Star-Koch Alfons Schuhbeck kommt erneut vor Gericht. Der Prozess gegen ihn unter anderem wegen Subventionsbetrugs soll am 24. Juni beginnen, wie das Landgericht München I mitteilte. Es geht dabei unter anderem um den Vorwurf des Subventionsbetrugs. Vier Verhandlungstage wurden angesetzt, das Urteil könnte damit am 14. Juli fallen.
Anklage: Insolvenzverschleppung und Subventionsbetrug
Die Staatsanwaltschaft hatte den 75-Jährigen wegen Subventionsbetrugs, Insolvenzverschleppung, Betrugs, versuchten Betrugs und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt angeklagt. Den Vorwurf des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft aber fallen, wie der Gerichtssprecher mitteilte. Zur Begründung wurde auf die zu erwartende Verurteilung in den anderen Tatkomplexen hingewiesen.
Schuhbeck sitzt derzeit eine rechtskräftig gewordene Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 2,3 Millionen Euro ab. Wie die Steuerhinterziehung stehen auch die neuen Vorwürfe im Zusammenhang mit seinen Geschäftsaktivitäten als Gastronom.
Als Koch, Kochbuchautor, Gastwirt, Fernsehkoch und Unternehmer betrieb der ehemalige Koch des FC Bayern München vor seiner Haft eine verzweigte Unternehmensgruppe. Für neun seiner Betriebe soll Schuhbeck die erforderlichen Insolvenzanträge nicht oder nicht rechtzeitig gestellt haben, obwohl die jeweiligen Unternehmen bereits zahlungsunfähig waren.
Schuhbeck soll mit Coronahilfen Schulden anderer Unternehmen abgezahlt haben
Schuhbeck soll für mehrere seiner Betriebe zudem verschiedene staatliche Coronahilfen beantragt haben. Er soll laut Anklage dabei bewusst falsche Angaben gemacht haben, um Subventionen und eine neue Einnahmequelle zu bekommen. Insgesamt soll er rund 460.000 Euro an Coronahilfen und anderen Subventionen kassiert haben.
Das erhaltene Geld soll Schuhbeck nicht für die Unternehmen genutzt haben, für die es beantragt war. Er soll vielmehr einen Großteil an andere seiner Gesellschaften überwiesen oder deren Schulden bedient haben. Die Staatsanwaltschaft wertet dies als Subventionsbetrug in 19 Fällen. In vier weiteren Fällen habe er sich des Betrugs schuldig gemacht, in fünf weiteren Fällen, in denen Hilfen nicht ausbezahlt wurden, des versuchten Betrugs.
Die Anklage wirft Schuhbeck vor, durch die teilweise bereits seit 2017 und damit deutlich vor der Coronapandemie bestehende Zahlungsunfähigkeit seiner Gesellschaften zahlreiche Geschäftspartner und Gläubiger massiv geschädigt zu haben. Diese hätten Leistungen erbracht, für die Schuhbecks Betriebe nicht gezahlt hätten. Mindestens ein Unternehmen habe deshalb als Folge selbst Insolvenzantrag stellen müssen.
Neue Haftstrafe droht - Anwälte: Schuhbeck will sich verteidigen
Außerdem seien nun zahlreiche ehemalige Gläubiger von Schuhbeck mit erheblichen Forderungen von dessen Insolvenzverwalter konfrontiert. Dies betreffe die Fälle, in denen sie von Schuhbeck Zahlungen zu Zeitpunkten erhalten hätten, zu denen dessen Gesellschaften bereits zahlungsunfähig gewesen seien. Im Fall einer Verurteilung droht Schuhbeck erneut eine Haftstrafe.
"Herr Schuhbeck wird sich gegen die Anklagevorwürfe verteidigen. Zur Sache hat er sich bislang nicht geäußert", hatten seine Anwälte Norbert Scharf und Joachim Eckert zur Anklageerhebung im Oktober mitgeteilt. "Voreilige Festlegungen oder Profilierungen verbieten sich angesichts von Stand und Umfang des Verfahrens."
- Mit Informationen von AFP und dpa -
Im Video: Insolvenzverschleppung - Schuhbecks Lieferanten und Handwerkern drohen Rückzahlungen (24.10.2024)
Alfons Schuhbeck
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