Hinweis: Wir haben die Behauptungen – wie bei allen Themen, die wir überprüfen – nach drei Kriterien ausgewählt: Verbreitung, Relevanz und Überprüfbarkeit. Es spielt keine Rolle für die Veröffentlichung, ob die Behauptung richtig oder falsch ist oder wer die Behauptung geäußert hat.
"Die Konfrontation" mit Hubert Aiwanger, Martin Böhm, Florian von Brunn und Martin Hagen können Sie hier in der Mediathek anschauen.
Hier können Sie den Faktencheck zu BR24 - Die Konfrontation mit Markus Söder (CSU) und Ludwig Hartmann (Grüne) nachlesen.
"Die Konfrontation" mit Söder und Hartmann können Sie hier in der Mediathek anschauen.
Müsste Deutschland Österreich und Ungarn im Notfall mit Gas versorgen?
Die Behauptung:
Hubert Aiwanger, Freie Wähler: "Ja, das große Problem ist natürlich, dass Russland jetzt die Energie woanders hin verkauft und dass Länder wie Österreich und Ungarn weiterhin am russischen Gas hängen. Jetzt hoffen wir, dass die das auch weiter bekommen, sonst müssen wir Österreich und Ungarn im kommenden Winter auch aus deutschen Speichern mitversorgen. Also dieser Energieengpass ist weiterhin ein Problem."
Richtig oder falsch?
Richtig. Deutschland hat sich, wie alle EU-Mitgliedstaaten, zur Solidarität bei Gasmangellagen innerhalb der EU verpflichtet. Außerdem hat Deutschland mit Österreich ein Solidaritätsabkommen zur Gaslieferung im Notfall.
Die Fakten:
Im Falle einer Gasmangellage ist Deutschland - wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten - innerhalb der Europäischen Union zur Solidarität verpflichtet. Das ist in einer EU-Verordnung vom Oktober 2017 geregelt. Dadurch soll sichergestellt werden, dass "alle erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um in der gesamten Union" eine "unterbrechungsfreie Gasversorgung" zu gewährleisten. Das gelte insbesondere für geschützte Kunden unter "schwierigen klimatischen Verhältnissen oder bei Versorgungsstörungen", heißt es in der Verordnung.
"Geschützte Kunden" sind laut der Verordnung (Abschnitt 24 auf Seite 4) Privathaushalte, der Begriff kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auch das Gesundheitswesen, grundlegende soziale Versorgung und Not- und Sicherheitsdienste einschließen.
Laut einer Sprecherin der Bundesnetzagentur könnte es also zu einer Bereitstellung von deutschem Gas für andere Länder kommen, wenn es zu einer Gasmangellage kommen sollte. Allerdings sei nicht explizit geregelt, dass deutsche Gasspeicher angezapft werden müssten, schreibt die Sprecherin dem #Faktenfuchs auf Anfrage per Mail. Eine direkte Zuordnung von Mengen zu Ländern sei nur theoretisch möglich, weil die Gasspeicher privatwirtschaftlich betrieben würden.
Diese Standardvorschriften greifen laut einer Pressemitteilung des Rats der EU nur dann, wenn die Mitgliedstaaten keine bilateralen Vereinbarungen mit konkreten Bedingungen für die gegenseitige Hilfe geschlossen haben. Denn in den Standardvorschriften seien keine technischen und finanziellen Details geregelt - das sei der Grund, warum man diese bilateralen Abkommen brauche, schreibt eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums dem #Faktenfuchs per Mail.
Mit Österreich und Dänemark hat Deutschland ein solches bilaterales Solidaritätsabkommen zur Gaslieferung im Notfall, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
Laut Bundeswirtschaftsministerium muss sich jedoch kein Land in eine Notlage bringen, indem es einem anderen Land hilft. Die Hilfen aus anderen Ländern seien das letzte Mittel, wenn ein Land keine andere Möglichkeit mehr habe.
- Über die Schwierigkeiten, solche Abkommen zu schließen, hat BR24 hier berichtet.
Im Notfall wäre dies also das Vorgehen. Doch die Speicher von Österreich und Ungarn sind gut gefüllt. Laut Bundesnetzagentur hat Österreich einen Gasvorrat, der über den gesamten Jahresbedarf hinausgeht. Ungarn habe 63 Prozent des Jahresverbrauchs gedeckt.
