Kanzlerkandidat und Bundesvorsitzender der CDU Friedrich Merz hält in seinem Wahlkreis in Brilon in der St. Hubertus Schützenhalle eine Rede.
Bildrechte: picture alliance / Noah Wedel | Noah Wedel
Videobeitrag

Kanzlerkandidat und Bundesvorsitzender der CDU Friedrich Merz hält in seinem Wahlkreis in Brilon in der St. Hubertus Schützenhalle eine Rede.

Videobeitrag
>

Asylrecht: Sind die Merz-Pläne mit dem EU-Recht vereinbar?

Asylrecht: Sind die Merz-Pläne mit dem EU-Recht vereinbar?

Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz will nach der tödlichen Messerattacke von Aschaffenburg das Asylrecht verschärfen. Aber das EU-Recht setzt Grenzen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

CDU-Chef und Unionskanzlerkandidat Friedrich Merz will am Mittwoch im Bundestag erreichen, das Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu verschärfen. Er will Asylsuchende an den deutschen Grenzen abweisen lassen sowie mehr Abschiebehaftplätze und dauerhafte Grenzkontrollen einrichten.

Begründete Abweichungen möglich

Wollen EU-Staaten bei der Migrationspolitik einen Sonderweg gehen, berufen sie sich auf Artikel 72 des EU-Vertrags. Der schreibt fest, dass der Schutz der nationalen Sicherheit in die Verantwortung der Mitgliedstaaten falle und diese im Interesse ihrer nationalen Ordnung und Sicherheit Maßnahmen ergreifen dürfen, die vom EU-Recht abweichen.

Die EU-Kommission hat klargestellt, dass solche Maßnahmen auch schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte wie beispielsweise das Recht auf Asyl oder damit zusammenhängende Garantien erlauben können. Das heißt, im äußersten Fall könnten Zurückweisungen an den Grenzen rechtmäßig sein. Ob sich Deutschland im konkreten Fall auf eine solche Option zur Gewährleistung der inneren Sicherheit berufen könnte, müsste am Ende wohl der Europäische Gerichtshof als oberste Instanz entscheiden.

EU-Nachbarn kritisch

Sollte Deutschland wie von Merz gefordert Asylbewerber an den Grenzen abweisen, müssten andere EU-Staaten sie aufnehmen. Politiker aus dem Nachbarland Österreich betonen, dass sie nicht tatenlos zusehen werden, wenn Deutschland die Grenzen schließt. Österreich werde keine von Deutschland zurückgeschickten Asylbewerberinnen und Asylbewerber aufnehmen, betonen Europaabgeordnete, für europäische Herausforderungen brauche es europäische Lösungen.

Tatsächlich setzen aber immer mehr Länder auf nationale Alleingänge. So haben Polen und Finnland vorübergehend das Asylrecht für Migranten ausgesetzt, die aus dem mit Russland verbündeten Belarus kommen. Das Dublin-System, wonach ein Asylbewerber im Ersteinreiseland seinen Antrag stellen muss, wird kaum noch praktiziert. Ungarn winkt die meisten Flüchtlinge in andere EU-Staaten durch und die Regierung in Rom macht keinen Hehl daraus, dass Italien, abgesehen von Familienzusammenführungen, niemanden zurücknimmt.

Grünes Licht aus Brüssel unwahrscheinlich

Gleichzeitig führen immer mehr Länder wieder Grenzkontrollen ein, was die jahrzehntelange weitgehende Freizügigkeit innerhalb des Schengen-Raums gefährdet. Vor diesem Hintergrund ist wenig wahrscheinlich, dass die EU-Kommission Deutschland nach Artikel 72 eine Migrationskrise bescheinigen und Sonderrechte zubilligen wird. Grundsätzlich gelte, dass alle Maßnahmen an den Außengrenzen, verhältnismäßig und auf das unbedingt Notwendige beschränkt sein müssen, sagt EU-Innenkommissar Magnus Brunner: "Ich habe durchaus Verständnis für gewisse Dinge. Aber man muss sich natürlich an die rechtlichen Voraussetzungen halten. Das werden wir uns natürlich genau anschauen und genau kontrollieren. Aber wir müssen daran arbeiten, dass wir eben die Außengrenzen besser schützen, damit wir den Mitgliedsstaaten und den Menschen in Europa das Gefühl zurückgeben, dass wir die Kontrolle haben, was innerhalb Europas passiert."

Brüssels Plan enthält Merz-Vorschläge

Bis zum Sommer will die EU-Kommission deshalb auch eine neue Rückführungsrichtlinie vorlegen. Die wird auch die von Friedrich Merz geforderte Abschiebehaft enthalten. Bisher ist die Inhaftierung bei geplanten Rückführungen nur zulässig, wenn Fluchtgefahr besteht. Einige Länder wie beispielsweise Frankreich wollen in der geplanten Richtlinie auch die irreguläre Einreise selbst zu einem Haftgrund erklären, was andere Länder skeptisch sehen. Einig wird man sich jedoch sehr wahrscheinlich sein, dass Straftäter und Gefährder grundsätzlich bis zu ihrer Abschiebung inhaftiert werden. Der Unionskanzlerkandidat hat vorgeschlagen, für den Ausreisegewahrsam auch auf dem Gelände von Gefängnissen Container zu errichten.

Im Video: Britta Haßelmann (Grüne): Merz-Pläne verfassungswidrig

Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann sagt im ARD-Morgenmagazin (27.1.2025), die Pläne von Friedrich Merz seien verfassungswidrig
Bildrechte: BR
Videobeitrag

Britta Haßelmann (Grüne): Merz-Pläne verfassungswidrig

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!