Das Rennen um ein niederbayerisches Verwaltungsgericht ist entschieden: Die Behörde soll nach Plattling im Kreis Deggendorf kommen. Darauf haben sich am Mittwoch die Fraktionen von CSU und den Freien Wählern geeinigt. Damit endet ein langwieriger Streit um den Standort.
Gute Verkehrsanbindung spricht für Plattling
Plattling sei wegen seiner guten Verkehrsanbindung bestens geeignet, hieß es. Die Stadt liege in Niederbayern sehr zentral, zugleich sei sie Bahn-Knotenpunkt und liege an zwei Autobahnen, teilte Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, dem BR mit. Das neue Verwaltungsgericht werde sowohl im Individualverkehr als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln bestens erreichbar sein.
"Wir begrüßen, dass es nach langem, zähem Ringen mit unserem Koalitionspartner gelungen ist, in dieser wichtigen Frage einen sinnvollen Kompromiss zu finden." Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler
Niederbayerische Fälle werden noch in Regensburg verhandelt
Bislang ist das Verwaltungsgericht in Regensburg auch für Niederbayern zuständig. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte vor vier Jahren bei der Klausur in Seeon verkündet, dass der Bezirk Niederbayern ein eigenes Verwaltungsgericht bekomme. Zunächst sollte es in Freyung entstehen.
Allerdings waren sich CSU und Freie Wähler in den darauffolgenden Jahren beim Standort nicht mehr einig. Zuletzt schien es, als sei das Projekt vom Tisch. Zur Diskussion standen zeitweise auch Grafenau, Deggendorf und Passau.
Standort in Plattling als guter "Kompromiss"
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) hatte schließlich Plattling als Standort vorgeschlagen und ebenfalls auf die gute Verkehrsanbindung der Stadt verwiesen. Bernreiter ist ehemaliger Landrat von Deggendorf und hat dort seinen Wahlkreis.
CSU-Fraktionsvorsitzender Klaus Holetschek äußerte sich ebenfalls erfreut: "Wir begrüßen den Kompromiss, der auf Vorschlag von Christian Bernreiter gefunden wurde. Mit Plattling als Standort ist die Hängepartie endlich beendet und Niederbayern bekommt als letzter Bezirk ein eigenes Verwaltungsgericht. Auch wenn ein anderer Standort möglich gewesen wäre, hat Plattling durch seine gute Erreichbarkeit und Verkehrsanbindung auf Straße und Schiene beste Voraussetzungen."
Beschließen muss den Standort das Kabinett – nach der Einigung auf Fraktionsebene ist dies aber nur eine Formalität. Dann müsse das bayerische Verwaltungsverfahrensgesetz geändert und der Gerichtsstandort aufgenommen werden. Ein Zeitplan hierfür ist aber zunächst nicht absehbar.
Bestandsgebäude oder Neubau?
Plattlings Bürgermeister Hans Schmalhofer (CSU) sieht die Errichtung eines eigenen, niederbayerischen Verwaltungsgerichts "als guten Tag für Plattling und die Region". Es sei eine tolle Sache, er ist froh und glücklich über die Entscheidung. Im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk betonte er die Vorteile der Stadt. Auch vonseiten der Richter am künftigen Verwaltungsgericht war die Anforderung einer guten Erreichbarkeit genannt worden, so Schmalhofer.
Ob das Gericht in einem Bestandsgebäude in Plattling eingerichtet wird, oder ein Neubau in Auftrag gegeben wird, sei laut dem Bürgermeister noch offen. Davon hänge jedoch ab, wann das Verwaltungsgericht in Betrieb gehen könne. Vermutlich werde der Freistaat einen Investor beauftragen und nicht "selber bauen", sagte Schmalhofer.
Landrat Sibler: "Mittelpunktfunktion"
Deggendorfs Landrat Bernd Sibler (CSU) sagte im BR-Interview, er ist auch froh, dass das Verfahren jetzt abgeschlossen ist. Der Landkreis Deggendorf behaupte sich in seiner "Mittelpunktfunktion" in Niederbayern. Da die Standorte der bayerischen Verwaltungsgerichte im Gesetz festgeschrieben sind, müsse jetzt das entsprechende Gesetz geändert werden.
Sibler würde sich beim künftigen Plattlinger Verwaltungsgericht für ein Gebäude in Bahnhofsnähe aussprechen. Aufgrund der Nachhaltigkeit plädiert er, das Gericht in einem Bestandsgebäude einzurichten.
Für die Ausschreibung ist jetzt das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr um Christian Bernreiter zuständig.
💡 Was macht ein Verwaltungsgericht?
Die Verwaltungsgerichte in Bayern sind zuständig für alle durch Gesetz bestimmte verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, sofern nicht andere Fachgerichte (Finanz-, Sozialgerichte) zuständig sind. Disziplinarrecht für die jeweiligen Bezirke zählt ebenfalls zu den Sachgebieten - wie auch asylrechtliche Streitigkeiten.
Quelle: Verwaltungsgericht Regensburg
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