erwaltungsgericht in Augsburg schlägt Vergleich zur geplanten Container-Unterkunft in Westendorf vor.
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Verwaltungsgericht in Augsburg schlägt Vergleich zur geplanten Container-Unterkunft in Westendorf vor.

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Prozess um Flüchtlingsunterkunft: Gericht schlägt Vergleich vor

Prozess um Flüchtlingsunterkunft: Gericht schlägt Vergleich vor

Vergleich statt Entscheidung: Die Gemeinde Westendorf im Allgäu hat gegen die geplante Container-Unterkunft geklagt. Das Augsburger Verwaltungsgericht hat nun einen Vergleich vorgeschlagen. Bei der Bürgerinitiative kommt dieser nicht gut an.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Schwaben am .

Großes Interesse am Mittwoch am Verwaltungsgericht Augsburg: Rund vierzig Anwohner der Ostallgäuer Gemeinde Westendorf sind mit einem eigens angemieteten Bus nach Augsburg angereist, um beim Prozess dabei zu sein. Ihr Wunsch: keine Container-Unterkunft für bis zu 50 Geflüchtete in ihrem 1.900 Einwohner-Ort. Die Gemeinde hatte gegen eine entsprechende Baugenehmigung des Landkreises geklagt. Schon vor einem Jahr stimmte der Gemeinderat gegen die Pläne.

Verwaltungsgericht schlägt Vergleich vor

Am Ende des Prozesstages steht keine Entscheidung, aber ein Vorschlag für einen Vergleich: Der sieht vor, dass in einer gemeindeeigenen Wohnung, die noch zu sanieren ist, bis zu zwölf Geflüchtete untergebracht werden. Dafür könnten die geplante Container-Unterkunft verkleinert werden und darin nur noch bis zu 30 statt der ursprünglich geplanten 50 Personen untergebracht werden.

"Bei einem Vergleich ist es immer so, dass beide Seiten Abstriche machen müssen. Aber es wäre eine Möglichkeit, wieder aufeinander zuzugehen, auch wieder Gespräche gemeinsam zu führen. Und es ist sicherlich besser, eine solche Herausforderung gemeinsam anzugehen", sagt Ralf Kinkel, Jurist im Landratsamt Ostallgäu. Er ist unter anderem für die Flüchtlingsunterbringung zuständig.

Auch wenn beide - die Gemeinde Westendorf und der Landkreis Ostallgäu - Einigungs-Bereitschaft signalisiert haben, muss der Gemeinderat von Westendorf über den möglichen Vergleich in den nächsten zwei Wochen entscheiden.

Bürgerinitiative hält Container-Unterkunft weiterhin für unzumutbar

Ein Anwohner und Vertreter der Bürgerinitiative bezeichnete im Gericht diesen Vorschlag als "faule Eier", denn mit der eigentlichen Klage gegen die Container-Unterkunft habe das nichts zu tun. Sowohl der Sprecher der Bürgerinitiative, Maurice Harth, als auch Westendorfs Bürgermeister Fritz Obermaier (CSU) betonten, dass die vorhandenen infrastrukturellen Probleme durch die Aufnahme von Geflüchteten weiterhin bestehen bleiben würden. Beide sagen: Die Infrastruktur im Ort mit Schule, Kindergarten und Arztpraxis sei für die Aufnahme von 50 weiteren Flüchtlingen nicht ausgelegt.

Die Baugenehmigung hatte das Landratsamt erteilt, damit eine entsprechende Einrichtung auf dem Gelände des alten Kreisbauhofs gebaut werden kann. Der Landkreis Ostallgäu ist Bauherr. Er argumentiert: Die bereits bestehenden Unterkünfte im Ostallgäu seien massiv überbelegt, der Bedarf an neuen Plätzen groß. Deshalb sei der Landkreis gezwungen, auf eigene Flächen wie die des alten Kreisbauhofs in Westendorf zurückzugreifen.

Das Verwaltungsgericht sieht in der Infrastruktur dagegen kein Problem, da es eine Busanbindung nach Kaufbeuren und Buchloe gäbe und ein Supermarkt zu Fuß in 30 Minuten erreichbar wäre. Um den Westendorfern mögliche Sicherheitsbedenken zu nehmen, schlägt Kinkel vom Landratsamt Ostallgäu einen Sicherheitsdienst vor, um die Unterkunft zu kontrollieren. Zusätzlich wäre ein Hausverwalter vorgesehen, der sich um die Belange der Flüchtlinge kümmern soll.

Problem – Paragraf 246 Baugesetzbuch

Die Rechtslage sei laut Gericht nach dem Paragrafen 246 des Baugesetzbuches eindeutig. Eingeführt wurde der Paragraf als Reaktion auf den Krieg in der Ukraine und die anschließenden Fluchtbewegungen. Er soll die Schaffung von Unterkünften für diese Menschen beschleunigen und vereinfachen. Bürgermeister Obermaier ist der Meinung, dass dieser Paragraf zu sozialen Spannungen in Städten und Gemeinden führt, wie es vergangenes Jahr unter anderem in Gemeinden in Oberbayern passiert ist. "Damit kann man alles machen, was möglich ist. Die Leute vor Ort werden nicht mitberücksichtigt", so Obermaier.

Andere Flüchtlingsunterkünfte sollen entlasten werden

Vertreter des Landkreises Ostallgäu sehen in dem Vergleichsvorschlag eine Möglichkeit, die angespannte Situation bei der Unterbringung etwas zu entschärfen. Rechnerisch seien die vorhandenen Unterkünfte laut Kinkel vom Landratsamt Ostallgäu zu 100 Prozent ausgelastet und im Allgemeinen gehe die Rechtsprechung schon bei 80 Prozent von einer Vollbelegung aus.

Beispielsweise ist aktuell die Turnhalle der Berufsschule Ostallgäu in Marktoberdorf von Geflüchteten belegt. Ziel sei es, dem Verein und dem Schulsport die Halle schnellstmöglich wieder zur Verfügung zu stellen.

Bürgerinitiative will weiter kämpfen

Auch wenn der Gemeinderat entscheidet, ist für Bürgermeister Obermaier klar: "Keine Container in Westendorf ist die Meinung meiner Bürger. Und dafür bin ich da. Ich stehe vor meinen Bürgern." Die Bürgerinitiative will weiterkämpfen. "Wir wollen diese zentrale Unterbringung nicht in diesen Containern, weil sie einfach nicht vernünftig wäre und, weil die Menschen so nicht zu integrieren sind." Ihr Vorschlag wäre: Geflüchtete in eine Kaserne im Allgäu unterzubringen, wo genügend Flächen vorhanden wäre, da diese annähernd leer stünden.

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