CDU will Bürgergeld abschaffen
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CDU will Bürgergeld abschaffen

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CDU sagt Bürgergeld den Kampf an – Scharfe Kritik von SPD

Die CDU will ihr Profil schärfen und nimmt dafür ein wichtiges Sozialthema in den Blick: das Bürgergeld. Dieses soll nach ihren Plänen radikal umgebaut werden - und auch der Name soll verschwinden. Die SPD-Spitze reagierte prompt auf den Vorschlag.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Bürgergeld der Ampel-Koalition ist der CDU schon länger ein Dorn im Auge. Auf einer Sitzung des Bundesvorstands will sie jetzt eine radikale Alternative dazu beschließen. In einer Beschlussvorlage, über die zuerst die "Bild" berichtete, heißt es: "Der Name 'Bürgergeld' führt in die Irre und ist Ausdruck des politischen Konzepts eines bedingungslosen Grundeinkommens." Dieses Konzept lehne die CDU klar ab.

Laut dem vierseitigen Konzept will die CDU den Namen deshalb in "neue Grundsicherung" andern, damit klar werde, dass die staatliche Unterstützung nur denen zusteht, "die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Arbeit oder Vermögen bestreiten können". Das Ziel sei die Vermittlung in Arbeit. "Jeder hat die Verpflichtung, alles zu tun, um möglichst schnell wieder ohne die Unterstützung der Solidargemeinschaft auszukommen".

Scharfe Sanktionen für Totalverweigerer

Konkret will die CDU Sanktionen schneller, einfacher und unbürokratischer durchsetzen. "Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab ("Totalverweigerer"), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist", heißt es in dem Entwurf, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein Grundsicherungsempfänger verwirke durch die Verweigerung seinen Anspruch.

Wer zu Terminen ohne sachlichen Grund mehr als einmal nicht erscheine, solle zunächst keine Leistungen bekommen - das einbehaltene Geld solle erst ausgezahlt werden, wenn der Gesprächsfaden wieder aufgenommen wird. Gibt es nach drei Monaten keinen Kontakt mehr zum Jobcenter, solle davon ausgegangen werden, dass keine Hilfsbedürftigkeit mehr vorliege, so die Beschlussvorlage.

Härtere Linie gegenüber Vermögenden

Die CDU will zudem härter gegen Vermögende vorgehen. Deshalb solle die Karenzzeit von zwölf Monaten abgeschafft und ab dem ersten Tag in der Grundsicherung eine Vermögensprüfung vorgenommen werden. Die Grenzen von Schonvermögen sollten gesenkt und das Schonvermögen von der Zahl der Arbeitsjahre abhängig gemacht werden.

Die Autoren kritisieren, dass die Ampel mit dem weitgehenden Aussetzen von Sanktionen beim Bürgergeld den Jobcentern faktisch die Möglichkeit nehme, "diesen berechtigten Anspruch der Steuerzahler" gegenüber Arbeitsunwilligen auch einzufordern.

SPD weist Forderungen der CDU zurück

SPD-Chef Lars Klingbeil wies die Forderungen der CDU prompt zurück. Sozialleistungen zu kürzen sei ein typisches Rezept der 1990er Jahre. Er sagte am Samstag in Berlin: "Die Höhe des Bürgergeldes ist durch einen Verfassungsgerichtsbeschluss festgelegt. Das ist jetzt umgesetzt worden, übrigens mit Zustimmung der Union." Es sei richtig, dass der Staat Menschen in Not eine Absicherung gebe. "Wir müssen andere Debatten führen als Angriffe auf den Sozialstaat", sagte er. 

CDU und CSU warf Klingbeil vor, wirtschaftliche Stabilität und soziale Absicherung gegeneinander auszuspielen. Die Antworten der Union für einen starken Wirtschaftsstandort seien etwa auch niedrigere Renten und ein höheres Renteneintrittsalter. Für die SPD hingegen gehörten soziale Sicherung und wirtschaftliche Stärke zusammen.

Ampel hatte selbst Sanktionen beim Bürgergeld beschlossen

Die Ampel-Regierung hatte sich selbst im Januar im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushaltes auf Sanktionen beim Bürgergeld geeinigt. Wer sich wiederholt weigert, einen Job anzunehmen, soll kein Bürgergeld mehr bekommen. Das bedeutet: Liegt ein konkretes Jobangebot vom Amt vor, das der Bürgergeld-Empfänger annehmen könnte, es aber willentlich ablehnt, dem kann der Regelsatz für bis zu zwei Monate gestrichen werden. Ausgenommen von der Sanktion sind die Kosten für die Wohnung und Heizung – diese sind immer gesichert. Die Sanktion soll zunächst für zwei Jahre befristet gelten.

Mit Material von dpa.

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