Wie steht Bayern bei Jugendarbeitslosigkeit und Schulabgängern ohne Abschluss da?
Die Behauptung:
Hubert Aiwanger, Freie Wähler: "Bayern hat mit Abstand die niedrigste Jugendarbeitslosigkeit und die wenigsten Schulabgänger ohne Schulabschluss, da schaut es in allen rot, grün und gelb mitregierten Bundesländern deutlich schlechter aus."
Richtig oder falsch?
Größtenteils richtig. Aiwangers Zahlen stimmen. Nur bei seiner Bewertung der Zahlen muss man differenzieren: Ja, es gibt Bundesländer, die sehr viel schlechtere Quoten sowohl bei der Jugendarbeitslosigkeit als auch bei Schulabgängern ohne Abschluss haben. Zu einigen Bundesländern ist der Abstand allerdings nicht so groß, wie Aiwanger behauptet.
Die Fakten:
Es stimmt, dass Bayern im September 2023 mit 3,1 Prozent die niedrigste Jugendarbeitslosenquote in Deutschland hatte. Jugendarbeitslosigkeit bezieht sich auf die Altersgruppe 15 bis 24. Das geht aus Zahlen der Bundesagentur für Arbeit hervor. Bayern ist auch das einzige Bundesland in Deutschland, in dem nicht eine der Ampelparteien an der Landesregierung beteiligt ist. Insofern stimmt Aiwangers Aussage zur Arbeitslosigkeit. Mit 3,3 Prozent Jugendarbeitslosenquote ist Baden-Württemberg jedoch nah an Bayern dran.
Auch mit seiner Behauptung zur Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss hat Aiwanger recht. Das bestätigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts für das Jahr 2022. In Bayern lag die Quote von Jugendlichen, die ohne Hauptschulabschluss von der Schule gingen, bei 5,2 Prozent. Das ist die niedrigste Quote im Vergleich der Bundesländer. Nach Bayern kommen Hessen (6,1 Prozent) sowie Baden-Württemberg und Hamburg (jeweils 6,6 Prozent). Für ganz Deutschland lag der durchschnittliche Wert bei 6,9 Prozent.
Allerdings muss man Aiwangers Bewertung, Bayern sei "mit Abstand" auf dem Spitzenplatz und in den von den Ampelparteien mitregierten Bundesländern sehe es "deutlich schlechter aus", differenziert betrachten: Es ist richtig, dass einige Bundesländer deutlich schlechter abschneiden als Bayern - sowohl bei der Jugendarbeitslosigkeit als auch bei der Zahl der Schulabgänger ohne Abschluss.
Allerdings gibt es auch Bundesländer, deren Quoten nur minimal höher sind - wie bei der Jugendarbeitslosigkeit in Baden-Württemberg. Bei den Schulabgängern unterscheidet sich die Quote von Hessen um weniger als einen Prozentpunkt von Bayern, in Baden-Württemberg und Hamburg sind es 1,4 Prozentpunkte. Von einem "großen Abstand" und "deutlich schlechteren Werten" kann man hier nicht sprechen.
Direktinvestitionen: Wie groß ist die Lücke?
Die Behauptung:
Martin Böhm (AfD): "Wir haben 130 Milliarden weniger Direktinvestitionen. Das heißt, für 130 Milliarden investieren deutsche Firmen Kredite und Gewinne mehr im Ausland, als dass ausländische Firmen hier bei uns in Deutschland investieren. So einen Gap (deutsch: Lücke, Anm. d. Red.), hat es überhaupt noch nie gegeben."
Der Kontext:
Die Kandidaten wurden zur wirtschaftlichen Situation befragt.
Richtig oder falsch?
Weitgehend richtig. Böhms Satz, wir hätten "130 Milliarden weniger Direktinvestitionen", könnte missverstanden werden. Denn er impliziert, es gäbe eine Veränderung in Höhe von 130 Milliarden Euro - was nicht der Fall ist. Seine anschließende Erklärung, dass die deutschen Investitionen ins Ausland die ausländischen Investitionen in Deutschland um rund 130 Milliarden Euro übersteigen, ist - im Hinblick auf die Direktinvestitionen - korrekt.
Die Fakten
Laut einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln (IW) sowie Angaben der Bundesbank ist Böhms Aussage korrekt.
