Fahne und Slogan der AfD
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Arbeitet der Verfassungsschutz an neuer Einstufung der AfD?

Arbeitet der Verfassungsschutz an neuer Einstufung der AfD?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet laut einem Zeitungsbericht an einer neuen Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch". Was bedeutet das und was würde sich dadurch ändern? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Das Bundesamt für Verfassungsschutz will den Bericht der "Süddeutschen Zeitung" (externer Link, möglicherweise Bezahlinhalt) nicht kommentieren. Der Inlandsgeheimdienst teilt nur mit, dass er zu behördeninternen Arbeitsabläufen keine Stellung nimmt. Laut SZ ist ein neues Gutachten des Verfassungsschutzes über die AfD so gut wie fertig.

Seit knapp zwei Jahren ist die Partei für das Bundesamt ein "rechtsextremistischer Verdachtsfall". Fachleute rechnen schon bald mit einer Entscheidung, ob sich der Verdacht erhärtet hat. Dann würde das Bundesamt die AfD als "gesichert rechtsextremistisch" führen.

Was bedeutet "gesichert rechtsextremistisch"?

Verfassungsschützer unterscheiden zwischen: prüfen, beobachten und sicher sein. Erhärtet sich der Verdacht, dass sich eine Gruppe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung stellt – dann kann der Verfassungsschutz sie als "gesichert extremistisch" einstufen. Das ist die höchste Stufe in der Rangfolge.

Was würde sich durch die Einstufung der AfD ändern?

Der Inlandsgeheimdienst kann die AfD dann unter volle Beobachtung nehmen. Dafür stehen ihm alle Instrumente zur Verfügung. Der Verfassungsschutz kann dann zum Beispiel Informanten aus der Partei anwerben, Personen observieren, die Kommunikation abhören oder die Finanzströme nachverfolgen. Vieles davon ist schon früher möglich. Die Hürden für so eine Überwachung sind dann aber nicht mehr so hoch wie bei einem Verdachtsfall.

Was heißt die Einstufung für ein mögliches Verbotsverfahren?

Die Einstufung einer Partei als "gesichert extremistisch" ist eine Grundlage für ein Parteiverbotsverfahren. Über ein Parteienverbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Anders bei Vereinen: Sie können vom Bundesinnenministerium verboten werden. Ob die AfD-Jugendorganisation "Junge Alternative" als Verein zu sehen ist, oder als Teil der Partei, ist unter Juristen umstritten.

Gibt es Beispiele für "gesichert rechtsextremistische" Gruppen?

Ja, einige. Erst Anfang Februar hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD-Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" als "gesichert rechtsextremistisch" einstufen darf. Auch die AfD-Landesverbände Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen werden von den dortigen Verfassungsschützern so gesehen. Zuletzt hatte das Bundesamt zwei Gruppen der sogenannten "Neuen Rechten" als gesichert rechtextremistisch eingestuft: Das sogenannte "Institut für Staatspolitik" und den Verein "Ein Prozent".

Wie geht es jetzt weiter?

Im März will das Oberverwaltungsgericht in Münster über eine Beschwerde der AfD verhandeln. Die Partei wehrt sich dagegen, vom Verfassungsschutz beobachtet zu werden. Sollte das Gericht diese Beobachtung bestätigen, dürfte das Bundesamt für Verfassungsschutz offiziell den nächsten Schritt gehen: Das Material für die Einstufung als "gesichert rechtsextremistisch" zusammentragen. Der jetzt veröffentlichte Zeitungsbericht legt nah, dass das intern schon jetzt passiert.

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