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Nach der Gewalttat in Aschaffenburg beraten heute die Innenminister von Bund und Ländern über Konsequenzen und die allgemeine Sicherheitslage. Ein Schwerpunkt ist dabei der Umgang mit psychisch auffälligen Menschen. Die Behandlung von "Menschen mit einer akuten psychotischen Erkrankung" auch gegen deren Willen zu ermöglichen – dafür spricht sich nach Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nun auch die CSU-Fraktion im bayerischen Landtag aus.
Schnellere Untersuchungen, notfalls Zwangsbehandlung
"Es muss in Zukunft möglich sein, dass Personen, bei denen konkrete Anhaltspunkte für eine Fremdgefährdung vorliegen, schneller und unter leichteren Voraussetzungen zu einer fachärztlichen Untersuchung vorgeladen oder notfalls auch gegen ihren Willen einer solchen Untersuchung zugeführt werden können", sagte der Fraktionsvorsitzende Klaus Holetschek der Deutschen Presse-Agentur in München. Das müsse vor allem für Menschen gelten, die schon Straftaten begangen hätten.
CSU will Austausch von Krankendaten mit Sicherheitsbehörden
Holetschek und der gesundheitspolitische Sprecher der CSU-Fraktion, Bernhard Seidenath, forderten außerdem, den Datenaustausch mit Sicherheitsbehörden zu erleichtern: "Bei Personen mit erheblichem Fremdgefährdungspotential, die sich in psychiatrische Behandlung begeben und bei denen eine psychische Störung diagnostiziert wird, muss es möglich sein, dass Polizei und Sicherheitsbehörden informiert werden." Menschen im Alter unter 18 Jahren, die sich in akuter psychiatrischer Not befänden, sollten im Zweifel auch ohne Zustimmung der Eltern in eine Klinik kommen können.
Nach dem tödlichen Angriff eines wohl psychisch kranken Mannes auf eine Kindergartengruppe in Aschaffenburg hatte Söder angekündigt, das Gesetz "härten" zu wollen, in dem der Freistaat unter anderem die Unterbringung psychisch Kranker regelt. "Wir werden das Thema Psychiatrie, das PsychKHG, noch einmal für uns überprüfen und es härten", sagte er.
Hohe gesetzliche Hürden
Für die zwangsweise Unterbringung in einer Psychiatrie gelten – auch wegen der Erfahrungen in der Nazi-Diktatur – hohe gesetzliche Hürden. Gefährdet der oder die Betroffene durch sein Verhalten sich selbst oder andere Menschen, darf sie nur angeordnet werden, wenn die Gefahr nicht durch weniger einschneidende Mittel abgewendet werden kann.
Ein milderes Mittel wäre etwa Hilfe durch einen Krisendienst oder einen gesetzlichen Betreuer. Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg hatte eine solche Betreuerin im Dezember 2024 gerichtlich verordnet bekommen – aber nie Kontakt zu ihr aufgenommen.
Merz: 5-Punkte-Plan und 27-Punkte-Plan zur Migration
Die Messerattacke von Aschaffenburg bestimmt auch den Bundestagswahlkampf der Parteien. Die Union will über zwei Anträge für eine verschärfte Migrationspolitik abstimmen lassen. Einer der Anträge umfasst fünf Punkte. In diesem geht es um schärfere Regeln zur Migration. In einem zweiten, 27 Punkte fassenden Antrag plädiert die Union für einen Politikwechsel bei der inneren Sicherheit.
Mit Informationen der dpa.
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