Auf eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Florian von Brunn hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nun weitere Details zu den früheren Straftaten des mutmaßlichen Messerangreifers von Aschaffenburg veröffentlicht. Die Anfrage zielte auf eine Chronologie der bekannten Straftaten ab, wobei von Brunn die Koordination der Behörden kritisch hinterfragt. Aus seiner Sicht hätten die bayerischen Behörden das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (Bamf) einbeziehen müssen.
22 Strafverfahren gegen mutmaßlichen Messerangreifer
Minister Herrmann listet insgesamt 22 Strafverfahren gegen den 28-jährigen Afghanen auf, davon 18 Verfahren in zwölf verschiedenen Tatkomplexen, die in Bayern geführt wurden oder noch laufen. Der Bayerische Rundfunk hatte bereits Ende Januar darüber berichtet.
Herrmann nennt zudem vier Strafverfahren aus Hessen, die laut Antwort des Innenministers ein Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz, zwei geringfügige Betäubungsmittelverstöße und einen Taschendiebstahl umfassen.
Frau mit einem Messer attackiert
Von den zwölf bayerischen Tatkomplexen wurden fünf Verfahren eingestellt, in zwei Fällen wurden Geldstrafen verhängt. Die übrigen Verfahren sind noch anhängig. Die Taten reichen von Beleidigung und Betrug - so soll der Mann auf einer Bahnfahrt ein falsches Zugticket vorgezeigt haben - bis hin zu schwerwiegenderen Delikten wie gefährlicher Körperverletzung.
Außerdem, so der Vorwurf, hatte der Afghane im August 2024 eine Mitbewohnerin in der Asylunterkunft in Alzenau mit einem Messer angegriffen. So zeigte die angegriffene Frau den Vorfall erst nach der tödlichen Messerattacke von Aschaffenburg an. In einem weiteren Fall vom Mai 2024 soll der 28-Jährige zur Bundespolizei gegangen sein und über Schmerzen geklagt haben. Nach einer Durchsuchung versuchte er offenbar, einem Beamten die Waffe zu entreißen: Dabei sei es ihm gelungen, an den Schlagstock eines Polizisten zu gelangen und drei Beamte zu verletzen, heißt es.
Von Brunn: Warum wurde Bamf nicht informiert?
"Der Tatverdächtige war etliche Male auffällig. Die Behörden wirken völlig unkoordiniert", kritisierte von Brunn. Aus seiner Sicht hätte das "Bundesamt für Migration und Flüchtlinge" (Bamf) allein wegen der Körperverletzungsverfahren informiert werden müssen. "Wieso gibt es keine zentrale Erfassung darüber, was bayerische Behörden dem Bamf überhaupt melden", so der SPD-Mann.
Innenminister Herrmann verteidigt Vorgehen
Bayerns Innenminister Herrmann spricht davon, dass die Delikte nicht schwer genug waren, um eine Übermittlung an das Bamf zu rechtfertigen. Insofern sei dies auch nicht erfolgt.
Der 28-jährige Angreifer hatte am 22. Januar eine Gruppe von Kleinkindern in einem Park in der Aschaffenburger Innenstadt mit einem Messer attackiert. Dabei waren ein zweijähriger Junge und ein 41-Jähriger ums Leben gekommen. Drei weitere wurden teils schwer verletzt.
Festgenommener Afghane galt als auffällig
Der Afghane befindet sich derzeit in einer psychiatrischen Klinik. Er galt als entsprechend auffällig. Der Fall hat kurz vor der Bundestagswahl am 23. Februar eine heftige Migrationsdebatte ausgelöst.
Erst am Donnerstag war bekannt geworden, dass der Freistaat die psychosozialen Hilfen und die Betreuung von Geflüchteten nicht weiter ausbauen möchte. Das geht aus einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage der Landtags-Grünen hervor.
Zum Nachhören vom 6. Februar: Kein Ausbau von psychosozialer Betreuung für Geflüchtete
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