänzern."
Im Audio: Schulpflicht gilt bis unmittelbar vor Ferienbeginn
Mit Informationen von dpa.
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