Was wird aus Esam A.? Eigentlich sah es nach einem Besuch mit Unterstützern in der ägyptischen Botschaft in Berlin so aus, als könnte der 25-jährige Ägypter, der sich bestens integriert hat, dauerhaft in Deutschland wohnen bleiben. Erst am Montag bestätigte die Regierung von Mittelfranken auf BR-Anfrage, dass der gelernte Mechatroniker mit den von ihm lang ersehnten Passersatzpapieren nicht abgeschoben werden kann. Seinen festen Arbeitsplatz in einer Autowerkstatt in Dinkelsbühl könnte er damit weiter ausüben. Das im vergangenen Jahr auf Initiative der Bundesregierung verabschiedete Chancen-Aufenthaltsgesetz macht das möglich. Doch nun muss Esam A. doch wieder um seinen Aufenthalt fürchten.
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Entsetzen beim Helferkreis Wilburgstetten
2014 kam Esam A. nach Wilburgstetten im Landkreis Ansbach. Seitdem war der Ägypter "geduldet", weil er keinen gültigen Pass als Identitätsnachweis vorlegen konnte. Nach jahrelangem Kampf mit den Behörden schien es für den 25-Jährigen endlich ein Happy End zu geben – BR24 berichtete.
Nun der Schock: Die Passersatzpapiere erlauben ihm nur einen Aufenthalt bis zum 9. November 2024 – weniger als drei Wochen. Monika Hoenen vom Flüchtlings-Helferkreis Wilburgstetten ist bestürzt über diese Wendung. "Wir sind fest davon ausgegangen, dass Esam jetzt eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland bekommt. Das wurde uns auch so kommuniziert."
Auch Bayerns Innenminister Joachim Hermann und Bundestagsabgeordneter Artur Auernhammer (beide CSU) setzten sich für Esam A. ein. Noch am Montag sprach Auernhammer von "nun behobenen Formalitätsfehlern", weshalb der Ägypter jetzt dauerhaft in Deutschland bleiben könne.
Innenministerium: Keine Bleibeperspektive mit Passersatzpapier
Am Mittwoch erklärte das bayerische Innenministerium dann auf BR-Anfrage, dass Esam A. weiterhin einen regulären Pass vorlegen müsse, um seine Identität vollständig zu klären. "Die Ermöglichung einer langfristigen Bleibeperspektive in Deutschland hängt auch zukünftig maßgeblich davon ab, dass Herr A. seine Identität abschließend klärt und einen Pass beschafft", so das bayerische Innenministerium in seinem Statement. Für eine Passbeschaffung müsse Esam A. nach Kairo reisen. Aus der Sicht des 25-Jährigen ist die Reise allerdings nicht ohne Risiko.
Behörde: "Passbeschaffung in Kairo zumutbar"
Inzwischen ist nicht mehr die Regierung von Mittelfranken für Esam A. zuständig, sondern das Landratsamt Ansbach – weil er statt einer Duldung eine befristete Aufenthaltsgenehmigung hat. Und das Landratsamt teilt mit: "Die Beschaffung eines Reisepasses ist Grundlage für eine langfristige Aufenthaltserlaubnis. Das vorgesehene Verfahren bietet dem Ausländer eine dauerhafte Perspektive auf ein Bleiberecht. Im Gegenzug hat er zur Erteilung einer länger befristeten Aufenthaltserlaubnis bzw. einer Niederlassungserlaubnis zunächst einen Reisepass zu beschaffen. Mit der zu erteilenden Aufenthaltserlaubnis und dem vorliegenden Passersatzpapier wäre die Ausreise aus Deutschland möglich. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass eine Passbeschaffung unzumutbar wäre."
CSU-Politiker Auernhammer überrascht
CSU-Politiker Artur Auernhammer zeigte sich am Mittwoch von den neuesten Entwicklungen rund um Esam A. überrascht: "Mich verwundert die Kurzfristigkeit. Ich kann mir die Situation aktuell nicht erklären." Er wolle zunächst nochmals die ägyptische Botschaft in Berlin kontaktieren. Am 9. Oktober sprach Auernhammers Büroleiter gemeinsam mit Esam A. bei der ägyptischen Botschaft in Berlin vor, um dort über eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu verhandeln.
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