ARCHIV - 12.07.2023, Schleswig-Holstein, Eekholt: Eine ausgewachsener weiblicher Wolf steht in seinem Gehege im Tierpark. (Zu dpa "Wolfsangriffe in der Rhön - BUND fordert Herdenschutzinitiative") (zu dpa: «Falsche Wölfin abgeschossen») Foto: Christian Charisius/dpa +++ dpa-Bildfunk +++
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Trotz Abschuss der falschen Wölfin: Vorerst keine weitere Abschussgenehmigung in der Rhön

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Nach Fehlabschuss: Wie geht es weiter mit Wölfen in der Rhön?

Nach Fehlabschuss: Wie geht es weiter mit Wölfen in der Rhön?

Statt der eigentlichen "Problemwölfin" wurde in der Rhön eine falsche Wölfin erschossen. Trotzdem wird es vorerst keine weitere Abschussgenehmigung geben. Warum das so ist und was für eine neue Genehmigung nötig wäre.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Alles wieder auf Null? So könnte man die Lage um den Wolf in der Rhön beschreiben. Ende August wurde dort statt der eigentlichen "Problemwölfin" versehentlich eine andere Wölfin erschossen – mit Genehmigung der Regierung von Unterfranken. Für einen neuen sogenannten Entnahmebescheid fehlen jetzt aber die rechtlichen Voraussetzungen, teilt die Behörde BR24 mit.

Erneute Abschussgenehmigung erst nach erneutem Wolfsriss?

Jedes weitere Ereignis und alle neuen Erkenntnisse würden aber konsequent geprüft, heißt es weiter. Sprich: Sollte wieder ein Wolf Nutztiere reißen, könnte wieder eine Ausnahmegenehmigung zur Entnahme erteilt werden. Dafür müssten aber bestimmte gesetzliche Voraussetzungen vorliegen.

Dazu gehört die Prognose eines ernsten wirtschaftlichen Schadens, das Fehlen zumutbarer Alternativen sowie die Feststellung, dass sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Entnahme nicht verschlechtert.

Vorherige Genehmigung galt nur für einen Wolf

Der vorangegangene Bescheid habe nur für die Entnahme eines (!) Wolfes gegolten, mit dem Ziel, die "Problemwölfin" zu erschießen, so die Regierung von Unterfranken. Da ein Tier entnommen wurde, habe sich der Bescheid mit dessen Abschuss erledigt. Außerdem sei der Bescheid auch zeitlich bis zum 31.08.24 befristet gewesen.

Wölfe kaum zu unterscheiden – häufig trifft es falsche Tiere

Die Regierung weist darauf hin, dass sich Wölfe nur sehr schwer voneinander unterscheiden lassen. Auch in Brandenburg oder Niedersachsen, wo eine gezielte Entnahme von Wölfen schon länger erlaubt ist, werden häufig die falschen Tiere erschossen. Trotzdem lasse das Bundesnaturschutzgesetz in Einzelfällen eine Entnahme von "Schadwölfen" zu, wenn eine enge zeitliche und räumliche Nähe gegeben ist. Der Abschuss muss also kurz nach einem Wolfsriss und in der Nähe des Tatorts erfolgen.

Dennoch bestehe keine absolute Sicherheit, dass nicht auch Einzeltiere diesen Bereich durchwandern und unbeabsichtigt ein anderer Wolf erschossen werde. Der Regierung hätte aber keine Kenntnis darüber gehabt, dass Tiere aus anderen Rudeln in der Nähe des Abschussorts unterwegs waren. Die bis dahin unauffällige Wölfin aus dem Nachbarrudel Wildflecken ist am 26. August gegen 22 Uhr in dem festgelegten Entnahmegebiet erschossen worden.

Nähere Infos zum Abschussort will die Regierung zum Schutz der Anonymität der Person, die das Tier erlegt hat, nicht geben. Zur Entnahme von Wölfen werden mehrere geeignete Personen bestimmt, so die Regierung weiter. Die Entnahme müsse nicht durch den Jagdausübungsberechtigten erfolgen. Dieser müsse die Entnahme aber dulden.

Keine Kenntnis über illegale Jagd auf "Problemwölfin"

Ob die eigentliche Problemwölfin noch am Leben ist oder womöglich illegal erschossen wurde, darüber liegen der Regierung von Unterfranken nach eigenen Angaben keine Erkenntnisse vor. An Spekulationen darüber will sie sich nicht beteiligen.

Durch das Wolfsrudel Hohe Rhön wurden in diesem Jahr bei insgesamt neun Rissereignissen 26 Schafe und Ziegen getötet und sechs weitere verletzt.

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