Der Angeklagte (4. von links) mit seinen Anwälten im Gerichtssaal
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Der Angeklagte hat während des Prozesses ausgesagt, er habe sich von seinen späteren Opfern bedroht gefühlt.

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Tödliche Schüsse in Nürnberg: lebenslange Haft gefordert

Tödliche Schüsse in Nürnberg: lebenslange Haft gefordert

Im Mordprozess um die tödlichen Schüsse in der Nürnberger Südstadt hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Der Angeklagte sei kein erfolgreicher Geschäftsmann, sondern ein Mörder.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

In ihrem Plädoyer zeichnete die Staatsanwältin die Kontakte von Mert A. in Nürnberg nach. Dieser habe sich als erfolgreichen Geschäftsmann und Streitschlichter präsentiert, dabei sei er ein Krimineller und ein Mörder. Nur zu Beginn der Bekanntschaft mit den beiden türkischstämmigen Männern aus Nürnberg sei es um legale Geschäfte wie den Handel mit E-Shishas gegangen. Spätestens im September 2022 sei klar gewesen, dass sich die Geschäftsabsichten der drei Männer zerschlagen hätten.

Staatsanwältin: "unvermittelt geschossen"

Eine "Lügengeschichte" sei die Erklärung des angeklagten Mert A., so die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Erst am 30. Verhandlungstag habe sich der 29-Jährige erstmals geäußert und in der Zwischenzeit habe er seine Aussage an den Prozessverlauf angepasst. Mert A. hatte im Prozess berichtet, er habe nur deshalb eine Pistole zu dem Treffen mitgenommen, weil er sich bedroht gefühlt habe. Sein Verhalten am Abend der Tat passe aber überhaupt nicht zu dieser Einlassung, so die Staatsanwältin. So habe er unvermittelt auf die beiden Männer geschossen, sobald er sie gesehen habe.

Schutzgelderpressung, Waffen und ein Mord

Zahlreiche Zeugen hätten ausgesagt und Mert A. mit Gewalt, Waffen und Schutzgelderpressung in Verbindung gebracht, so die Staatsanwältin. Er sei derjenige, der Regeln vorgebe und wer sich nicht daran hält, werde bestraft. Die Tat habe einer Hinrichtung geglichen, so die Staatsanwältin. Nicht zuletzt deshalb forderte sie, die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Dadurch könnte Mert A. nicht schon nach 15 Jahren freikommen. Auch die Nebenkläger haben sich dem angeschlossen. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Mitte Mai soll die Verteidigung plädieren, anschließend wird die Urteilsverkündung erwartet.

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