Darum geht's:
- Über die Höhe des Bürgergelds wird im Bundestagswahlkampf diskutiert. Immer wieder wird gesagt, dass das Bürgergeld höher sei als das Einkommen von Geringverdienenden.
- Dieser Vergleich stimmt dann, wenn man bei bestimmten Haushalten die Bürgergeld-Leistungen mehrerer Empfänger mit dem Arbeitseinkommen einer einzigen Person vergleicht.
- Zusätzlich müsste in diesem Fall der Arbeiter-Haushalt auf ihm zustehende Leistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag verzichten.
Das Bürgergeld ist ein großes Thema im Bundestagswahlkampf. Die CDU/CSU, die FDP und die AfD möchten das Bürgergeld grundlegend reformieren, jeder auf unterschiedliche Weise.
Neben anderen Aussagen und Fragen lautet eine regelmäßig geäußerte Behauptung zum Bürgergeld sinngemäß: Bürgergeld-Empfänger bekommen mehr Geld oder nur geringfügig weniger Geld als Menschen, die zu geringem Lohn oder Mindestlohn arbeiten. Ein typisches Beispiel, in diesem Fall ein Kommentar auf Youtube: "Klar, warum arbeiten, wenn das Bürgergeld höher ist als das Arbeitseinkommen."
Politiker werfen sich gegenseitig "Desinformation" vor
Je nach Wortwahl lassen diese Behauptungen zumindest Kontext außen vor, manche sind schlicht falsch. Auch Parteien, Politiker und Wohlfahrtsverbände werfen sich gegenseitig "Desinformation", "Lüge" oder "Fake News" vor.
Wichtig ist bei dieser Diskussion die Unterscheidung zwischen Meinung und überprüfbarer Tatsachenbehauptung: Ab wann sich arbeiten "lohnt", wie hoch das Bürgergeld sein sollte und ob die Abstände zwischen Bürgergeld-Empfängern und unteren Lohngruppen zu niedrig sind - das alles sind Bewertungen, die nicht in faktisch richtig oder falsch zu unterscheiden sind und die bei jeder Person unterschiedlich ausfallen können.
Hier liefert der #Faktenfuchs deswegen nur Kontext zum Vergleich zwischen Bürgergeld und Arbeitseinkommen, damit sich die Leserinnen und Leser ihr eigenes Bild machen können.
Bürgergeld-Haushalt: Mehr Geld, falls Arbeiter-Haushalt auf Leistungen verzichtet
Korrekt ist: Es gibt bestimmte Konstellationen, bei denen ein Bürgergeld-Haushalt mehr Leistungen erhält, als ein vergleichbarer Haushalt an Arbeitseinkommen erzielt. Zum Beispiel, wenn in einem Bürgergeld-Haushalt zwei Eltern mit zwei Kindern wohnen und im Arbeiter-Haushalt eine der vier Personen in Vollzeit zum gesetzlichen Mindestlohn arbeitet. Die Höhe der Bürgergeld-Leistungen wird pro "Bedarfsgemeinschaft" ausgerechnet, darunter versteht man sowohl allein Lebende als auch Haushalte mit mehreren Personen.
Allerdings hat der Mindestlohn-Haushalt nur weniger monatliches Einkommen zur Verfügung, wenn er auf die ihm ebenfalls zustehenden Leistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag verzichtet. Denn auch Menschen mit Arbeitseinkommen haben ein Anrecht auf sogenannte Transferleistungen.
Als Transferleistung bezeichnet man eine Leistung des Staates an die Bürger, für die keine konkrete Gegenleistung anfällt, etwa Beitragszahlungen. Zu diesen Leistungen gehören zum Beispiel Wohngeld, Kindergeld oder Kinderzuschlag bei Haushalten mit geringem Einkommen. Das zeigen Berechnungen verschiedener Wirtschaftsinstitute, die in diesem #Faktenfuchs vorgestellt werden.
Arbeiter-Haushalte: Mehr Geld aufgrund anderer Hilfen
Andreas Peichl, Leiter des ifo-Zentrums für Makroökonomik und Befragungen sowie Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München, schreibt dem #Faktenfuchs: "Es gibt keine Konstellation, wo jemand, der arbeitet (und alle Transfers in Anspruch nimmt, die ihm zustehen), weniger hat, als jemand, der nicht arbeitet."
"Wer arbeitet, hat immer mehr Geld zur Verfügung als jemand, der arbeitslos ist und Bürgergeld bezieht", sagt Martin Künkler im Gespräch mit dem #Faktenfuchs. Er ist beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Leiter des Referats für existenzsichernde Leistungen. Der DGB vertritt und unterstützt die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Arbeitnehmer.
