181 mutmaßliche Rechtsextremisten haben im Jahr 2022 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen bekommen oder nach Druck der Behörden zurückgegeben. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage von Linken-Abgeordneten hervor, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Freitag berichtete und die bereits vom Bundestag veröffentlicht wurde.
Ende des Jahres 2022 besaßen immer noch 1.051 mutmaßliche Rechtsextremisten und etwa 400 sogenannte Reichsbürger und Selbstverwalter mindestens eine waffenrechtliche Erlaubnis. Abschließende Zahlen für das Jahr 2023 liegen noch nicht vor.
Behörden entziehen pro Jahr knapp 200 Erlaubnisse
Die Bundesregierung schreibt in ihrer Antwort, seit der Einrichtung des Phänomenbereichs "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" im November 2016 bis zum 31. Dezember 2022 seien etwa 1.125 waffenrechtliche Erlaubnisse entzogen worden. "Reichsbürger" sind Menschen, die die Bundesrepublik und ihre demokratischen Strukturen nicht anerkennen. Der Verfassungsschutz rechnete der Szene der "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" 2022 deutschlandweit etwa 23.000 Menschen zu.
Für Ende 2021 hatte die Regierung in einer früheren Antwort noch 1.561 Rechtsextremisten und etwa 500 "Reichsbürger" und "Selbstverwalter" mit waffenrechtlichen Erlaubnissen genannt. Allerdings hatte sie damals auch darauf hingewiesen, dass die Zahlen unter anderem aufgrund der "kontinuierlichen Aktualisierung entsprechender Datensätze in den Dateien der Verfassungsschutzbehörden" ständig variierten.
💬 BR24-User "Schlawiner" hat in den Kommentaren gefragt, welche Faktoren beim Entzug von Waffen vorliegen müssen. Das Team von "Dein Argument" hat ergänzt:
Für den Erwerb und Besitz von Waffen ist laut dem Bundesverwaltungsamt eine "waffenrechtliche Erlaubnis" notwendig. Um diese zu erhalten, muss man die entsprechenden waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen und etwa Nachweise über die persönliche Eignung liefern. In regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, nimmt die Waffenbehörde weitere Prüfungen der Zuverlässigkeit vor. Seit dem Jahr 2020 müssen sich Waffenbehörden dabei mit der zuständigen Verfassungsschutzbehörde austauschen. Liegen Gründe für Bedenken gegen die Zuverlässigkeit vor, können Waffen, Munition oder die waffenrechtliche Erlaubnis sichergestellt bzw. entzogen werden.
Extremisten gelten in der Regel als "waffenrechtlich unzuverlässig". So sei zum Beispiel eine Mitgliedschaft in einer Vereinigung, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung unternimmt, ein Grund für eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, so eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums auf Anfrage von BR24. Ein Gesetzesentwurf sieht vor, dass dies künftig auch für Organisationen gelten könne, die vom Verfassungsschutz als "bloße" Verdachtsfälle geführt werden. 💬
Linken-Abgeordnete: Gefährliches Scheitern droht
Die Linken-Abgeordnete Martina Renner sagte dem RND angesichts der Zahlen, es brauche "konkretes Handeln der Behörden gegen bewaffnete Nazis und Reichsbürger". Es sei gefährlich, dass die Bundesregierung "die notwendigen Maßnahmen im Waffenrecht nicht voranbringt und zu scheitern droht".
FDP gegen Verschärfung des Waffenrechts
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte im Januar vergangenen Jahres nach den Silvester-Krawallen und den aufgeflogenen Putschplänen einer "Reichsbürger"-Gruppe einen internen Entwurf für eine Verschärfung des Waffenrechts vorgelegt. Die FDP lehnt eine Änderung des Waffenrechts bisher ab und setzt stattdessen auf eine bessere Durchsetzung des geltenden Rechts.
Mit Informationen von dpa und epd
Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.
"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht's zur Anmeldung!