Person hält einen Taschenrechner und macht Notizen auf einer Rechnung
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Dank der Energiepreisbremsen fallen in so manchen Haushalten die Rechnungen geringer aus - doch groß ist das Sparpotential wohl nicht.

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Energiepreisbremsen verlängert - begleitet von Unsicherheiten

Energiepreisbremsen verlängert - begleitet von Unsicherheiten

Sie sollten Strom- und Gaskunden vor einem Finanzschock bewahren, nun hat der Bundestag die Energiepreisbremsen verlängert. Doch ein reibungsloser Übergang ist nicht gesichert. Auch ein Urteil aus Karlsruhe könnte noch eine Rolle spielen.

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Auch über den Jahreswechsel hinaus wird es die staatlichen Gas- und Strompreisbremsen geben. Wie der Bundestag am späten Donnerstagabend beschloss, soll die zum Jahresende auslaufende Regelung bis zum 31. März 2024 erhalten bleiben. Geplant war ursprünglich eine Verlängerung um vier Monate bis Ende April. Die Signale der EU-Kommission, die dem Vorhaben ihre Zustimmung erteilen muss, ließen nur eine Verlängerung bis Ende März zu, heißt es in der Beschlussempfehlung aus dem Energieausschuss des Bundestags.

Die Preisbremsen für Strom und Gas waren im März dieses Jahres eingeführt und rückwirkend für Januar und Februar gewährt worden. Dadurch sollten die Verbraucher in Deutschland davor bewahrt werden, dass sie infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine durch explodierende Energiepreise finanziell überfordert werden.

Verlängerung der Energiepreisbremsen: EU-Kommission machte Vorschlag

Die Bundesregierung hatte sich schon vor Wochen grundsätzlich darauf verständigt, die Preisbremsen bis Ende des Winters zu verlängern. Die EU-gesetzliche Grundlage für die Energiepreisbremsen, die gelockerten Beihilferegeln wegen der Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine, läuft jedoch ebenfalls Ende Dezember aus.

Die EU-Kommission schlug vergangene Woche eine Verlängerung bis Ende März vor. Das bereits vorbereitete deutsche Gesetz für die Preisbremsenverlängerung wurde nun dementsprechend angepasst: Weiterhin unter Vorbehalt der noch ausstehenden Zustimmung aus Brüssel sollen die Energiepreise nun ebenfalls bis Ende März gedeckelt werden. Die Lage auf den Energiemärkten habe sich zwar mittlerweile stabilisiert, aber die Fortführung der Preisbremsen sei "eine Versicherung gegen unerwartete Risiken", heißt es in der Verordnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne).

Vergleichsportale: Entlastungen dürften gering ausfallen

Für Strom liegt die Preisbremse bei 40 Cent pro Kilowattstunde, für Gas bei zwölf Cent, für Fernwärme bei 9,5 Cent. Bei höheren Preisen erstattet der Staat für einen Grundverbrauch von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs die Differenz. Nach den Berechnungen von Vergleichsportalen dürfte die Entlastung der Verbraucher nur sehr gering ausfallen. Verivox geht davon aus, dass die Stromkosten durchschnittlich um 0,3 Prozent sinken, die Ausgaben für Gas um 1,1 Prozent. Auch Check24 erwartet für Stromkunden in einem Musterhaushalt lediglich eine Einsparung von 13 Euro. Bei Gaskunden gehen die Experten von 45 Euro Ersparnis aus. Die Preise für Neukunden liegen bereits seit Monaten teils deutlich unterhalb der Preisbremsen.

Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) kritisieren darüber hinaus, dass die Verlängerung der Preisbremsen erst anderthalb Monate vor dem Jahreswechsel beschlossen wurde. "Eine reibungslose und fristgerechte Umsetzung der Preisbremsenverlängerung durch die Energieversorger zum 1. Januar 2024 kann daher nicht garantiert werden", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Wegen absehbarer Verzögerungen bei den Abrechnungen bitte man die Strom- und Gaskunden schon jetzt um Verständnis.

Urteil aus Karlsruhe: Auch Sondervermögen für Energiepreisbremsen auf dem Prüfstand

Die Energiepreisbremsen werden aus einem mit Schulden geschaffenen Sondervermögen finanziert, dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF). Die Haushaltspolitiker des Bundestages wollen den WSF nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch vorsichtshalber erst einmal sperren. Das Karlsruher Gericht hatte die Übertragung von Corona-Milliarden auf den Klima- und Transformationsfonds für unzulässig erklärt.

Unionsfraktionschef Friedrich Merz (CDU) lässt nun auch den WSF auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Er rechne Ende nächster, Anfang übernächster Woche mit einem ersten Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens zur Frage, ob das Urteil auch für den WSF gelte, sagte er am Donnerstagabend im ZDF-"heute journal". Auf dieser Grundlage werde die Union entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds nach Karlsruhe gehe.

Mit Informationen von dpa und AFP

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