Der im Juni erschienene Bericht des IW, der sich auf OECD-Zahlen stützt, kommt für das Jahr 2022 in Deutschland auf eine negative Bilanz bei den Direktinvestitionen in Höhe von 132 Milliarden Dollar beziehungsweise 125 Milliarden Euro. Diese Zahl sei so hoch wie nie, schreibt das IW. Die von Böhm genannte Zahl liegt in der richtigen Größenordnung, weicht aber um fünf Milliarden Euro ab.
Direktinvestitionen sind nach Definition der Bundesbank "grenzüberschreitende Vermögensanlagen in Unternehmen mit dem Ziel, die Geschäftstätigkeit langfristig und maßgeblich zu beeinflussen". Als maßgeblicher Einfluss gelte, wenn der Geldgeber zehn Prozent oder mehr der Anteile beziehungsweise Stimmrechte am Unternehmen hält.
Ein Beispiel für eine Direktinvestition ins Ausland wäre ein deutsches Industrieunternehmen, das bei einem Zulieferer in Kanada einsteigt, also sich eine Beteiligung an dem ausländischen Unternehmen sichert, um mitentscheiden zu können. Ein Beispiel für eine Direktinvestition nach Deutschland wäre ein US-amerikanischer Investmentfonds, der eine Beteiligung an einem deutschen Unternehmen erwirbt, das mit dem Geld einen Produktionsbereich an seinem Standort hierzulande ausbaut.
Im Jahr 2022 investierten laut IW deutsche Firmen rund 135 Milliarden Euro im Ausland. Dem standen rund zehn Milliarden Euro Investitionen von ausländischen Unternehmen in Deutschland gegenüber. Daraus ergibt sich die Differenz der oben genannten rund 125 Milliarden Euro.
Die Bundesbank kommt für 2022 ebenfalls auf eine Differenz der Direktinvestitionen von rund 125 Milliarden Euro. Sie gibt allerdings 169 Milliarden Euro deutsche Investitionen ins Ausland und 44 Milliarden Euro an ausländischen Direktinvestitionen nach Deutschland an.
Das heißt allerdings nicht, dass 2022 die von Böhm ins Spiel gebrachte Summe weniger investiert wurde als zuvor. Die Abflüsse waren laut IW-Berechnungen in den vergangenen zehn Jahren stets höher als die Zuflüsse - mit Ausnahme des ersten Corona-Pandemiejahres 2020. Zuvor lagen die jährlichen Investitionsabflüsse zwischen rund 25 und 100 Milliarden Euro höher als die Zuflüsse. Die Differenz von Direktinvestitionen nach Deutschland im Vergleich zu den deutschen Investitionen im Ausland ist allerdings laut IW so hoch wie noch nie, wie von Böhm behauptet.
Ladesäulen an Straßenlaternen: Nicht nur Zukunftsvision
Die Behauptung:
Martin Böhm, AfD: "Ich erinnere mich noch, leider ist niemand von den Grünen da, an theatralische Auftritte grüner Politiker: 'Wir machen Elektroladesäulen an allen Straßenlampen'. Die haben natürlich nicht gewusst, dass Straßenlampen mit 5x2,5 Quadratkabel durchgeschleift sind, da kann ich noch nicht einmal einen Föhn anschließen, wenn alle Lichter brennen."
Richtig oder falsch?
Böhm impliziert mit der Aussage, E-Ladestationen an Straßenlaternen seien eine Zukunftsvision und derzeit technisch grundsätzlich nicht möglich. Das ist falsch. Korrekt ist aber, dass gewisse technische Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um solche Laternenladepunkte einrichten zu können.
Die Fakten:
Nicht nur die von Böhm erwähnten Grünen betrachten Ladesäulen für E-Autos in Straßenlampen als Baustein für den "Verkehrsmix der Zukunft". Auch andere Parteien verfolgen solche Konzepte. So hat etwa die CSU-Fraktion im Stadtrat von Garching bei München Anfang 2022 den Antrag gestellt, im Zuge einer Umrüstung der Straßenlaternen auf LED-Leuchten an diesen auch Ladepunkte für Elektrofahrzeuge zu installieren.