Bürgergeld umfasst Regelbedarf und Unterkunft
Das deutsche Grundgesetz schreibt vor: Alle Menschen haben ein Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Es steht den Menschen zu, die arbeitssuchend sind oder wegen verschiedener Gründe nicht arbeiten können (Ausbildung, Pflege, Kindererziehung etc.) oder so wenig verdienen, dass sie davon nicht leben können. In der Regel bekommen Arbeitssuchende zuerst ein Jahr lang Arbeitslosengeld, bevor sie dann ins Bürgergeld wechseln.
Wie viel Bürgergeld ein Haushalt erhält, hängt von einigen Faktoren ab. Der Anzahl der Personen, das Alter möglicher Kinder und die Mieten des Wohnorts. Die Miete und Heizkosten für Bürgergeld-Empfänger zahlt das Jobcenter.
Mieten und Wohnungsgrößen für Bürgergeld-Empfänger haben regional unterschiedliche Obergrenzen, die von den Jobcentern festgelegt werden: In München beispielsweise hatte eine allein lebende Person 2024 Anspruch auf höchstens 50 Quadratmeter, und er erhält höchstens 849 Euro Bruttokaltmiete. Eine alleinstehende Person erhält deutschlandweit 563 Euro Bürgergeld zum Leben.
Single-Haushalt: Mindestlohn bringt mehrere hundert Euro mehr
In der Diskussion werden manchmal unterschiedliche Haushalte verglichen. "Man müsste Haushalte vergleichen, die gleich groß sind, gleich zusammengesetzt", sagt Martin Künkler vom DGB. "Der Vier-Personen-Haushalt ist natürlich besser gestellt im Bürgergeld als ein Single, das macht ja auch Sinn, weil vier Personen davon leben müssen."
Der einfachste Vergleich ist der zwischen zwei alleinstehenden Personen: Die eine bezieht Bürgergeld, die andere arbeitet Vollzeit für Mindestlohn. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) berechnete für diesen Fall, dass der Vollzeit-Arbeitnehmer (38-Stunden-Woche) 1.515 Euro verfügbares Einkommen hat, der Bürgergeld-Empfänger 990 Euro.
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung berechnete Werte, die sich nur um wenige Euro unterscheiden. Forscher vom ifo-Institut errechneten, dass der Arbeitnehmer 348 Euro mehr nach Abzug aller Abgaben, Miete und Heizkosten hat.
Alle diese Rechnungen verwendeten den Mindestlohnsatz von 12,41 Euro pro Stunde, der bis Ende 2024 galt. Seit Anfang des Jahres ist er auf 12,82 Euro angestiegen, während das Bürgergeld gleich blieb.
Die Unterschiede in den Berechnungen liegen unter anderem an den angesetzten Mietpreisen. In der Beispielrechnung des DGB ist die Warmmiete für einen Bürgergeld-Empfänger mit 427 Euro veranschlagt, beim ifo-Modell zahlen beide Haushalte 650 Euro. In Gebieten mit höheren Mieten, wie zum Beispiel München, hat eine Vollzeit-Arbeitnehmerin mit Mindestlohn trotzdem mehr Geld zur Verfügung als ein Bürgergeld-Empfänger. Denn hier hat sie Anspruch auf mehr Transferleistungen, wie Wohngeld oder eine Sozialwohnung.
Eine Falschbehauptung ist also eine Aussage wie die von AfD-Spitzenkandidatin Alice Weidel, die zu diesem Thema sagte: Ein Facharbeiter oder Handwerker würde netto weniger verdienen als ein Bürgergeldempfänger erhielte.
Familien: Bürgergeld manchmal höher als Arbeitseinkommen einer Person
Bei Familien mit Kindern hat ein Haushalt mit einer arbeitenden Person manchmal weniger Arbeitseinkommen, als ihm Bürgergeld zustünde. Arbeiter-Haushalte stehen immer besser da, falls sie wie gesagt die zustehenden Transferleistungen abrufen. Zu diesem Ergebnis kamen mehrere Berechnungen von verschiedenen Wirtschaftsinstituten.
Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern unter sechs Jahren im Bürgergeld in Orten wie zum Beispiel Ansbach oder Kaufbeuren (Mietstufe III) hat nach Rechnung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) 2604 Euro verfügbares Einkommen. Miete und Heizkosten sind dabei eingeschlossen, dafür wurden bundesweite Durchschnittswerte angesetzt.
