Ein Skilift in einem Wintersportgebiet
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Ein Skilift in einem Wintersportgebiet (Symbolbild)

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Skiverband Bayerwald begrüßt 2G-Regel für Wintersportgebiete

Skiverband Bayerwald begrüßt 2G-Regel für Wintersportgebiete

In den bayerischen Skigebieten wird es in der kommenden Saison keine 2G-plus-Regelung geben. Darauf hat sich das bayerische Kabinett am Dienstag verständigt. Stattdessen gilt die 2G-Regel. Im Bayerischen Wald ist man erleichtert.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Niederbayern am .

Der Skiverband Bayerwald begrüßt die Entscheidung des bayerischen Ministerrats, von der 2G-plus-Regel in bayerischen Wintersportgebieten abzusehen und die Nutzung der Seilbahnen und anderer Liftanlagen mit der 2G zu ermöglichen. Das hat der Skiverband offiziell mitgeteilt.

Praxistaugliche Lösungen gefordert

Darüber hinaus sprachen sich die Vertreter des Skiverbandes bei einem Austausch mit den Betriebsleitern am Großen Arber und am Geißkopf für praxistaugliche Regelungen für die Liftbetreiber aus. So soll einerseits ein wirtschaftlicher Liftbetrieb überhaupt möglich gemacht werden und andererseits sollen - nach dem Ausfall der vergangenen Wintersaison - vor allem die Kinder wieder in den Schnee gebracht werden.

Unter der Einhaltung der 2G-Regel sei eine verantwortungsbewusste Ausübung des Skisports für Kinder, Familien und Erwachsene auch in Vereinbarkeit mit dem Infektionsschutz möglich, hieß es. Darüber hinaus sollten aber alle Regeln hinsichtlich des Infektionsschutzes für Liftbetreiber praxistauglich ausgestaltet sein, beispielsweise die Kapazitätsbeschränkungen, waren sich die Vertreter der beiden Gespräche einig. Mitglieder eines Hausstandes, die gemeinsam mit dem Auto anreisen, müssten auch in einer Gondel transportiert werden können, so die Forderung.

Fachkräfte könnten abwandern

Insbesondere betonte Thomas Liebl, Betriebsleiter am Großen Arber, die Bedeutung des Betriebes in dieser Saison auch für die Sicherheit der Seilbahnen, da bei zwei ausgefallenen Skisaisonen hintereinander ein Abwandern von sicherheitsrelevanten Arbeitskräften in der Seilbahntechnik drohen könnte.

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