In zahlreichen Städten sind solche Ladepunkte an Straßenlaternen bereits installiert: Im nordrhein-westfälischen Neuss wurden Mitte des Jahres im Rahmen eines Pilotprojekts zehn Straßenlaternen zu Ladestationen umgebaut. Die Stadt testet in Kooperation mit den Stadtwerken fünf Jahre lang, wie Ladepunkte an Straßenlaternen am besten funktionieren. Auch in Bochum gibt es ein Pilotprojekt, ebenso in Kirchberg bei Zwickau. In Berlin gab es nach Angaben der Senatsverwaltung Ende März 2023 bereits 239 Laternenladepunkte. Insgesamt sind 1.000 solcher Umrüstungen in Berlin geplant. In London wurden nach Angaben des Unternehmens "ubitricity" seit 2018 7.000 solcher Laternenladepunkte installiert.
Das Unternehmen ubitricity, das diese Umrüstungen in den genannten Städten durchgeführt hat, teilt auf #Faktenfuchs-Anfrage mit, der Einsatz von Laternenladepunkten in Deutschland sei "an vielen, aber nicht an allen Laternen möglich". Vor einem Umbau von Laternen zu Ladepunkten müssten die technischen Gegebenheiten überprüft werden, so der Unternehmenssprecher. Es werde berechnet, "ob und wie viele Laternenladepunkte betrieben werden können, ohne eine Beeinträchtigung des Lichtnetzes zu riskieren."
Christian Martens, Pressesprecher des Netzbetreibers "Bayernwerk", sagte dem #Faktenfuchs, die in der Behauptung genannten 5x2,5 Quadratkabel seien bei Neuerschließungen nicht mehr Standard. "Das ist quasi dritte Generation rückwärts." Heute würden 10-Quadratkabel (statt 2,5) verbaut.
Die Leistung von Laternenladepunkten sei allerdings - wie ein Manager von ubitricity in diesem Tagesschau-Artikel sagt - mit 3,7 Kilowatt geringer als bei anderen Ladesäulen. Das Auto muss also länger, etwa über Nacht, an der Laterne laden.
Finanzierung der Flüchtlingskosten von Kommunen
Die Behauptung:
Martin Hagen (FDP): "Die Bundesregierung hat etwa 79 Millionen Euro an den Freistaat Bayern zur Verfügung gestellt: Geld, das für die Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen gedacht ist. Noch nicht einmal die Hälfte hat der Freistaat Bayern bisher an die Kommunen ausgezahlt."
Richtig oder falsch?
Martin Hagen liegt richtig. Der Bund hat dem Freistaat Bayern 2022 rund 79 Millionen Euro zur Unterbringung von ukrainischen Geflüchteten zur Verfügung gestellt. Davon sind nach Angaben des Bayerischen Sozialministeriums bisher rund 36 Millionen Euro ausgezahlt worden – das ist weniger als die Hälfte.
Die Fakten
Immer wieder haben Politiker verschiedener Parteien in den vergangenen Monaten einen Vorwurf erhoben: Der Freistaat Bayern halte Gelder zurück, die er vom Bund erhalten habe und mit denen er eigentlich die Kommunen bei der Unterbringung von Ukraine-Geflüchteten unterstützen sollte. Auch der BR berichtete darüber.
Tatsächlich hat der Freistaat vom Bund im Jahr 2022 rund 79 Millionen Euro zu diesem Zweck erhalten. Grundlage dafür war ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 7. April 2022 (Punkt 12b.). Das geht aus einer Antwort des bayerischen Sozialministeriums auf eine Anfrage der grünen Landtagsabgeordneten Claudia Köhler vom 22. August 2023 hervor, die dem #Faktenfuchs vorliegt.
Von den 79 Millionen Euro sind demnach bis Juni 2023 rund 36 Millionen Euro an die Kommunen weitergereicht worden. Mit den restlichen rund 43 Millionen sollen die Kosten der Kommunen für das Jahr 2023 erstattet werden. Die Auszahlung erfolge "zum nächstmöglichen Abrechnungszeitpunkt" im nächsten Haushalt, heißt es in der Antwort des Sozialministeriums.
In einer Mail an den #Faktenfuchs erklärt das Sozialministerium, man habe die Mittel erst im Juni 2023 ausschütten können, weil sie "zielgenau" bei den Landkreisen und kreisfreien Städten ankommen sollten. Dafür hätten erst im April 2023 die erforderlichen "kreisscharfen" Daten vorgelegen. Zudem habe es eine Gesetzesänderung gebraucht, um den Verteilungsmodus und die zu nutzenden Datenquellen festzulegen. Die darauf basierende Ausführungsverordnung trat im Juni 2023 in Kraft. Direkt danach seien den Kommunen die insgesamt rund 36 Millionen für ihre Ausgaben aus dem Jahr 2022 erstattet worden.
