In zwei Seniorenpflegeinrichtungen im Landkreis Cham sollen Bewohner gestorben sein, nachdem ihnen ohne ärztliche Anordnung Betäubungsmittel verabreicht worden sind. Ermittelt wird deshalb bereits seit 2023. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage gegen vier Pflegekräfte wegen versuchten Mordes erhoben.
Drei Beschuldigte sitzen schon länger in U-Haft
Beschuldigt werden der 39-jährige Betreiber der beiden Seniorenwohngemeinschaften in Eschlkam und Furth im Wald sowie drei Pflegekräfte im Alter zwischen 30 und 55 Jahren. Das hat die Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag bekannt gegeben. Drei der Beschuldigten sitzen schon länger in U-Haft.
Es geht um den Tod eines 92-jährigen Heimbewohners im Juni 2018, um den Tod eines 84-jährigen Heimbewohners im September 2023 und den Tod einer 93-Jährigen im Dezember 2023. Den Senioren soll Fentanyl beziehungsweise Morphium ohne ärztliche Verordnung und ohne medizinische Veranlassung verabreicht worden sein. Alle drei starben unmittelbar danach. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass keiner der drei Senioren einen Sterbewunsch hatte.
Ermittlungen laufen seit Ende 2023
Die Ermittlungen in diesen Fällen haben Ende 2023 begonnen. Eine Zeugin hatte beobachtet, dass eine 93-Jährige nach einer Morphium-Gabe durch eine Pflegerin verstorben war. Im Lauf der Ermittlungen von Kripo und Staatsanwaltschaft ergaben sich weitere Verdachtsfälle. Die Leichen der Verstorbenen wurden exhumiert und obduziert.
Der rechtsmedizinische Sachverständige kam zwar zu dem Ergebnis, dass sich ein kausaler Zusammenhang zwischen der Medikamentengabe und dem Tod der Betroffenen nicht sicher nachweisen lässt. Grund war vor allem der angegriffene Gesundheitszustand der Senioren.
Die Anklage legt den Pflegekräften versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zur Last, geht vom Mordmerkmal der Heimtücke aus. Die Taten seien teilweise durch Unterlassen begangen worden, so die Staatsanwaltschaft, das heißt: Die Angeschuldigten waren teilweise nicht selbst an der Medikamentengabe beteiligt, hätten jedoch davon erfahren und dann nicht versucht, den Tod zu verhindern.
Landgericht Regensburg muss über Anklage entscheiden
Drei der Beschuldigten haben sich bisher nicht zur Sache eingelassen. Ein Beschuldigter ließ über seinen Verteidiger erklären, er habe darauf vertraut, dass das Betäubungsmittel verordnet worden sei. Die Staatsanwaltschaft weist in einer Pressemittelung daraufhin, dass für alle Angeschuldigten weiterhin uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt. Das Landgericht Regensburg muss nun über die Zulassung der Anklage entscheiden.
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