Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro brutto pro Stunde. Doch das wird nicht überall eingehalten. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls hat am Freitag bundesweit Betriebe überprüft und viele Verstöße aufgedeckt.
In München jeder vierte Betrieb betroffen
In München etwa wurden insgesamt 90 Friseurläden, Nagelstudios, Barbershops und Kiosks überprüft. Ergebnis: in jedem vierten Betrieb gab es Verstöße gegen den Mindestlohn.
Der Zoll stellt bei solchen Prüfungen regelmäßig solche Verstöße fest. Um das zu vertuschen, würden oftmals Angestellte als Praktikanten, Auszubildende oder Selbstständige bezeichnet. Die Aufzeichnungen der Arbeitszeit seien oft falsch, unvollständig oder nicht vorhanden.
Mindestlohn gilt für jeden
Grundsätzlich hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet.
Neben dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in mehreren Branchen spezielle Branchenmindestlöhne wie zum Beispiel in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdecker-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk.
Mit Informationen von dpa
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