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Abschiebungen: FDP- und CDU-Politiker für Gespräche mit Taliban

Abschiebungen: FDP- und CDU-Politiker für Gespräche mit Taliban

Die radikal-islamischen Taliban in Afghanistan sind seit 2021 an der Macht. Sollte Deutschland zu ihnen direkte Gesprächskanäle haben – etwa, um Straftäter abzuschieben? Der Migrationsbeauftragte Stamp und CDU-Chef Merz sind dafür.

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Im Streit um die Migrationspolitik fordern immer mehr Politiker mehr Abschiebungen, auch nach Afghanistan. Doch bisher ist das schwierig, da die Bundesregierung keine diplomatischen Beziehungen zum Taliban-Regime unterhält. Der Migrationsbeauftragte der Bundesregierung, Joachim Stamp (FDP), brachte nun direkte Gespräche mit den Taliban ins Spiel. "Unverbindliche Sondierungsgespräche könnten eine Option sein", sagte der FDP-Politiker der "Welt am Sonntag" (externer Link). Er habe allerdings kein Mandat, diese Entscheidung selbst zu fällen.

Stamp forderte, die Möglichkeit eines direkten Austauschs mit den Taliban in Afghanistan "sorgsam abzuwägen". Er verstehe die ablehnende Haltung einiger Außenpolitiker. "Deutschland hat aber ein ernsthaftes Rückführungsinteresse."

Merz für direkte Verhandlungen mit Taliban

Deutlicher äußert sich CDU-Chef Friedrich Merz in der "WamS": "Ich rate dazu, dass Deutschland direkte Verhandlungen mit den Machthabern in Afghanistan und Syrien über die Rücknahme ihrer Staatsbürger aufnimmt." Die Bundesregierung habe "die technischen Kontakte, die notwendigen Kenntnisse und das Personal", um unmittelbare Kontakte aufzubauen.

Dem FDP-Bundestagsabgeordneten Christoph Hoffmann zufolge braucht die Bundesregierung die außenpolitischen Drähte nach Kabul. Da Deutschland auch Entwicklungszusammenarbeit mit afghanischen Stellen leiste, sei die Etablierung von diplomatischen Kontakten ein logischer Schritt. Hoffmann sprach sich zudem für Gespräche mit dem Regime des syrischen Machthabers Baschar al-Assad aus. Der außenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Nils Schmid sagte: "Wir werden nicht umhinkommen, mit dem Taliban-Regime und dem Regime in Damaskus technische Gespräche über einzelne Punkte zu führen, etwa Abschiebungen."  

Grüne: Taliban sind kein Partner für diplomatische Beziehungen

Kritik kommt von den Grünen: Die Bundestagsabgeordnete Deborah Düring sagte der Zeitung: "Der Kriegsverbrecher Assad (Redaktion: syrischer Machthaber) und die radikal-islamistischen Taliban sind keine Partner, mit denen wir diplomatische Beziehungen pflegen wollen." Damit würden "gravierende Menschenrechtsverletzungen" legitimiert.

Abschiebeflug Ende August

Ende August war erstmals seit der Machtergreifung der radikal-islamischen Taliban vor drei Jahren wieder ein Abschiebeflug aus Deutschland nach Afghanistan gestartet. An Bord waren 28 verurteilte Straftäter, darunter auch drei Täter aus Bayern. Die abgeschobenen Menschen hatten kein Bleiberecht in Deutschland, gegen sie lagen Ausweisungsverfügungen vor.

Der Abschiebeflug war bereits seit längerem geplant. Dem Nachrichtensender Al-Dschasira zufolge vermittelte das Golfemirat Katar zwischen der deutschen Regierung und den Taliban-Machthabern.

Nach Afghanistan abgeschobene Straftäter frei

Inzwischen wurde bekannt, dass die Taliban die abgeschobenen Straftäter in Afghanistan freigelassen haben. Zunächst seien die Personen überprüft worden, sagte Suhail Schahin, Leiter des Taliban-Politbüros in der katarischen Hauptstadt Doha. "Sie wurden freigelassen, nachdem ihre Familien schriftlich versichert hatten, dass sie keine Straftaten begehen würden", sagte der Vertreter der dpa. Die "Ministerien" der Taliban ließen entsprechende Medienanfragen bisher unbeantwortet.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte Ende August den Abschiebeflug begrüßt und erklärt: Es sei "höchste Zeit" gewesen. Er hoffe, dass die Rückführung keine einmalige Aktion bleibe: "Wir haben Dutzende von schweren Straftätern in Bayern, die wir zurückführen wollen", so der Minister.

Menschen aus Afghanistan und Syrien erhalten in Deutschland in der Regel kein Asyl, sondern subsidiären Schutz. Das bedeutet, sie gelten nicht als politisch Verfolgte. In ihrer Heimat droht ihnen aber willkürliche Gewalt, Folter oder die Todesstrafe. Das steht einer Abschiebung im Weg. Ausnahmen gelten laut Asylgesetz aber für Kriminelle und Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit in Deutschland sind.

Mit Informationen von dpa, AFP, epd

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