Beamtenstatus von Lehrkräften
Die Behauptung:
Martin Hagen, FDP: "Die FDP möchte den Beamtenstatus für Lehrer nicht abschaffen, sondern wir möchten den Lehrer im Angestelltenverhältnis attraktiv machen."
Der Kontext:
Hubert Aiwanger (FW) warf der FDP in der Sendung vor, den Beamtenstatus bei Lehrern abschaffen zu wollen. "Das war bisher Ihre Position, vielleicht seit heute nicht mehr, ihr wollt den Beamtenstatus bei den Lehrern abschaffen, was dazu führt, dass noch weniger Lehrer werden." Als Antwort äußert Hagen die oben genannte Behauptung.
Richtig oder falsch?
Die Aussage von Martin Hagen ist richtig. Die FDP will den Beamtenstatus bei Lehrerinnen und Lehrern nicht abschaffen. Allerdings wollte die FDP vor der Landtagswahl 2018 "langfristig weg vom Beamtensystem im Bildungswesen". Im aktuellen Wahlprogramm ist diese Forderung nicht mehr aufgeführt.
Die Fakten:
Der Steuerzahlerbund forderte im November 2022 wegen knapper Kassen den Stopp der Verbeamtung von Lehrkräften. Darüber berichtete BR24. Unterstützung erhielt der Vorschlag laut BR24 von FDP-Politiker Matthias Fischbach, dem bildungspolitischen Sprecher der Liberalen im bayerischen Landtag. Für ihn gehöre der Beamtenstatus von Lehrkräften auf den Prüfstand. Der FDP-Politiker plädierte dafür, dass sich Lehrerinnen und Lehrer direkt bei einer Wunschschule bewerben können, für ein "finanziell gleichwertiges Angestelltenverhältnis ohne Kettenbefristungen".
In Bezug auf individuelle Leistungen der Lehrer heißt es im aktuellen Wahlprogramm der FDP: "Lehrkräfte müssen daher endlich zu leistungsorientierten Konditionen angestellt werden können. Um das zu erreichen, sollen Schulen das Personalbudget einer unbesetzten Beamtenstelle in gleicher Höhe für ein attraktives Angestelltenverhältnis einsetzen können. Gleichzeitig wollen wir den beamtenrechtlichen Rahmen zur leistungsbezogenen Bezahlung weiterentwickeln und zusätzliche Anreize schaffen."
Von einer Abschaffung des Beamtenstatus für Lehrer ist darin nicht die Rede. Allerdings sagte FDP-Spitzenkandidat Martin Hagen vor der Landtagswahl 2018 in Bezug auf die Verbeamtung von Lehrern, er wolle "langfristig weg vom Beamtensystem im Bildungswesen".
Kritik an Subventionen für Wasserstofftankstellen
Die Behauptung:
Florian von Brunn, SPD: "Der Bund der Steuerzahler hat Ihre Förderung, Ihre Über-Förderung von Wasserstofftankstellen massiv kritisiert als Verschwendung von Steuergeldern."
Der Kontext:
In der Sendung griff Florian von Brunn den Spitzenkandidaten der Freien Wähler, Hubert Aiwanger, an und kritisierte dessen Arbeit als Wirtschaftsminister. Aiwanger setzt in der Energiewende auf Wasserstoff.
Richtig oder falsch?
Richtig ist, dass ein Institut, das zum Bund der Steuerzahler (BdSt) gehört, empfiehlt, die Wasserstoffsubventionen für Pkw insgesamt einzustellen. Der BdSt hat Hubert Aiwanger aber nicht namentlich kritisiert.
Die Fakten:
Der Bund der Steuerzahler Deutschland e.V. (BdSt) hat eine Anfrage des #Faktenfuchs mit einem Rundschreiben des Deutschen Steuerzahlerinstituts (DSi) beantwortet, das zum BdSt gehört. In dem Papier mit dem Titel "Wasserstoffsubventionen für Pkw streichen" werden auch Wasserstofftankstellen thematisiert und die staatliche Subvention für deren Errichtung kritisiert.
