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"Jede fünfte private Waffe in Deutschland ist in Bayern" - diese Schlagzeile lässt einen aufhorchen oder sogar erschrecken. Es sind vor allem Männer, die im Freistaat legal eine Schusswaffe besitzen, Mitte 2019 waren es knapp 188.000. Der Anteil der Frauen lag mit fast 24.000 lediglich bei gut elf Prozent. An dieser Geschlechteraufteilung (neuere Zahlen liegen nicht vor) dürfte sich bis heute nicht viel geändert haben.
Viele private Waffenbesitzer sind Jäger
Als wesentlichen Faktor für die hohe Waffenquote in Bayern führt das bayerische Innenministerium die starke Jägerschaft an. Im Dezember 2022 waren 82.628 natürliche Personen als Jäger im Nationalen Waffenregister gespeichert. Das entspricht einem Anteil von rund 40 Prozent.
Der bayerische Jagdverband (BJV) ist - bezogen auf die Mitglieder - bundesweit der zweitstärkste Verband nach Nordrhein-Westfalen. Interessant: Es gibt auch Jägerinnen und Jäger ohne Waffenbesitzkarte, beispielsweise Falkner.
"Großartige Tradition" der Schützen in Bayern
Die hohe Waffenzahl in Bayern hänge ganz wesentlich mit der "großartigen Tradition der Schützen" zusammen, erklärt Innenminister Joachim Herrmann (CSU) im BR24-Interview - nicht ohne den stolzen Hinweis darauf, dass Bayern deshalb auch bei den olympischen Schießsport-Wettbewerben überdurchschnittlich gut abschneide.
Ende 2022 waren nach Angaben des bayerischen Innenministeriums 75.441 Sportschützen aus Bayern als Waffenbesitzer im Nationalen Waffenregister gespeichert. Mehr als jeder dritte Besitzer benutzt die Waffe also zur Ausübung des Schießsports. Innerhalb des Bundesverbands Deutscher Sportschützen stellt der Landesverband aus Bayern mit aktuell 20.000 Mitgliedern von bundesweit 100.000 den stärksten Verein dar.
Mehrfacher Waffenbesitz im Schießsport und für die Jagd legal
Für Sportschützen gilt nach Angaben des bayerischen Innenministeriums ein sogenanntes Grundkontingent. Der Erwerb und Besitz von drei halbautomatischen Langwaffen und zwei mehrschüssigen Kurzwaffen wird demnach regelmäßig anerkannt. Wer mehr Waffen möchte, muss glaubhaft begründen, dass diese erforderlich sind.
Für die Inhaber eines Jagdscheins gilt laut Innenministerium, dass sie so viele Langwaffen besitzen dürfen, wie sie zur Jagd benötigen. Darüber hinaus sind zwei Kurzwaffen als Grundkontingent erlaubt. Ein mehrfacher Waffenbesitz ist nach Angaben des bayerischen Jagdverbands unter den Mitgliedern durchaus üblich. So würden je nach Tierart unterschiedliche Langwaffen Verwendung finden: Bei Hasen und Füchsen werde zu Schrotflinten, bei Rehen und Rotwild zur Büchse mit Kugeln gegriffen. Auch Kurzwaffen kommen in bestimmten Situationen zum Einsatz.
Wer sonst noch Waffen besitzen darf
Ein "besonderes Bedürfnis für den Erwerb und den Besitz von Schusswaffen" haben nach dem Waffengesetz unter bestimmten Voraussetzungen auch Brauchtumsschützen, Waffen- und Munitionssammler, Sachverständige, gefährdete Personen, Waffenhersteller und -händler sowie Bewachungsunternehmer.
- Zum Artikel: Die Jagd boomt: Bayerns neue Jäger
Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version des Artikels hieß es, dass es auch Jägerinnen und Jäger ohne Waffenschein gebe. Dies haben wir aufgrund einer Zuschrift korrigiert: "Es gibt auch Jägerinnen und Jäger ohne Waffenbesitzkarte."
Dieser Artikel ist erstmals am 26.02.2024 auf BR24 erschienen. Das Thema ist weiterhin aktuell. Daher haben wir diesen Artikel erneut publiziert.
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