Symbolfoto: Ein europäischer Biber im Südwesten Englands.
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Tier- gegen Hochwasserschutz: Biber wird umgesiedelt

Tier- gegen Hochwasserschutz: Biber wird umgesiedelt

Im Landkreis Lindau sollten Biber für den Hochwasserschutz getötet werden. Ein Bürgermeister und eine Petition wandten sich dagegen – jetzt wird geprüft, ob die Tiere umgesiedelt werden können.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Auf der Plattform change.org ist am Sonntag eine Petition gegen den geplanten Abschuss von Bibern im Heimenkircher Ortsteil Riedhirsch gestartet worden. Darin heißt es, dass der beabsichtigte Abschuss das Bundesnaturschutzgesetz verletze, das Biber als streng geschützte Art aufführt. "Eine Umsiedlung der Biber-Familie wäre hier die einzig korrekte und humane Lösung", heißt es in der Petition weiter. Zwei Tage später haben rund 270 Menschen die Online-Petition unterschrieben.

Behörde: "Entscheidung bedauerlicherweise getroffen"

Grund für einen möglichen Abschuss war laut Landratsamt zum einen der Hochwasserschutz. Bei einer Begehung habe man nämlich festgestellt, dass durch Dämme der Biber ein Rückhaltebecken, also ein Auffangbecken für Wasser, als Hochwasserschutz nicht mehr funktionierte. Der Rückbau der Dämme und Abschreckungsmaßnahmen waren laut der Behörde nicht erfolgreich. "Aufgrund der Bedeutung des Hochwasserschutzes (angesichts der Unwetterlage im Juni 2024) musste diese Entscheidung bedauerlicherweise getroffen werden", heißt es deshalb von Seiten des Landratsamtes.

Bahnstrecke ebenfalls betroffen

Zum anderen beeinträchtige die Biber-Familie vermutlich auch einen Bahndamm. Dieser kann aufgeweicht werden und die Sicherheit der Bahnstrecke beeinträchtigen, wie die Behörde in einer Mail unter anderem an den Bürgermeister von Heimenkirch schreibt, die dieser an Pressevertreter weitergeleitet hat. Die Biber gefährden demnach die öffentliche Sicherheit. Bisher seien die Tiere aber nicht abgeschossen worden.

Zulässig wäre das im Zeitraum von Anfang September bis Mitte März. Rechtlich überhaupt möglich wird es durch eine Ausnahmeverordnung der Bayerischen Staatsregierung. Darin sei klar geregelt, wann eine Entnahme eines Bibers ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung erfolgen kann, "wie z. B. vorliegend an gefährdeten Hochwasserschutzanlagen", schreibt das Landratsamt weiter.

Bürgermeister: Entnahme überzogen

Heimenkirchs Bürgermeister Markus Reichart kritisiert die Entscheidung des Landratsamtes. "Meines Erachtens ist die 'Entnahme' (also schlichtweg die Tötung) der Biber-Familie überzogen", schreibt Reichart in einer Mail an die Behörde, die er – so wie die Ausführungen des Landratsamtes – an Pressevertreter weitergeleitet hat. Dass ein Bahndamm wichtige Infrastruktur ist, stelle er aber nicht infrage. Auch er schlägt aber eine Umsiedlung der Biber vor und appelliert an die Behörde, ihr Handeln zu überdenken. "Die Tötung der Biber-Familie mag vielleicht die einfachste Lösung (für uns Menschen) sein – sie wäre meiner Meinung nach jedoch der völlig falsche Weg", schreibt Reichart.

Behörde ändert Vorgehensweise

Inzwischen ist die Behörde jedoch zurückgerudert, denn: Ein möglicher Ansiedlungsort für den Biber habe sich "im ständigen Austausch mit dem überregionalen Bibermanagement" ergeben, heißt es aus dem Landratsamt. Der müsse zwar noch überprüft werden, doch die zuständigen Jäger wurden zwischenzeitlich gebeten, vom Abschuss abzusehen.

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