Das DSi fordert, dass die "Subventionierung von Wasserstoff-Pkw auf allen staatlichen Ebenen umgehend und komplett eingestellt werden" müsse. Eine konkrete Kritik des Bundes der Steuerzahler an Hubert Aiwanger findet sich darin nicht. Der bayerische Landesverband des Bundes der Steuerzahler hat auf eine Anfrage des #Faktenfuchs bislang nicht reagiert.
Nein, die AfD hat nicht im Programm, Kitas abzuschaffen
Die Behauptung:
Florian von Brunn, SPD: "Die AfD in ihrem Programm will die Kita für Ein- bis Dreijährige abschaffen und die Frauen wieder zurück nach Hause schicken."
Richtig oder falsch?
Größtenteils falsch. Im bayerischen Landtagswahl-Programm und auch im Grundsatzprogramm der AfD steht nicht, dass die Partei Kitas abschaffen will. Die AfD Bayern steht laut ihrem Programm aber Kita-Betreuung kritisch gegenüber und will die Betreuung von Kleinkindern im eigenen Zuhause finanziell fördern.
Die Fakten:
Im Programm der AfD Bayern steht unter dem Punkt "Familie": "Wir fordern, dass Eltern frei von wirtschaftlichen Zwängen zwischen Eigenbetreuung und Fremdbetreuung durch Kindertagesstätten oder Tagesmütter wählen können." Eine möglichst enge Bindung an die Eltern in den ersten drei Lebensjahren sei "gesellschaftlich wie staatlicherseits zu unterstützen und zu fördern". Weiter steht dort: "Dementsprechend kritisch sehen wir die vielmals bloße Verwahrung von Kindern unter drei Jahren in Kitas." Die elterliche Betreuung von Kleinkindern zu Hause solle gleichwertig unterstützt werden wie Fremdbetreuung.
Unter dem Punkt "Bildung" steht außerdem, die AfD wolle Eltern unterstützen, ihre Kinder "bis zum vierten Lebensjahr zu Hause betreuen zu können". Die AfD formuliert in ihrem Wahlprogramm damit nicht das Ziel, Kitas abzuschaffen. Die Partei will aber die Betreuung zu Hause finanziell fördern. Hintergrund ist die Ansicht der AfD, Kitabetreuung sei schlechter für Kinder als zu Hause von den Eltern betreut zu werden - diese Sicht geht aus dem Wahlprogramm zur Bundestagswahl 2021 hervor. Darin schrieb die Partei, bei Kindern unter drei Jahren sei eine Fremdbetreuung mit Entwicklungsrisiken behaftet.
Die wissenschaftlichen Erkenntnisse weisen in die entgegengesetzte Richtung. Dass Kinder durch Fremdbetreuung Entwicklungsrisiken hätten, sei "so nicht richtig", sagt Frank Niklas, Pädagoge und Familienforscher an der Ludwig-Maximilians-Universität München, im Gespräch mit dem #Faktenfuchs. "Natürlich sind Eltern für die Entwicklung ihrer Kleinkinder zentral. Allerdings stimmt es nicht, dass eine Fremdbetreuung junger Kinder automatisch mit Entwicklungsrisiken verbunden ist."
International und auch in Deutschland gebe es viele Belege dafür, dass auch ein früher Kita-Besuch mit positiver Kompetenzentwicklung einhergeht, sagt Niklas.
Lust auf noch mehr Faktenchecks?
Zwei Behauptungen der Sendung haben wir bereits in früheren Artikeln behandelt: Martin Hagens Aussage, es fehlten Kita-Plätze und Ganztagsschulplätze in Bayern, haben wir hier gecheckt.
Die Behauptung von Martin Böhm zum Anteil der bayerischen Emissionen am CO₂ in der Atmosphäre haben wir ausführlich in diesem #Faktenfuchs behandelt.
Weitere Autorin: Janina Lückoff. Redaktionelle Mitarbeit: Denise Wurst.
BR24 Kandidaten-Check
BR24 Kandidaten-Check: Wofür stehen die Direktkandidatinnen und -kandidaten der Landtagswahl in Bayern? Ihnen allen haben wir dieselben Fragen zu den relevantesten Themen des Wahlkampfs gestellt, mehr als 800 haben teilgenommen. Geben Sie im Tool Ihren Wohnort, Stimmkreis oder Ihre Postleitzahl ein und finden Sie heraus, wie die Bewerber geantwortet haben:
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