Der Cum-Ex-Architekt Hanno Berger ist im Kampf gegen eine lange Haftstrafe wegen schwerer Steuerhinterziehung auch vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Eine Verfassungsbeschwerde von Berger sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag mit. "Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht hinreichend begründet worden ist." Die Entscheidung sei unanfechtbar.
Wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung verurteilt
Das Landgericht Bonn hatte Berger im Dezember 2022 wegen drei Fällen besonders schwerer Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt. Das Landgericht stellte fest, dass er Ideengeber, Initiator und Berater bei Cum-Ex-Geschäften gewesen sei.
Bergers Verteidiger wollte das Urteil wegen mutmaßlicher Verfahrensfehler kippen, doch der Bundesgerichtshof verwarf die Revision im Herbst 2023. Dagegen hatte Berger Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun scheiterte auch die Verfassungsbeschwerde des heute 73-Jährigen gegen diese Entscheidung.
Mit der Niederlage in Karlsruhe ist der Rechtsweg für Berger in Deutschland ausgeschöpft, es bleibt noch der Gang zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.
Berger wurde inzwischen in einem zweiten Prozess vor dem Landgericht Wiesbaden ebenfalls wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Das Landgericht Wiesbaden sah als erwiesen an, dass Berger zwischen 2006 und 2008 für 113 Millionen Euro Bescheinigungen für in Wahrheit niemals gezahlte Steuern beschafft habe. Dieses zweite Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig und war nicht Gegenstand der jetzigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Über die Revision dazu hat der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden.
Treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Aktiengeschäften
Berger gilt als treibende Kraft hinter den Cum-Ex-Aktiengeschäften in Deutschland, die den Fiskus mindestens zehn Milliarden Euro gekostet haben sollen.
Bei dem Cum-Ex-Betrugssystem ließen sich Investoren eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden vom Finanzamt mehrfach erstatten. Allein zwischen 2007 und 2011 zahlten die Finanzbehörden insgesamt 275 Millionen Euro Kapitalertragssteuer zu Unrecht zurück. Berger, der früher selbst ein ranghoher Finanzbeamter war und dann Steuerfachanwalt wurde, fungierte dabei als Strategieberater und erhielt zwischen 2007 und 2011 Provision in Höhe von 13,6 Millionen Euro. Das Landgericht Bonn verurteilte ihn deshalb im Dezember 2022 zu der achtjährigen Freiheitsstrafe und zog den Betrag von 13,6 Millionen Euro ein.
Berger hatte sich dem Prozess durch seine Ausreise in die Schweiz zunächst entzogen. Erst im Frühjahr 2022 wurde er nach Deutschland ausgeliefert, sodass der Prozess am Landgericht Bonn gegen ihn beginnen konnte.
Lange war unklar, ob Cum-Ex-Deals illegal sind
Die Praxis der Cum-Ex-Geschäfte war seit Anfang der 2000er Jahre bei vielen Banken im In- und Ausland üblich. Lange war unklar, ob sie illegal waren. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. 2021 entschied der Bundesgerichtshof, dass die Geschäfte als Steuerhinterziehung zu werten sind.
Mit Informationen von dpa, AFP, Reuters
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