Der Freistaat und die CSU haben jeweils Klage gegen die Wahlrechtsreform eingereicht
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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe

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Staatsregierung und CSU reichen Klage gegen Wahlrechtsreform ein

Kaum ist die Wahlrechtsreform zur Verkleinerung des Bundestags in Kraft getreten, ziehen bayerische Staatsregierung und die CSU wie angekündigt vors Bundesverfassungsgericht. Weitere Klagen dürften bald folgen.

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Unmittelbar nach dem Inkrafttreten der Wahlrechtsreform haben die bayerische Staatsregierung und die CSU als Partei nach eigenen Angaben Verfassungsklage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. "Die neu geschaffenen Regeln sind verfassungswidrig. Sie verstoßen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und Bundestaatsprinzip. Sie missachten den Wählerwillen und gefährden dadurch den demokratischen und föderalen Zusammenhalt in Deutschland", sagte der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München.

Söder: "verfassungswidriges Änderungsgesetz"

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) habe zuvor vergeblich den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier (SPD) gebeten, "dieses verfassungswidrige Änderungsgesetz" nicht auszufertigen, hieß es weiter. "Dem wurde nicht entsprochen, sodass jetzt das Bundesverfassungsgericht angerufen werden muss."

Zeitgleich zur Klage der Staatsregierung reichte auch die CSU als Partei Klage ein: "Wir nehmen es nicht hin, dass die Ampel bayerische Wählerstimmen entwerten will", sagte Generalsekretär Martin Huber mit Blick auf die von den Ampel-Fraktionen im Bundestag durchgesetzte Wahlrechtsreform. "Es ist eine Verletzung demokratischer Grundsätze, direkt gewählten Abgeordneten den Einzug ins Parlament zu verweigern", betonte Huber. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Regierung andere Parteien "mit Tricks aus dem Parlament drängen und Bayern strukturell schwächen" wolle.

Reform reduziert Zahl der Bundestagsabgeordneten um 106 Sitze

Die gesetzlichen Regelungen zur Wahlrechtsreform für den Bundestag waren am Dienstag im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und traten am Mittwoch in Kraft. Für die Reform, die auf eine deutliche Verkleinerung des Bundestags abzielt, wurde das Bundeswahlgesetz geändert. Sie soll bereits bei der nächsten Bundestagswahl greifen und die Zahl der Abgeordneten von derzeit 736 auf 630 reduzieren. Zentral sind der Wegfall von Überhang- und Ausgleichsmandaten sowie die sogenannten Grundmandatsklausel.

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion und die Partei Die Linke haben angekündigt, gegen die Reform juristisch vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen.

Im Video: Markus Söder hatte die Klage angekündigt. Das könnte ihm im Landtagswahlkampf helfen, meint BR-Korrespondent Björn Dake:

BR-Korrespondent Björn Dake im Interview
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Markus Söder hatte die Klage angekündigt. Das könnte ihm im Landtagswahlkampf helfen, meint BR-Korrespondent Björn Dake.

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