Eine Familie mit zwei Kindern unter sechs Jahren im selben Ort, aber mit einem Vollzeit-Mindestlohn, hat zuerst einmal ein geringeres Arbeitseinkommen: 1645 Euro laut WSI-Rechnung. Falls die Familie aber ihren Anspruch auf Wohngeld und Kinderzuschlag wahrnimmt, sind es laut WSI 3.244 Euro. 640 Euro mehr als mit Bürgergeld.
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte zum Bürgergeld im November in der Sendung "Caren Miosga" gesagt: "Jemand mit zwei Kindern bekommt am Ende mehr, brutto dann durchschnittlich, als ein Bürokaufmann, Busfahrer, Arzthelferin beispielsweise oder Bäcker." Die Aussage von Söder oder der anfangs erwähnte Youtube-Kommentar sind also für bestimmte Konstellationen richtig. Sie vergleichen aber zum einen unterschiedliche Haushalte und es fehlt Kontext, da sie die anderen Transferleistungen weglassen.
Unterschiede hängen von der Haushaltskonstellation ab
Wie groß der Abstand zwischen Bürgergeld und Arbeitseinkommen (plus anderen Transferleistungen) ausfällt, auch genannt "Lohnabstand", hängt aber ebenfalls immer von der jeweiligen Haushaltskonstellation ab: Wie viele Personen im Haushalt haben eine Arbeit, wie viele Kinder mit welchem Alter leben im Haushalt?
Ein Team von vier Forschern des ifo-Instituts, unter ihnen Andreas Peichl, rechnete für vier verschiedene Haushalts-Konstellationen (Singles und Familien) aus, wie viel Geld zur Verfügung steht: Nach Abzug von Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Miete und Heizkosten. Das ifo ist eines der größten Wirtschaftsforschungsinstitute Deutschlands.
"Es wird deutlich, dass trotz der deutlichen Anhebung der Regelsätze im Bürgergeld weiterhin ein spürbarer Lohnabstand besteht (...) Der Lohnabstand beträgt dabei für alle betrachteten Haushalte mehrere hundert Euro", schreiben die ifo-Forscher in ihrer Untersuchung. Bei höheren Mieten sei der Abstand zwischen den Bürgergeld-Haushalten und den Haushalten mit arbeitenden Personen aber geringer.
Der Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Bernd Fitzenberger, schrieb im März 2024 in einem Beitrag: Es werde gesagt, dass Bürgergeldempfänger einfach nur angebotene Jobs annehmen müssten. Allerdings sei das nicht so einfach, schreibt Fitzenberger: "Bei der überwiegenden Mehrheit der Betroffenen bestehen multiple Arbeitsmarkthemmnisse." Sie seien nur eingeschränkt arbeitsfähig, würden Kinder betreuen, hätten keinen Berufsabschluss, schlechte Deutschkenntnisse oder seien schon lange im Bürgergeld.
Leistungen aus Bildungspaket gibt es auch für Geringverdienende
Teilweise wird argumentiert, dass Bürgergeld-Empfänger noch weitere Hilfen erhalten, die in dieser Rechnung nicht auftauchen: Zuschüsse für das Mittagessen in der Schule oder für die Klassenfahrt. Diese Hilfen erhalten aber auch Geringverdienende, die arbeiten und den Kinderzuschlag erhalten. Bei diesen Leistungen für Bildung und Teilhabe sind ebenfalls dabei: Zuschüsse für Vereinsbeiträge oder ein Musikinstrument.
Immer wieder diskutiert wird auch Schwarzarbeit unter Bürgergeld-Empfängern. Für das Jahr 2023 meldeten die Jobcenter knapp 39.000 Verdachtsfälle dem Zoll, in denen Bürgergeld-Empfänger mutmaßlich schwarz gearbeitet hatten. Das berichtete das Onlinemedium Table.Briefings. Ende des Jahres 2023 erhielten 5,5 Millionen Menschen Bürgergeld. Der Arbeitsmarkt-Experte Friedrich Schneider schätzte im August 2024 gegenüber der "Bild", dass circa 10 Prozent der Empfänger schwarz arbeiten würden.
Bürgergeld-Empfänger: Wer zusätzlich arbeitet, hat immer mehr
Es gibt auch Personen, die mit ihrer Arbeit so wenig Geld verdienen, dass sie zusätzlich Bürgergeld in Anspruch nehmen. Aber auch diese Personen haben ebenfalls immer mehr Geld zur Verfügung, als ein Bürgergeld-Empfänger, der nicht arbeitet. Dafür sorgen die sogenannten Erwerbstätigenfreibeträge, erklärt VWL-Professor Andreas Peichl in einer Mail an den #Faktenfuchs.
