Polizisten am 24.05.22 in München-Trudering, wo das Mädchen wegen des Stromschlags starb.
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Polizisten am 24.05.22 in München-Trudering, wo das Mädchen wegen des Stromschlags starb.

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Schleuser-Prozess: Zehn Jahre Haft nach tödlichem Stromschlag

Schleuser-Prozess: Zehn Jahre Haft nach tödlichem Stromschlag

Im Frühsommer 2022 starb ein 15-jähriges Mädchen in München nach einem Stromschlag, die Geflüchtete war aus einem Güterwaggon geklettert. Ein junger Mann wurde schwer verletzt und ist heute querschnittsgelähmt. Jetzt wurde der Schleuser verurteilt.

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Nach dem Tod einer nach Deutschland eingeschleusten jungen Kurdin durch einen Stromschlag von einer Bahn-Oberleitung ist ein 46-jähriger Iraker in München zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.

Der Mann sei ein hochrangiges Mitglied einer Schleuserbande gewesen und habe sich unter anderem der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht, befand das Landgericht München I in seinem Urteil. Das Gericht begründete seine Entscheidung unter anderem mit den umfangreichen Daten auf dem Handy des Mannes.

15-jährige Kurdin war aus der Türkei geflohen

Die 15-Jährige war mit ihrer Familie und anderen aus der Türkei geflohen. Auf der letzten Etappe Ende Mai 2022 von Verona in Italien nach Deutschland saßen sie in einem Lastwagenanhänger auf einem Güterzug. Auf telefonische Anweisung des jetzt Verurteilten hin versuchten die Flüchtlinge am Güterbahnhof München-Trudering durch die von ihnen durchschnittene Dachplane des Anhängers zu klettern. Dabei kam es zu einem Spannungsüberschlag.

Infolgedessen erlitten die Jugendliche, ihr 12 Jahre alter Bruder und ein 19-Jähriger einen Stromschlag. Die 15-Jährige starb rund zwei Wochen später. Der 19-Jährige wurde nach Angaben des Gerichts 18 Mal operiert und ist nun querschnittsgelähmt. Der 12-Jährige verletzte sich an der Hand.

Verurteilung auch wegen gewerbsmäßigem Einschleusen

Das Gericht folgte mit seinem Urteil der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehneinhalb Jahre gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert. Neben den Körperverletzungen lastete das Gericht dem 46-Jährigen auch gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen an.

Der Iraker, der vor seiner Festnahme im Oktober 2022 in der Schweiz lebte, hatte sich vor Gericht nicht geäußert. Er saß bereits seit November 2022 in Untersuchungshaft. Binnen einer Woche kann er Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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