Ein Stift liegt auf einem Antrag für den Corona-Soforthilfe-Zuschuss des Bundes.
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Nicht jeder kann den Corona-Soforthilfe-Zuschuss des Bundes behalten.

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Corona-Soforthilfen: Rückzahlungen sorgen für Diskussionen

Schnell und unbürokratisch wollte die Politik Unternehmen in der Corona-Pandemie helfen. Der Staat gewährte Soforthilfen zwischen 9.000 und 50.000 Euro. Allerdings drohen nun einigen Firmen und Selbstständigen Rückzahlungen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Mit Milliardenhilfen hat der Staat die Wirtschaft zu Beginn der Corona-Pandemie gestützt. Allein in Bayern wurden rund 2,2 Milliarden Euro gewährt. Allerdings haben die Hilfen einen Haken: Wer nicht belegen kann, dass die Beträge gerechtfertigt waren, dem drohen nun Rückzahlungen.

Auch in Bayern viele Betroffene

Betroffen ist auch Sabine Zimmermann aus Gauting bei Starnberg. Sie ist seit 21 Jahren selbstständige Marketingunternehmerin. Zum Ende des Jahres bekam sie ein Schreiben von der Regierung von Oberbayern.

"Da habe ich schon einen Schreck gekriegt. Erinnerung an Ihre Verpflichtung zur Überprüfung der Corona-Hilfe." Unternehmerin Sabine Zimmermann

9.000 Euro Corona-Soforthilfe hatte Sabine Zimmermann im Frühjahr 2020 erhalten. Sie hatte einen Umsatzeinbruch und rechnete damit, Anspruch auf die ganze Summe zu haben.

Soforthilfe an bestimmte Bedingungen gebunden

Ein Irrtum. Denn solange der Umsatz gereicht hat, um die Betriebskosten zu decken, fehle der Anspruch, erklärt Zimmermann. Doch die Betriebskosten der Unternehmerin sind sehr gering. Die waren damals auch nicht der Grund für ihren Antrag, sondern das waren die Miete, Krankenversicherung und ähnliche Ausgaben. Von irgendwas müsse man sich schließlich ernähren – und das sei eben nicht berücksichtigt worden. Zimmermann gibt zu, dass sie sich das Kleingedruckte nicht komplett durchgelesen hatte, weil ihr sonst aufgefallen wäre, dass es eine Rückzahlungsverpflichtung gibt. Insofern hat sie das jetzige Schreiben überrascht.

Kritik vom Mittelstandsverband

Ähnlich überrascht seien viele damalige Antragssteller, sagt Ingolf Brauner, Präsident des Bayerischen Mittelstandsverbands. Dass es eine Überprüfung der Soforthilfen gibt, ist für ihn auch nicht das Problem. Doch der Zeitpunkt sei extrem unglücklich - in einer Phase, in der Firmen schon mit der nächsten Krise zu kämpfen und die alte zum Teil noch gar nicht überwunden hätten, wie er ausführt.

Sabine Zimmermann und andere Soforthilfeempfänger haben bis zum 30. Juni Zeit, zu viel erhaltene Corona-Hilfen zurückzuzahlen. Das sei schon sehr unsensibel, sagt Brauner. Seiner Meinung nach hätte es viele andere Möglichkeiten gegeben, zum Beispiel einen anderen Zeitpunkt. Man hätte die Rückzahlungen ja auch mit Steuerrückzahlungen verrechnen können, kritisiert Zimmermann. Aber da fehle es leider in den Behörden und den Ministerien am Verständnis für den selbstständigen Mittelstand, so Ingolf Brauner.

Wirtschaftsministerium verspricht Entgegenkommen

Wieso müssen die Empfänger der Corona-Hilfen diese ausgerechnet jetzt zurückzahlen? Auf Anfrage erklärt das bayerische Wirtschaftsministerium schriftlich:

"Stichprobenartige Überprüfungen lassen auf eine erhebliche Zahl an Soforthilfe-Empfängern schließen, die rückblickend zu hohe Hilfszahlungen erhalten haben." Bayerisches Wirtschaftsministerium

Für die Kritik an der Rückzahlungsaufforderung äußert das Ministerium dennoch Verständnis. Man werde bei entsprechenden Härtefällen entgegenkommen. Denjenigen, die aus wirtschaftlichen Gründen auch bis zum 30. Juni 2023 nicht zurückzahlen können, könnten im Einzelfall großzügige Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten gewährt werden.

Sabine Zimmermann wird die 9.000 Euro wohl rechtzeitig zahlen können, ein Stammkunde gibt ihr genug Aufträge. Sie sagt: Sie habe einfach Glück gehabt.

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