Eingelagerte Akten bei einer Staatsanwaltschaft (Symbolbild)
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Ermittlungen gegen Sexualstraftäter: Bayern will längere Fristen

Ermittlungen gegen Sexualstraftäter: Bayern will längere Fristen

Akten aus eingestellten Verfahren, die mit dem Vorwurf sexualisierter Gewalt zu tun haben, sollen zehn Jahre aufbewahrt werden – das fordert Bayerns Justizminister Eisenreich. Das könne auch die Ermittlungen bei Missbrauch in der Kirche erleichtern.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Zur besseren Verfolgung von Sexualstraftätern fordert Bayern eine zehnjährige Aufbewahrungs- und Speicherfrist für jegliche Akten aus entsprechenden Ermittlungsverfahren. "Bei Sexualdelikten können kurze Aufbewahrungsfristen die Strafverfolgung erschweren", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) in München.

Bisher werden die Akten zu eingestellten Verfahren demnach fünf Jahre aufbewahrt. Im Zentralen Staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister sind Einstellungen nur zwei Jahre gespeichert.

Ministertreffen: Bayern wirbt für längere Speicherung

Um den Behörden einen längeren Zugriff zu ermöglichen, bringt Bayern bei der anstehenden Justizministerkonferenz am Donnerstag und Freitag in Berlin einen Antrag ein, der deutliche Fristverlängerungen fordere. Darüber hatte auch die "Frankfurter Allgemeine" berichtet.

Bei Sexualstraftaten steht mangels objektiver Beweismittel wie unabhängiger Zeugen oft Aussage gegen Aussage. Anhaltspunkte für die Glaubhaftigkeit der Aussage der Betroffenen können sich dabei auch aus früheren Verfahrenseinstellungen gegen den Beschuldigten ergeben, betonte Bayerns Justizminister Eisenreich.

Eisenreich: Ähnliche Vorwürfe können Indiz sein

"Wenn mehrere Opfer über einen längeren Zeitraum hinweg unabhängig voneinander ähnliche Vorwürfe gegen ein und dieselbe Person erheben, kann das ein Indiz für ihre Glaubwürdigkeit sein", sagte der CSU-Politiker. In diesen Fällen sei es sinnvoll, "auch alte Ermittlungsakten zu eingestellten Verfahren in die Prüfung einzubeziehen".

Das gelte auch bei Straftaten des sexuellen Missbrauchs durch einzelne Angehörige der Kirchen, hier sei teils eine Vielzahl von Opfern betroffen, sagte Eisenreich. "Teilweise werden die Strafverfolgungsbehörden aber erst spät und zu unterschiedlichen Zeitpunkten informiert. Deshalb benötigen unsere Ermittlerinnen und Ermittler auch Zugriff auf ältere Ermittlungsakten." Missbrauchsfälle in der Kirche erschütterten die ganze Gesellschaft. Klar sei aber: "Keiner steht in Bayern über dem Gesetz, kein Politiker, kein Wirtschaftsboss und auch kein Geistlicher."

Mit Informationen von dpa

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