Der Umgang mit künstlicher Intelligenz (KI) ist umstritten, unter anderem wegen des Datenschutzes. Aus diesem Grund hat Italien als erstes westliches Land den auf künstlicher Intelligenz basierenden Bot ChatGPT gesperrt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hält eine Sperrung in Deutschland ebenfalls für durchsetzbar - auch wenn hierzulande die Frage der Zuständigkeit Probleme bereiten könnte.
Datenschutz ist Ländersache
"Grundsätzlich ist ein entsprechendes Vorgehen auch in Deutschland möglich", sagte eine Sprecherin von Kelber dem "Handelsblatt" am Montag. Hierzulande falle dies jedoch in den Zuständigkeitsbereich der Landesdatenschutzbehörden. Gleichzeitig habe Kelbers Behörde die italienische Datenschutzaufsichtsbehörde bereits um "weiterführende Informationen" zur Sperrung von ChatGPT gebeten, hieß es weiter. Diese würden dann an die zuständigen Landesdatenschutzaufsichtsbehörden und Landesmedienanstalten weitergegeben, erklärte die Sprecherin.
Bundesdigitalministerium lehnt Verbot ab
Das Bundesdigitalministerium von Volker Wissing (FDP) lehnte einen Schritt wie in Italien jedoch ab. "Wir brauchen kein Verbot von KI-Anwendungen, sondern Wege, Werte wie Demokratie und Transparenz zu gewährleisten", sagte ein Ministeriumssprecher dem "Handelsblatt". Europa müsse "zum weltweiten Vorreiter für vertrauensvolle KI" werden.
Baden-Württemberg verweist auf Interessen der Entwickler
Der frühere Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink, kritisierte das italienische Vorgehen gegenüber dem "Handelsblatt". Zwar nutze KI regelmäßig auch personenbezogene Daten zu Trainingszwecken, sagte er. "Soweit die Daten allerdings aus dem Internet bezogen werden, überwiegen regelmäßig die berechtigten Interessen der Entwickler gegenüber Schutzbedürfnissen von Betroffenen", gab er jedoch zu bedenken.
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Italien argumentiert mit Daten- und Jugendschutz
ChatGPT erstellt mit Hilfe von künstlicher Intelligenz und der Auswertung großer Datenmengen Texte. Die italienische Datenschutzbehörde kritisiert, ChatGPT der Firma OpenAI habe sich nicht an Datenschutz- und Jugendschutzregeln gehalten. Insbesondere habe OpenAI keine Rechtsgrundlage für das massenhafte Sammeln und Speichern personenbezogener Daten. Außerdem hole das Unternehmen keine Einwilligung der betroffenen Menschen ein und es fehle an Maßnahmen zum Jugendschutz, etwa einer effektiven Alterskontrolle für Minderjährige.
Forderung nach generellem KI-Stopp
In einem offenen Brief hatten zuletzt namhafte Tech-Unternehmer wie Elon Musk und Apple-Gründer Steve Woszniak gefordert, die rasante Entwicklung Künstlicher Intelligenz für sechs Monate zu pausieren, um einen zivilisatorischen Kontrollverlust zu verhindern.
Mit GPT-4 sei eine Grenze erreicht. Nun brauche es kompetente Aufsichtsbehörden und eine angepasste, zukunftsorientierte Rechtsprechung, um KI zu reglementieren - so wie es die Menschheit bereits beim Thema Klonen und bei der Eugenik getan habe.
Im Video: Experte Krüger zu Forderung nach KI-Entwicklungspause
Bayern hält wenig von KI-Entwicklungspause
Digitalministerin Judith Gerlach (CSU) hält einen derartigen Stopp einer modernen Technologie für "schwer umsetzbar". Sie baue auf eine EU-weite Regulierung von KI. Der bayerische Landesschutzbeauftragte Thomas Petri betonte: "Die Arbeit an einem freiheitssichernden Regelungsrahmen sollte für die relevanten staatlichen Akteure Vorrang vor standortbezogenen Begehrlichkeiten haben."
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