Das Amtsgericht München hat die ursprünglichen Strafbefehle gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Hotelmanagerin deutlich reduziert.
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Das Amtsgericht München hat die ursprünglichen Strafbefehle gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Hotelmanagerin deutlich reduziert.

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Verfahren eingestellt: Italiener illegal in München geimpft

Verfahren eingestellt: Italiener illegal in München geimpft

Als Corona-Impfstoffe noch knapp waren, wurden Hotel-Mitarbeiter aus Italien illegal in einem Flughafenhotel in München geimpft. Die Verantwortlichen kommen nun günstiger als erwartet davon. Im Strafbefehl tauchte auch Starkoch Alfons Schuhbeck auf.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Amtsgericht München hat die ursprünglichen Strafbefehle gegen zwei Ärzte, einen Apotheker und eine Hotelmanagerin deutlich reduziert. Als 2021 die Corona-Impfstoffe noch knapp waren, wurden Hotel-Mitarbeiter aus Italien in einem Flughafenhotel in München geimpft – und das, obwohl sie in Deutschland eigentlich nicht impfberechtigt waren.

Geldauflage deutlich niedriger als zuerst verhängt

Das Amtsgericht München hatte gegen die vier Beschuldigten wegen Unterschlagung von Corona-Impfstoff ursprünglich per Strafbefehl Summen zwischen 25.000 und 60.000 Euro verhängt. Doch nun sind die Angeklagten nach ihrem Einspruch gegen die Strafbefehle deutlich günstiger davongekommen: Die beiden Ärzte und der Apotheker müssen nur noch die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung leisten, die Hotelmanagerin 15.000 Euro. Die Verteidigung sah kein strafbares Verhalten. Alle Verfahren wurden gegen die Geldauflagen nun vorläufig eingestellt. Eine öffentliche Begründung durch das Gericht gibt es bei solchen Einsprüchen nicht.

Überschüssige Impfdosen wurden laut Staatsanwaltschaft zum Teil an Personen aus dem Umfeld von Starkoch Alfons Schuhbeck verabreicht. Den Mitwirkenden an den Impfaktionen wurden von der Hotelmanagerin kostenlose Hotelaufenthalte und lukrative Geschäfte in Italien im Anschluss an die Impfaktion versprochen. Einige Hotelaufenthalte seien bereits angetreten worden, so die Staatsanwaltschaft.

Zum Impfen nach München geflogen

Zum Hintergrund: Die angeklagte Hotelmanagerin soll im Mai 2021 drei Impfaktionen für ihre Mitarbeiter organisiert haben, um den Hotelgästen einen sicheren Aufenthalt zu gewährleisten und so eine bessere Auslastung der Hotels zu erreichen, so der Staatsanwalt. 120 Mitarbeiter seien für die erste Impfaktion von Cagliari nach München geflogen und schon wenige Stunden bereits wieder zurückgeflogen. Während ihres kurzen Aufenthalts wurden den Mitarbeitern 112 Impfdosen verabreicht – mit Impfstoff, der laut Corona-Impfverordnung eigentlich Menschen mit Deutschland-Bezug vorbehalten war.

"Nach einer bayerischen Brotzeit flogen die Hotelmitarbeiter am Nachmittag des 21.5.2021 zurück nach Cagliari", heißt es von der Generalstaatsanwaltschaft. Die überschüssigen Impfdosen wurden teilweise Personen aus dem Umfeld des Starkochs Alfons Schuhbeck verabreicht, für den die Hotelmanagerin zeitweise als Pressesprecherin tätig war. Bei einer zweiten Aktion flogen 47 Hotelmitarbeiter nach München und wurden ebenfalls im Hilton Flughafen-Hotel geimpft.

Ärzte sollten 50 Euro pro Impfung bekommen

Der Apotheker wurde beschuldigt, den Impfstoff für zwei der drei Impfaktionen zur Verfügung gestellt zu haben. Er betreibt drei Apotheken in München. Einer der Ärzte soll an beiden Impfaktionen beteiligt gewesen sein, der zweite an einer. Einer der Ärzte soll außerdem die Aktion in Italien geplant haben.

Den Ärzten und dem Apotheker soll die Hotelmanagerin kostenlose Hotelaufenthalte in Italien für ihr Mitwirken in Aussicht gestellt haben, die diese zum Teil auch wahrnahmen. Die beiden Ärzte erhielten zum Teil für die Impfung pro Patient 50 Euro. Die Ärzte erhofften sich zudem, so die Staatsanwaltschaft, eine langfristige lukrative Geschäftsbeziehung durch Mitarbeit im Bereich Betriebsmedizin in dem italienischen Hotel.

Illegale Impfaktion in Italien verhindert

Bei den ersten zwei Aktionen im Mai 2021 am Münchner Flughafen sollen insgesamt 228 Impfdosen verimpft worden sein. Eine dritte geplante Impfaktion mit Impfstoff aus Deutschland in Italien konnten die Ermittler verhindern.

Die italienischen Hotel-Beschäftigten waren in Deutschland nicht impfberechtigt und hatten deshalb keinen Anspruch auf eine Impfung gehabt – dieser Auffassung war die Nürnberger Generalstaatsanwaltschaft, die in dem Fall ermittelt hatte.

Viele Fragen unbeantwortet

Weil sich das Gericht gemeinsam mit der Anklagebehörde und den Verteidigern direkt nach Beginn des Prozesses zu einem sogenannten Rechtsgespräch zurückgezogen hatte und die Einstellung des Verfahrens das Ergebnis dieses nicht-öffentlichen Gespräches war, bleiben viele Fragen unbeantwortet.

Die wichtigste Frage lautet: War die Aktion denn nun strafbar oder nicht? Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die zuständig ist, weil dort die Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen angesiedelt ist, hatte den Angeklagten Unterschlagung des Impfstoffs vorgeworfen. 

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