Das funktioniert so: Wer mit Arbeit Geld verdient, dessen Bürgergeld wird entsprechend reduziert. Allerdings nicht eins zu eins, erklärt Peichl. Wen das betrifft, der darf von seinem verdienten Geld mehr behalten, als sie durch die Bürgergeld-Kürzung verlieren. Dasselbe schreibt das Institut für Weltwirtschaft (IfW) Kiel in einem Papier.
Allerdings bemängeln manche Experten, dass sich für arbeitende Bürgergeld-Empfänger der Wechsel von einem Minijob auf eine Vollzeitbeschäftigung im unteren Lohnbereich nicht ausreichend rentiere. Denn in dieser Konstellation und durch das Zusammenspiel von Transferleistungen und Besteuerung bleibe von einem Gehaltsanstieg manchmal nicht mehr viel Geld übrig.
In einem Papier des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln) schreiben die Autoren: Die derzeitigen Regeln böten für Bürgergeldempfänger Anreize für einen Minijob oder Teilzeit. "Die Anreize, die Wochenarbeitszeit auf Vollzeit oder in den vollzeitnahen Bereich auszuweiten, sind dagegen gering."
Experten: Falschinformationen bespielen Emotionen
Über das Bürgergeld werden regelmäßig falsche Informationen verbreitet oder Kontext weggelassen. Das hat nach Ansicht von Experten verschiedene Gründe: Das Thema ist komplex, es hat mit Emotionen wie dem Gerechtigkeitsgefühl und Abstiegsangst zu tun und es spricht ökonomisch geprägte Werthaltungen in der Bevölkerung an.
Experten sagen: In der Politik versuchen besonders Rechtspopulisten und Rechtsextremisten mit dem Thema weit über ihre Kernwählerschaft hinaus zu mobilisieren. Außerdem würden sie andere Punkte wie ethnische Diskriminierung und Ablehnung von demokratischen Prozessen mit der Diskussion verknüpfen.
- Das alles können Sie hier im ausführlichen Text "#Faktenfuchs: Die ewige Debatte um das Bürgergeld" lesen
Fazit
Haushalte, in denen eine Person arbeitet, haben mehr Geld zur Verfügung als gleich große Bürgergeld-Haushalte, zumindest dann, wenn sie die ihnen zustehenden Transferleistungen beziehen. Dazu gehören Wohngeld und Kinderzuschlag. Der Abstand zwischen Bürgergeld und Lohn (plus eventuellen Transferleistungen) beträgt in diesem Fall mindestens mehrere hundert Euro.
Es gibt Fälle, in denen ein Haushalt mehr Bürgergeld-Leistungen erhält als ein vergleichbarer Haushalt mit Vollzeitarbeit zum Mindestlohn bekommt. Zum Beispiel bei mehreren Kindern und nur einem Mindestlohn-Gehalt im Arbeiter-Haushalt.
Quellen
Veröffentlichungen
Blömer, Maximilian u.a.: "Lohnt" sich Arbeit noch? Lohnabstand und Arbeitsanreize im Jahr 2024. München: 2024.
DGB-Bundesvorstand: Wird nach Einführung des Bürgergeldes das Lohnabstandsgebot noch gewahrt? 2023.
Seils, Eric: Mindestlohn, Bürgergeld und Lohnabstand in verschiedenen Haushaltskonstellationen. 2024.
Peichl, Andreas u.a.: Zur Reform der Transferentzugsraten und Verbesserung der Erwerbsanreize. München: 2023.
Haak, Denis und Schmidt, Ulrich: Bürgergeld und Lohnabstand: Warum eine Erhöhung des Kindergeldes für untere Einkommensgruppen sowie eine Reform des Ehegattensplittings ratsam sind. 2022.
Hammermann, Andrea u.a.: Agenda 2030: Arbeitsmarktpolitische Weichenstellungen für die Jahre 2025-2029. Köln: 2024.
Gespräche/Anfragen
Interview mit Martin Künkler, Leiter des Referats für existenzsichernde Leistungen beim Deutschen Gewerkschaftsbund
Presseanfrage an Maximilian Blömer, ifo Zentrum für Makroökonomik und Befragungen
Interview mit Bettina Kohlrausch, Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung
Presseanfrage an Andreas Peichl, Leiter des ifo Zentrums für Makroökonomik und Befragungen sowie Professor für Volkswirtschaftslehre an der Ludwig-Maximilians-Universität in München
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