Die Ampel-Regierung hat milliardenschwere Entlastungen für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf den Weg gebracht. Dazu hat das Kabinett heute eine Reihe von Änderungen gebilligt. Es geht zum Beispiel darum, die Folgen der Inflation abzumildern. Auch Familien sollen profitieren.
Der Grundfreibetrag: Was soll sich hier ändern?
Der Staat darf nicht besteuern, was die Menschen zwingend zum Leben brauchen. Das Existenzminimum bleibt bei der Berechnung der Steuerschuld außen vor. Deshalb ist bis zu einer bestimmten Summe keine Einkommensteuer zu zahlen: Das ist der Grundfreibetrag. Wegen der Inflation muss der Freibetrag immer wieder angepasst werden.
Konkret will die Ampel-Regierung den Grundfreibetrag schon für das laufende Jahr erhöhen: um 180 Euro auf 11.784 Euro. Auch in den kommenden beiden Jahren soll der Freibetrag angehoben werden.
Was bedeuten die Beschlüsse für Familien?
Die Bundesregierung will insbesondere Steuerzahlerinnen und Steuerzahler mit Kindern entlasten. Der Kinderfreibetrag soll noch in diesem Jahr um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen. Auch für die nächsten beiden Jahre sind Erhöhungen geplant.
Außerdem soll es mehr Kindergeld geben: Vorgesehen ist, den Betrag um fünf Euro auf 255 Euro pro Monat zu erhöhen. Das soll ab Anfang nächsten Jahres gelten. Dann soll auch der Kindersofortzuschlag auf monatlich 25 Euro steigen. Das kommt Familien zugute, die auf Sozialleistungen angewiesen sind.
Was versteht man unter "kalter Progression" und was will die Regierung dagegen tun?
Damit ist ein Effekt gemeint, der entsteht, wenn die Inflation so hoch ist, dass sie Gehaltssteigerungen auffrisst. Im Ergebnis haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dann nichts von dem Lohnplus, weil ihre Kaufkraft wegen der Preisentwicklung gleich bleibt. Sie müssen aber unter Umständen mehr Einkommensteuer zahlen, weil sich diese daran orientiert, wie hoch das jeweilige Gehalt auf dem Papier ist: Je höher das Einkommen, desto höher der individuelle Steuersatz.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kritisiert die "kalte Progression" als "schleichende Steuererhöhung". Auf seine Initiative hin hat das Bundeskabinett Änderungen im Einkommensteuertarif auf den Weg gebracht. Bestimmte Eckwerte sollen verschoben werden, damit der nächsthöhere Steuersatz nicht so schnell greift. Mit dem Ziel, inflationsbedingte Mehrbelastungen bei der Steuer zu minimieren.
Welche Änderungen sind bei den Steuerklassen geplant?
Bisher nutzen Paare mit unterschiedlich hohen Einkommen oft eine Kombination aus den Steuerklassen 3 und 5. Wer von beiden mehr verdient, profitiert dann von höheren Freibeträgen. Wer weniger verdient, hat allerdings mehr Abzüge. Beide haben in diesem Modell Monat für Monat zunächst das bestmögliche Nettoeinkommen, müssen aber damit rechnen, zu einem späteren Zeitpunkt Steuern nachzuzahlen.
Um solche Nachzahlungen zu vermeiden und die Steuerbelastung fairer auf Eheleute und Lebenspartner zu verteilen, will die Ampel die genannten Steuerklassen abschaffen. Stattdessen soll für Paare ab dem Jahr 2030 Steuerklasse 4 gelten – zusammen mit einem bestimmten Berechnungsverfahren. Das Finanzamt ermittelt dann, wer wieviel zum gemeinsamen Einkommen beiträgt, und besteuert entsprechend. Unterm Strich soll sich die Steuerbelastung für Paare dadurch nicht verändern.
Wie fallen die Reaktionen auf die Beschlüsse zu den Steuerklassen aus?
Unterschiedlich. Der Deutsche Gewerkschaftsbund spricht von einem ersten Schritt in Richtung einer gerechteren Besteuerung. Kritik kommt aus Bayern: Finanzminister Albert Füracker (CSU) warnt vor einem Einstieg in die Abschaffung des Ehegattensplittings, was Familien zusätzlich belasten würde.
Bundesfamilienministerin Lisa Paus von den Grünen hatte entsprechende Spekulationen befeuert. Das FDP-geführte Finanzministerium in Berlin weist diese Darstellung aber zurück. Es gebe keine Pläne dafür, das Ehegattensplitting abzuschaffen. Fest steht, dass es auch mit dem aktuellen Beschluss beim Splitting bleibt. Damit können Paare mit unterschiedlich hohem Einkommen auch in Zukunft von dieser Regelung profitieren.
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