Für die EU ist das bayerische Familiengeld in seiner aktuellen Form schon länger ein Dorn im Auge: Die EU-Kommission kritisiert, dass bestimmte Familien durch die Unterstützungsleistung diskriminiert würden. Bislang hat sich Deutschland davon unbeeindruckt gezeigt. Nun erhöht die Brüsseler Behörde den Druck auf Deutschland und kündigt eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an.
Brüssel hält Förderung von Familien in Bayern ungerecht
Konkret geht es um die Höhe der Sozialleistungen. Der Freistaat gewährt Eltern in Bayern 250 Euro pro Monat für jedes Kind im zweiten und dritten Lebensjahr. Ab dem dritten Kind gibt es sogar 300 Euro monatlich. Das Familiengeld wird dabei unabhängig vom Einkommen, der Erwerbstätigkeit und der Art der Betreuung gezahlt. Allerdings gilt, dass EU-Staatsangehörige, deren Kinder in einem Mitgliedstaat leben, in dem die Lebenshaltungskosten geringer sind als in Bayern, auch niedrigere Leistungen erhalten.
- Zum Artikel: Jedes siebte Kind in Deutschland von Armut gefährdet
EU-Kommission will Deutschland wegen Familiengeld in Bayern verklagen
Darin sieht die EU-Kommission eine unzulässige Diskriminierung. Mit dem Familiengeld würden mobile Beschäftigte benachteiligt, was einen Verstoß gegen das EU-Recht zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit bedeute, heißt es da offiziell. Die Kommission hatte bereits ihre Kritik daran zum Ausdruck gebracht. Da Deutschland die Bedenken noch immer nicht ausreichend ausgeräumt habe, habe sie nun beschlossen, den Fall an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zu verweisen, teilte die Behörde mit.
Die Bundesrepublik steht damit vor der Entscheidung, in dem Streit mit Brüssel einzulenken oder das Verfahren vor dem EuGH zu riskieren. Wenn die Kommission Recht bekommt, muss Deutschland mit einer hohen Geldstrafe rechnen. Die Luxemburger Richter hatten im Juni 2022 entschieden, dass eine ähnliche Regelung in Österreich gegen EU-Recht verstoße.
Ähnliches Problem auch in Italien
Deutschland steht in dem Fall nicht allein da: Die EU-Kommission hat auch eine Klage gegen Italien angekündigt. Dort wurde laut der Brüsseler Behörde vor etwa zwei Jahren eine Familienleistung für unterhaltsberechtigte Kinder eingeführt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht seit mindestens zwei Jahren in Italien wohnten oder deren Kinder in einem anderen Land lebten, hätten aber keinen Anspruch darauf. Nach Auffassung der Kommission verstößt auch diese Regelung gegen EU-Recht.
Mit Material der dpa
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!