Rund ein Jahr nach Ablauf der Abgabefrist in den meisten Bundesländern fehlen in Deutschland noch mehr als eine Million Grundsteuererklärungen, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) bei den Finanzressorts der Länder ergab. Auch in Bayern stehen noch immer 300.000 Erklärungen zur neuen Grundsteuer aus – trotz der verlängerten Einreichungsfrist. Die bayerischen Behörden sind dennoch bisher zufrieden.
Grundsteuererklärungen in Bayern: Mehr als 75 Prozent bearbeitet
Bis Ende 2023 haben die bayerischen Finanzbehörden bereits knapp 77 Prozent der neuen Grundsteuererklärungen bearbeitet. Insgesamt seien rund fünf Millionen sogenannte Hauptfeststellungen durchgeführt worden, teilte das Finanzministerium auf Anfrage der dpa in München mit.
Zum Jahreswechsel seien bereits rund 6,2 Millionen Erklärungen zur Neuberechnung der Grundsteuer abgegeben worden – von insgesamt rund 6,5 Millionen Erklärungen in Bayern. Denkbar sei aber, dass es auch Mehrfachübermittlungen gegeben habe. "Die Arbeiten zur Hauptfeststellung befinden sich im Zeitplan", sagte ein Sprecher.
Grundsteuererklärung in Bayern: Spätere Einreichungsfrist
Ursprünglich war als Abgabefrist der Grundsteuererklärung Ende Oktober 2022 gesetzt gewesen. Wegen des schleppenden Eingangs wurde die Frist aber in fast allen Bundesländern bis Ende Januar 2023 verlängert – in Bayern sogar bis zum Ablauf des 2. Mai 2023.
"Vor dem Hintergrund, dass es sich bei der Grundsteuer um neues Recht handelt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Steuererklärung noch nicht abgegeben haben, zunächst an ihre Abgabepflicht erinnert. Allen Betroffenen wird geraten, schnellstmöglich ihre Steuererklärung abzugeben", so erklärt es ein Sprecher des Finanzministeriums.
Finanzministerium: Grundsteuereinnahmen nicht höher
Das Finanzministerium betonte erneut, dass "nach dem erklärten politischen Willen der Bayerischen Staatsregierung" die Grundsteuereinnahmen einer Kommune nach der Reform nicht höher sein sollen als davor. Der Versand der Grundsteuerbescheide und die Festlegung der Hebesatzhöhe seien aber grundsätzlich freie Entscheidung der jeweiligen Gemeinde und lägen auch "in ihrer ausschließlichen Verantwortlichkeit. Das Grundgesetz gewährleistet diese Hebesatzautonomie der Gemeinden."
Das Grundsteuergesetz gebe, hieß es weiter, weder einen Mindest- noch einen Höchstprozentsatz für den Hebesatz vor. "Hieran hat sich durch die Grundsteuerreform nichts geändert."
Neue Berechnung der Grundsteuer ab 2025
Von 2025 an wird die Grundsteuer in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" war.
Während bei dem Bundesmodell anhand von Angaben wie dem Baujahr und dem Bodenrichtwert der Wert des Grundbesitzes ermittelt werden soll, wird in Bayern ein reines Flächenmodell umgesetzt. Die Einnahmen aus der Grundsteuer verbleiben auch künftig allein bei den Kommunen.
Mehrere Millionen Erinnerungsschreiben: Verspätungszuschläge möglich
Wer seine Erklärung nicht rechtzeitig abgab, erhielt in vielen Bundesländern ein Erinnerungsschreiben. Bundesweit waren dies mehrere Millionen Schreiben, wie aus den Zahlen der Finanzministerien hervorgeht. Die Zahl der fehlenden Erklärungen könnte jedoch noch größer sein, da manche mehrfach eingingen, wie mehrere Finanzressorts auf Anfrage der dpa hinwiesen. Eigentümer müssten mit Verspätungszuschlägen rechnen, sofern sie ihre Angaben nicht einreichten.
Mit Informationen von dpa.
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